Norm: StPO §89StPO §173, StPO §174StPO §176
Rechtssatz: Im Fall der Stattgebung einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung des Beschuldigten besteht für das Oberlandesgericht keine Grundlage für eine meritorische Entscheidung iSd § 89 Abs 2b erster Satz StPO in Bezug auf die Untersuchungshaft, kann doch eine zwischenzeitig beendete Haft - ohne neuerliche Festnahme - schon faktisch nicht fortgesetzt, ein Beschluss des Oberlande... mehr lesen...
Norm: StPO §35StPO §86StPO §87 Abs1StPO §176StPO §180 Abs3 und Abs2
Rechtssatz: Wurde über die Haftfrage bereits in der Form der unter der auflösenden Bedingung des Erlags einer Sicherheit stehenden Fortsetzung der Untersuchungshaft rechtskräftig entschieden, so ist zur Entscheidung über die Nichtannahme einer vom Angeklagten angebotenen Sicherheit im Sinn der §§ 173 Abs 5 Z 8, 180 und 181 StPO (insbesondere unter dem Aspekt deren Tauglichkeit)... mehr lesen...
Norm: StPO §35StPO §86StPO §87 Abs1StPO §173 Abs5 Z8StPO §176StPO §180 Abs3
Rechtssatz: Wurde die Untersuchungshaft unter der auflösenden Bedingung des Erlags einer Sicherheit fortgesetzt, ist über die Frage der Annahme einer vom Angeklagten angebotenen Sicherheit (ohne Durchführung einer Haftverhandlung) mit Beschluss zu entscheiden. Dieser ist mit Beschwerde anfechtbar. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Gründe: Stefan K***** wurde mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 12. Jänner 2011 anklagekonform des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 3 StGB und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren verurteilt (ON 67). Er hat dagegen das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet (ON 67 S 19). Im Anschluss... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren gegen David H***** wegen der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG und weiterer strafbarer Handlungen nach dem SMG, AZ 29 Ur 14/06z des Landesgerichtes Feldkirch, erteilte der Untersuchungsrichter mit Beschluss vom 13. März 2006 (ON 3), der auch einen Hausdurchsuchungs- und einen Beschlagnahmebefehl enthielt, dem Landeskriminalamt Bregenz den Auftrag, den jugendlichen Beschuldigten David H***** aus den Haftgründen der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr... mehr lesen...
Gründe: In dem gegen Dipl. Ing. Walter F***** anhängigen Verfahren, in welchem dieser des Verbrechens nach § 3h VerbotsG rechtswirksam angeklagt ist und am 13. Dezember 1996 gegen gelindere Mittel nach § 180 Abs 5 Z 1, 2, 3 und 4 StPO enthaftet wurde, besteht seit 29. April 2000 ein aufrechter Haftbefehl nach § 175 Abs 1 Z 4 StPO. In dem gegen Dipl. Ing. Walter F***** anhängigen Verfahren, in welchem dieser des Verbrechens nach Paragraph 3 h, VerbotsG rechtswirksam angeklagt is... mehr lesen...
Gründe: Nachdem Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***** am 24. November 1999 der Urteilsverkündung im bezeichneten Strafverfahren unentschuldigt ferngeblieben war, erließ der Vorsitzende am selben Tag gegen ihn aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr gemäß § 175 Abs 1 Z 2 und 4 StPO einen Haftbefehl (ON 2083), der am 1. Dezember 1999 in der Rechtsanwaltskanzlei des Verteidigers Dr. Peter Sparer einlangte. In einer direkt an den Obersten Gerichtshof adressierten, dort am 1.... mehr lesen...
Gründe: Dipl. Ing. Alfred F***** wurde vom Landesgericht für Strafsachen Graz zu der für den 6. Mai 1998 anberaumten Hauptverhandlung über die gegen ihn erhobene Anklage wegen der Finanzvergehen der (teils versuchten) Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13; 33 Abs 2 lit a FinStrG geladen. Nachdem die Zustellung der Ladung (auch) an der von ihm angegebenen Adresse in Sarajevo (ON 187) nicht bewirkt werden konnte, er zur Hauptverhandlung auch nicht erschienen war (ON 198), ... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs2GRBG §2 Abs1StPO §175StPO §176
Rechtssatz: Die gesetzliche Eingrenzung des dem Rechtsbehelf der Grundrechtsbeschwerde eröffneten Anwendungsbereiches stellt insgesamt deutlich auf effektiv zum Tragen gekommene Verletzungen des Grundrechts auf persönliche Freiheit im Sinne des Art 5 Abs 1 MRK beziehungsweise des Bundesverfassungsgesetzes über den Schutz der persönlichen Freiheit, BGBl 684/1988, ab. Diese Voraussetzung trifft auf... mehr lesen...
Norm: GRBG §1GRBG §2GRBG §7StPO §176
Rechtssatz: Durch einen nicht vollzogenen Haftbefehl hat (noch) keine Grundrechtsverletzung stattgefunden, er kann daher auch mit Grundrechtsbeschwerde nicht bekämpft werden. Entscheidungstexte 13 Os 1/97 Entscheidungstext OGH 22.01.1997 13 Os 1/97 14 Os 56/08d Entscheidungstext OGH 13.05.2008 1... mehr lesen...
Norm: GRBG §2StPO §176
Rechtssatz: Mit der ersatzlosen Aufhebung des bekämpften Haftbefehls durch die Beschwerdeentscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz ist jedwede Beschwer des Beschuldigten entfallen, weshalb die Grundrechtsbeschwerde des (nicht verhaftet gewesenen) Beschuldigten schon deshalb zurückzuweisen war. Entscheidungstexte 12 Os 145/95 Entscheidungstext OGH 18.01.... mehr lesen...
Norm: StPO §176StPO §180
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der achtundvierzig Stundenfrist durch die Sicherheitsbehörde (§ 176 Abs 2 StPO) hindert die Verhängung der Untersuchungshaft nicht. Entscheidungstexte 13 Os 83/94 Entscheidungstext OGH 11.05.1994 13 Os 83/94 13 Os 147/95 Entscheidungstext OGH 31.10.1995 13 Os 14... mehr lesen...
Gründe: I. Das Kreisgericht Wiener Neustadt erließ im Rahmen einer (im zuvor bezeichneten Verfahren geführten) Voruntersuchung gegen Martin H*** einen Haftbefehl, mit dem es auch die Einlieferung des Beschuldigten in das dortige Gefangenenhaus anordnete (ON 3); dementgegen wurde der Genannte von Beamten des Gendarmeriepostens Wiener Neudorf nach seiner am 7.September 1988 zufolge dieses Haftbefehls vorgenommenen vorläufigen Verwahrung - ersichtlich auf Grund einer internen Dienstv... mehr lesen...
Norm: StPO §175 CStPO §176StPO §177 Abs2StPO §193 Abs1
Rechtssatz: 1. Bei Festnahmen durch Organe der Sicherheitsbehörden auf Grund richterlicher Haftbefehle (§§ 175, 176 StPO) ist die darnach gebotene Einlieferung des Angehaltenen an das zuständige Gericht in sinngemäßer Anwendung des § 177 Abs 2 StPO innerhalb von achtundvierzig Stunden (ab der Verhaftung) durchzuführen; innerhalb dieser Frist gilt die allgemeine Beschleunigungsvorschrift des... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...