Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Marko D***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A./) sowie der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 erster Fall StGB (B./1./) und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB (B./2./) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Andrea T***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil sie am 10. Juni 2006 in K****ufstein ihren 22 Monate alten Sohn Nicolas T***** vorsätzlich getötet hatte, indem sie ihm mit zwei Küchenmessern (Klingenlänge 20 cm und 10 cm) über 20 Stich- und Schnittwunden am Brustkorb und im Bauchbereich zufügte. Die Geschworenen hatten die anklagekonform nach dem Verbrechen des ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Günther S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 erster (richtig:) und zweiter Fall StGB idF BGBl 1989/242 (1.), des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 erster (richtig:) und zweiter Fall StGB idF BGBl 2001/130 Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Günther S***** des Verbrechens der Vergewaltigung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Christoph K***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (Pkt 1 des Urteilssatzes) und des Mordes nach § 75 StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Christoph K***** der Verbrechen des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 zweiter Fall StGB (Pkt 1 des Urteilssatzes) und d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hannes R***** des Vergehens der Schändung nach § 205 Abs 2 StGB aF (A.) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B.) schuldig erkannt. Danach hat er in Wien und anderen Orten Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hannes R***** des Vergehens der Schändung nach Paragraph 205, Absatz 2, StGB aF (A.) und des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (B.) schuldig erkannt. Danach hat er in Wien und and... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche der beiden Angeklagten enthält, wurden Walter Br***** und Hermann W***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB, Walter Br***** teilweise, Hermann W***** ausschließlich als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach haben sie - zusammengefasst wiedergegeben - in Eferding, Hermann W***** ab 31. März 1994, teils im bewussten und gewollten Zusammenwirken, Walt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Martin W***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Martin W***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 27. September 2004 in Wien Mag. Gudrun P***** durch längeres Würgen am Hals, wodurch es zu einem Sauerstoffmangel des Gehirns, zu Brüchen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Teilfreisprüche beinhaltenden Urteil wurde Herta Sch***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen als Beitragstäterin nach §§ 12 dritter Fall, 207 Abs 1 StGB aF, der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen als Beitragstäterin nach §§ 12 dritter Fall, 207 Abs 1 StGB sowie des Verbrechens (richtig der Verbrechen) der Kuppelei nach § 213 Abs 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch rechtskräft... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann Sch***** der Verbrechen (zu A./) des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB, (zu B./) der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs 1 StGB und (zu C./) der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann Sch***** der Verbrechen (zu A./) des versuchten Mordes nach Paragraphen 15,, 75 StGB, (zu B./) der versuchten absichtlichen schweren Körperv... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Paul Joseph N***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Paul Joseph N***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 27. August 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB und (zu 1./) des Verbrechens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB idF vor dem StRÄG 2004 (gemeint idF BGBl 1989/242) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Herbert P***** der Verbrechen der schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (I), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF vor BGBl I 2004/15 (II), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (III) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (IV) sowie des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (V) schuldig erkannt. M... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A a) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A b) sowie jeweils mehrerer Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren nach § 208 (zu ergänzen:) Abs 1 StGB (B) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 21... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Otto A***** der Verbrechen (zu I./) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, (zu II./) der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl 1974/60, (zu III./) des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB, sowie (zu IV./) der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Otto A***** der Verbrechen (... mehr lesen...
Gründe: Ingolf L***** wurde (1) des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und (2) des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Sommer 2003 in Weißenstein Ingolf L***** wurde (1) des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB und (2) des Vergehens des Missbrauchs eines Autorit... mehr lesen...
Norm: StPO §125StPO §126 AStPO §134StPO §249 Abs3StPO §273StPO §276StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Einen Sachverständigen bei seiner Befragung mit einer wissenschaftlich fundierten Lehrmeinung zu konfrontieren, aus der Zweifel an den von ihm gezogenen Schlüssen entstehen sollen (vgl § 134 StPO), ist keineswegs unzulässig oder unangemessen im Sinn des § 249 Abs 2 StPO. Der Fragesteller kann dazu sogar die Hilfe eines sogenannten Privatsachverstä... mehr lesen...
