Norm
StPO §285Rechtssatz
Die Ausführung einer Nichtigkeitsbeschwerde kann rechtswirksam auch schon vor Urteilszustellung - allerdings erst nach Urteilsverkündung - aber immer nur einmal erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0100035Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.03.2021