Gründe: Dr. Ingrid L***** wird im Verfahren zu ihrer Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB, AZ 12 Hv 97/07i des Landesgerichtes Klagenfurt, seit 18. März 2006 gemäß § 429 Abs 4 StPO vorläufig angehalten. Das Landesgericht ordnete nach einem in der Hauptverhandlung gestellten Enthaftungsantrag mit Beschluss vom 13. Juli 2007 die Fortsetzung der Anhaltung wegen Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a und b StPO an. Der dagegen von der Betroffenen erhobenen Beschwerde gab das Oberl... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 16. November 2006 leitete der Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Graz gegen den jungen Erwachsenen Luis Jose C***** die Voruntersuchung wegen § 28 Abs 2 zweiter, dritter und vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG und § 15 StGB ein (ON 12) und verhängte über ihn die Untersuchungshaft gemäß § 180 Abs 1 und 2 Z 1, 2 und 3 lit a StPO (ON 17). Mit Beschluss vom 16. November 2006 leitete der Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsa... mehr lesen...
Gründe: Zum AZ 18 Ur 74/06h wird beim Landesgericht für Strafsachen Graz unter anderem gegen Lamin J***** alias Lanfand T***** eine Voruntersuchung wegen „§ 28 Abs 2, Abs 3, Abs 4 SMG, § 278a StGB" geführt (S 3 f verso). Zu diesem Verfahren befindet sich der Beschuldigte Lamin J***** seit 16. Dezember 2005 (ON 71) aus den (nunmehr noch aktuellen) Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 1 und 2 Z 1 und 3 lit b StPO in Untersuchungshaft. Zum AZ 18 Ur 74/06h wird... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Leonidas C***** befindet sich im oben bezeichneten Strafverfahren seit 26. Mai 2000 (nunmehr nur) aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr gemäß § 180 Abs 2 Z 3 lit a und lit b StPO in Untersuchungshaft. In der am 23. April 2001 erhobenen, zwischenzeitig rechtswirksamen Anklageschrift wird ihm (I) das Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB und die Vergehen (II) nach § 114 Abs 1 und 2 ASVG und (III) nach §... mehr lesen...
Gründe: Haki S***** befindet sich im angeführten Strafverfahren seit 13. Juni 2000 aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 und 2 lit a und b StPO in Untersuchungshaft. In der rechtswirksamen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Linz vom 18. Juli 2000 (ON 35) wurde Haki S***** das Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter, dritter und vierter Fall, Abs 3 erster Satz und Abs 4 Z 3 SMG angelastet. Danach hat er den bestehenden Vorschriften zuwider Suc... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Über Rainer K***** wurde am 31. Jänner 2000 im Verfahren AZ 25d Vr 10821/99 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom Journalrichter die Untersuchungshaft aus den Haftgründen des § 180 Abs 1 Z 1 und Z 3 lit b und c StPO rechtskräftig verhängt, nachdem er sein vor der Sicherheitsbehörde abgelegtes Geständnis über achtzehn in Wiener Kindergärten verübte Einbruchsdiebstähle (S 459 bis 493/I) als richtig bekräftigt und zu sein... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs2GRBG §7 Abs2StPO §194 Abs3
Rechtssatz: Die Ausnahmebedingungen des § 194 Abs 3 StPO sind streng und objektiv verfahrensspezifisch auszulegen. Eine Überschreitung der Grenze von sechs Monaten darf auch bei Verbrechen nur unter den vorgenannten Bedingungen des Abs 3 erfolgen, wobei es nicht auf deren formelle Feststellung, sondern nur auf deren tatsächliches Vorliegen ankommt. Wird die Untersuchungshaft dennoch über sechs Monate... mehr lesen...
Gründe: Über Walter L***** wurde nach seiner Festnahme am 21. Jänner 2000 (S 48/I) und gegen ihn wegen des Verdachtes des "gewerbsmäßigen schweren Betruges und der Untreue nach den §§ 146, 147 Abs 2, 148 1. und 2. DF, 153/1 u 2, 1. DF StGB" (S 146/I) am 23. Jänner 2000 die Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Flucht-, Verabredungs- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 2 und 3 lit b und c StPO verhängt (S 146 f/I, ON 6). Über Walter L***** wurde nach seine... mehr lesen...
