Norm: AußStrG §120JGG §38, StGB §21 Abs1StPO §221 Abs2
Rechtssatz: Wird dem Betroffenen vor Rechtswirksamkeit des Antrags auf Unterbringung gemäß § 21 Abs 1 StGB ein einstweiliger Sachwalter für einen Tätigkeitsbereich, der das Strafverfahren umfasst, bestellt, ist der Antrag auch diesem zuzustellen, anderenfalls der Antrag nicht rechtswirksam wird. Entscheidungstexte 12 Os 97/14b Entsche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch einen Freispruch enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Alfred R***** des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 6. Februar 2003 im Raum München mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Franz B***** durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die Vorspiegelung, ein rückzahlungsfähiger und -williger Darlehensnehmer zu sein, zur Gewährung eines Darlehens von 50.000 Euro, somit zu einer Handlun... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gebhard K***** mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach § 205 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Personen, die wegen einer geistigen Behinderung unfähig waren, die Bedeutung des jeweiligen Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieses Zustands dadurch missbraucht, dass er geschlechtliche Handlungen an ihnen vornahm, nämlich (1)... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 17. Dezember 2009 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fuchs und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Kurz als Schriftführerin in der Finanzstrafsache gegen Richard S***** und andere Angeklagte wegen Fina... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt legt Ernö Z***** mit Anklageschrift vom 20. Juli 2009 zur Last, gewerbsmäßig anderen fremde bewegliche Sachen in einem 50.000 Euro übersteigenden Wert mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz durch Einbruch weggenommen zu haben (§§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 dritter und vierter Fall StGB), nämlich am 20. April 2000 in Eisenstadt dem Franz K***** 48 Uhren im Gesamtwert von rund 185.000 Euro und am 21. März 2001 in Hartberg d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Peter H***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Demnach hat er am 24. März 2008 in Wien Elisabeth B***** durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben unter Verwendung einer Waffe fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, indem er dieser mit der sinngemä... mehr lesen...
Norm: StPO idF Strafprozessreformbegleitgesetz I BGBl I 2007/93 §221 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 221 Abs 2 StPO steht nur die nicht rechtzeitige Vorladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung unter Nichtigkeitssanktion. Ein Recht des Angeklagten darauf, dass ein bei Gericht eingelangtes Beweismittel schon eine bestimmte Frist vor dem Tag der Hauptverhandlung dem Angeklagten (oder seinem Verteidiger) zuzustellen ist, ergibt sich daraus nicht. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch den rechtskräftigen Schuldspruch eines anderen Angeklagten enthaltenden Urteil wurde Reginald D***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 148 erster Fall StGB (I) sowie des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch den rechtskräftigen Schuldspruch eines anderen Angeklagten enthaltenden Urteil wurde Reginald D***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betrugs nach Paragraphen 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Johann F***** der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1./) und des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 15, 127, 130 erster Fall StGB (2./) schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Johann F***** der Verbrechen des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB (1./) und des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach Parag... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred S***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (I) sowie der Vergehen der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB (II), des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB (III) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (IV) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred S***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nac... mehr lesen...
Gründe: Die Beschwerdeführer - ebenso wie der Mitangeklagte Gerhard M***, in Ansehung dessen das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist - wurden des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und b FinStrG, zum Teil als Beteiligte nach § 11 (zweiter und dritter Fall) FinStrG schuldig erkannt. Gegenstand dieses Schuldspruchs sind 8 Schmuggeltransporte im Zeitraum vom 6.Oktober bis 22.Dezember 1986, bei welchen in präparierten Treibstofft... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält) wurden der Angeklagte Winfried H*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren (richtig: des schweren, gewerbsmäßigen) Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 130 erster Fall StGB (1.) und des Vergehens der falschen Beweisaussage (zu ergänzen: vor Gericht) nach § 288 Abs. 1 StGB (2.) sowie die Angeklagte Leopoldine M*** des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 StGB schu... mehr lesen...
Norm: StPO §221 Abs1StPO idF Strafprozessreformbegleitgesetz I (BGBl I 2007/93) §221 Abs2StPO §262 CStPO §263StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Bei Ausdehnung der Anklage in der Hauptverhandlung gemäß § 263 StPO besteht ebensowenig ein Recht des Angeklagten auf Wahrung einer Vorbereitungsfrist wie bei einer bloßen Anklagemodifizierung, die die Tatidentität unberührt lässt. Wäre der Angeklagte aber in der Lage gewesen, zur Widerlegung der zusätzlic... mehr lesen...
Norm: StPO §221 Abs2StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass die Hauptverhandlung erst nach rechtskräftiger Versetzung des Beschuldigten in den Anklagestand (§ 219 StPO) angeordnet werden darf, kann auch die Vorbereitungsfrist nach § 221 Abs 1 StPO erst nach diesem Zeitpunkt zu laufen beginnen; die Anberaumung und Durchführung der Verhandlung über eine Anklage vor deren Rechtskraft führt deshalb infolge der damit verbundenen Verle... mehr lesen...
Gründe: Der am 24.Dezember 1944 geborene beschäftigungslose Kurt S*** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mißbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 302 Abs. 1 und 15 StGB sowie des damit in Tateinheit begangenen Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs.2, 38 Abs. 1 lit. a und 13 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er den gesondert verfolgten Leiter des Zollamts Drasenhofen Peter W***... mehr lesen...
Norm: StPO §221 Abs1StPO idF Strafprozessreformbegleitgesetz I (BGBl I 2007/93) §221 Abs2StPO §262 CStPO §263 D
Rechtssatz: Die im § 221 Abs 1 StPO dem Angeklagten zugestandene Vorbereitungsfrist gilt nicht einmal für eine formelle Ausdehnung der Anklage nach § 263 StPO (RZ 1978/141); sie gilt daher umsoweniger bei einer bloß geänderten oder erweiterten rechtlichen Beurteilung der ohnehin der schriftlichen Anklage zugrundeliegenden Tatsachen (v... mehr lesen...