Gründe: Monika K***** wurde des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Monika K***** wurde des Verbrechens der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat sie von Februar 1998 bis August 2003 in R***** ihr anvertrautes Gut in einem 50.000 Euro übersteigenden Wert, nämlich von Patienten des Sanatoriums der K***** zur Weiterleitung übergebenes Bargeld im Gesamtbetrag vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bernhard W***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (ergänze: vierter Fall), Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bernhard W***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, (ergänze: vierter Fall), Absatz 3, erster Fall, Absatz 4, Ziffer 3, SMG schuldig erkannt. Danach hat er zu datumsmäßig jeweils nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkten zwischen cirka Jänner 2003 und Anfang März 2003 in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wladimir W***** - abweichend von der in Richtung § 201 Abs 2, Abs 3 erster Fall StGB erhobenen Anklageschrift (ON 18) - des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1, Abs 2 erster Fall StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem ersten Strafsatz des § 202 Abs 2 StGB (ersichtlich in der zum Tatzeitpunkt geltenden - gegenüber der Fassung - BGBl I 15/2004 niedrigere Strafdrohungen aufweisenden Fassung BGBl 242/1989) zu einer mi... mehr lesen...
Norm: StPO §125StPO §126 AStPO §127 Abs3StPO §281 Abs1 Z5a
Rechtssatz: Widersprüche zwischen den Gutachten zweier Sachverständiger sind zunächst durch deren nochmalige Vernehmung zu beseitigen. Ein drittes Gutachten aus demselben Fachgebiet ist erst nach erfolglos gebliebenem Verbesserungsversuch einzuholen. Entscheidungstexte 12 Os 134/04 Entscheidungstext OGH 23.06.2005 12 Os 134/0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Patrick P***** von der wider ihn erhobenen Anklage (ON 14), er habe in Wien mit dem am 4. Mai 1994 geborenen Michael K*****, sohin einer unmündigen Person, eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternommen, und zwar 1./ zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt vor dem 24. Jänner 2004 einen Oralverkehr, indem er sein Glied in die Mundhöhle des Genannten einführte (laut Aktenlage indes: „indem er an Michael K***** ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB enthält (C) - wurde der Angeklagte Andreas M***** zu A)I. des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, zu A)II. des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB sowie zu A)III. der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisse... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich B***** der Verbrechen des „teils versuchten, teils vollendeten" sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach §§ 207 Abs 1, 15 StGB (I) und der Vergehen des sexuellen Missbrauches von Jugendlichen nach § 207b Abs 1 StGB (II), der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 Abs 1 StGB (III) und der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a Abs 1 Z 3 [vierter Fall iVm Abs 4 Z 3 lit a] StGB (IV) schuldig e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Joseph K***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A.1.) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (A.2.), der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB (A.3.) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (B.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Joseph K***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragrap... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht, wurde Anton Sch***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht, wurde Anton Sch***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 8. November 2002 in Salzburg Marianne M***** durch Versetzen mehrerer wuchtiger Schläge mit einem Hammer auf den
Kopf: sowie durch hef... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Albin K***** (A) und Herbert P***** (B) des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A 1, B 1) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB aF (A 2, B 2) schuldig erkannt, weil Mit dem angefochtenen Urteil wurden Albin K***** (A) und Herbert P***** (B) des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch, sowie einen Verfolgungsvorbehalt enthaltenden Urteil wurde Andreas G***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Deliktsfall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Graz und an anderen Orten von März 1997 bis 17. September 1998 als Geschäftsführer der S***** GmbH und als Hauptaktionär, sowie seit 18. Dezember 1997 auch als Verwaltungsrat der G***** AG mit de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Farhoud B***** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 StGB (A) und des Vergehens (gemeint: der Vergehen, 15 Os 176/03) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Farhoud B***** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 15,, 127, 128 Absatz 2,, 129 Ziffer eins, StGB (A) und des... mehr lesen...
Gründe: Monika P***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall, 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat sie in Innsbruck mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung schwerer Betrügereien eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, nachgenannte Personen, teilweise unter Verwendung falscher Urkunden und Beweismitte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johannes K***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 206 Abs 1, 15 StGB - gemeint: mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, von denen einige im Stadium des Versuchs nach § 15 StGB blieben - und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erka... mehr lesen...