Norm
GRBG §1Rechtssatz
Durch einen nicht vollzogenen Haftbefehl hat (noch) keine Grundrechtsverletzung stattgefunden, er kann daher auch mit Grundrechtsbeschwerde nicht bekämpft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106274Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.06.2018