Norm
StPO §118 ffRechtssatz
Das Gutachten von Sachverständigen kann nicht als alleinige Grundlage von Feststellungen angesehen werden; es ist nur eine, nicht die alleinige Erkenntnisquelle für die freie richterliche Beweiswürdigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0097248Dokumentnummer
JJR_19491020_OGH0002_0030OS00333_4900000_002