Norm
StPO §294 Abs2Rechtssatz
Die Berufung ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn lediglich für den Fall des Erfolgs der Nichtigkeitsbeschwerde, also nur bedingungsweise Strafherabsetzung und bedingter Strafaufschub begehrt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0100455Dokumentnummer
JJR_19710909_OGH0002_0090OS00069_7000000_001