Norm: StPO §194 Abs3
Rechtssatz: Für die Überschreitung der Sechs-Monate-Frist des § 194 Abs 3 StPO bedarf es keines Antrages vor deren Ablauf (JBl 1997, 407). Entscheidungstexte 13 Os 159/97 Entscheidungstext OGH 29.10.1997 13 Os 159/97 Schlagworte 6-Monate-Frist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz als Beschwerdegericht vom 29. Jänner 1997, AZ 7 Bs 17/97, wurde der Beschwerde des Angeklagten Martin S***** gegen den die Fortsetzung der Untersuchungshaft gemäß § 180 Abs 1 und Abs 2 Z 3 lit a und b StPO anordnenden Beschluß des Landesgerichtes Wels vom 14. Jänner 1997, GZ 12 Vr 219/96-151, nicht Folge gegeben. Mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz als Beschwerdegericht vom 29. Jänner 1997, AZ 7 Bs 17/97, wurde der Beschwe... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 idF StPÄG §35 Abs3StPO §181 Abs6StPO §194 Abs2StPO §194 Abs3
Rechtssatz: Ab dem Beginn der Hauptverhandlung ist die Untersuchungshaft nicht mehr zeitlich begrenzt und unterliegt nur mehr der Einschränkung des Verhältnismäßigkeitsgebots (§§ 180 Abs 1 letzter Satz; 193 Abs 2 StPO). Ab diesem Zeitpunkt ist die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Untersuchung für die Aufrechterhaltung der Haft über sechs Monate (abe... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1StPO §57 AStPO §194 Abs3StPO §206
Rechtssatz: Die Beschwerdeargumentation, wonach sich im Hinblick auf die Verantwortung des im wesentlichen geständigen Beschuldigten die Ausforschung weiterer Beteiligter an den Suchtgiftdelikten nicht zu dessen Lasten, nämlich in einer Verlängerung der Untersuchungshaft auswirken dürfe, übersieht, daß Geständnisse des Beschuldigten den Untersuchungsrichter nicht von der Pflicht entbinden, "de... mehr lesen...
Norm: GRBG §2StPO §113StPO §194 Abs3
Rechtssatz: Der Ratskammer kommt eine Entscheidungsbefugnis in der Frage der Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft von vornherein nicht zu. Ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Haftfrist nach § 194 Abs 3 StPO vorliegen oder nicht, ist der Beurteilung durch die Ratskammer entzogen. Die Inanspruchnahme dieses Spruchkörpers für die Anfechtung eines diese Frage betreffenden Beschlusses des Untersuc... mehr lesen...
Norm: StPO §194 Abs3
Rechtssatz: Anders als die Höchstfristen nach § 194 Abs 2 StPO stellt die im Abs 3 normierte Sechsmonatefrist bei der Untersuchungshaft wegen eines Verbrechens keine absolute Obergrenze dar, sondern kann - allerdings nur innerhalb der (nicht erstreckbaren) Fristen des Abs 2 sowie unter Beachtung der Fristen des § 181 StPO - ohne Feststellung der darin genannten Voraussetzungen überschritten werden, soweit dies durch das Vor... mehr lesen...
Norm: StPO §194 Abs3
Rechtssatz: Über die Zulässigkeit der Fortsetzung der Untersuchungshaft über die Dauer von sechs Monaten hinaus ist noch vor Erreichen der Haftgrenze des § 194 Abs 3 StPO zu entscheiden. Entscheidungstexte 7 Bs 15/96 Entscheidungstext OLG Linz 12.01.1996 7 Bs 15/96 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: StPO §194 Abs3
Rechtssatz: Die bloße Beschlußfassung auf Beigebung eines Verteidigers macht den (am selben Tag erklärten) Verzicht des Angeklagten auf die Haftprüfungsverhandlung noch nicht rechtswirksam, weil nach dem Sinn der Vorschrift des § 194 Abs 3 StPO ein Verzicht nur dann zulässig ist, wenn für den Angeklagten tatsächlich ein Verteidiger bestellt wurde, der ihn in der Haftfrage beraten kann. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: StPO §194 Abs3
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 194 Abs 3 StPO kann nicht entnommen werden, daß die Zwei-Monats-Frist nach Durchführung einer Haftprüfungsverhandlung erneut zu laufen beginnt, derartige Verhandlungen also von Amts wegen in Zwei-Monats-Abständen vorzunehmen seien. Entscheidungstexte 12 Os 63/93 Entscheidungstext OGH 06.05.1993 12 Os 63/93 Veröff: EvBl ... mehr lesen...