Begründung: Das Erstgericht bewilligte ob den zunächst unter B-LNR 7 ausgewiesenen Anteilen an der Liegenschaft EZ 1107, GB ***** (B-LNR 11 bis 15) die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Zweitantragstellerin und den Drittantragsteller. Die restlichen unter dieser B-LNR ausgewiesenen Anteile verblieben bei der Erstantragstellerin. Zugleich wies es den zeitgleich gestellten Antrag auf Einverleibung der Teillöschung der zu C-LNR 6 und 7 zu Gunsten der E***** AG einverleibten Pfa... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Ob der Liegenschaften EZ 935 und EZ 80 ***** ist das Alleineigentumsrecht für den am ***** verstorbenen DI Kurt D***** (im Weiteren: Erblasser) einverleibt. Die EZ 935 beinhaltet das Grundstück .42; zu TZ 1175/2009 ist die Rangordnung für die Veräußerung bis 19. 4. 2010 angemerkt. Ob der EZ 80, die das Grundstück .251 umfasst, wurde zu TZ 2351/2007 aufgrund der Urkunde vom 14. 5. 2007 das Eigentumsrecht für den Erstantragsteller vorgemerkt. In einem am 14. 5. 2007... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrten alle drei Antragsteller die Teilung des Grundstücks 783/1 (*****see Parzelle) in dieses und die Trennstücke 1 und 2 im Kreis sowie die lastenfreie Abschreibung der Trennstücke 1 im Kreis und 2 im Kreis von der Liegenschaft EZ 499 GB ***** und deren Zuschreibung zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ 69 GB ***** sowie deren Einbeziehung in das Grundstück Nr 365/7 GB *****. Die EZ 499 GB *****, bestehend aus dem Grundstück Nr ... mehr lesen...
Begründung: DI Peter G***** ist der grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehört (ua) das GST-NR 355/1 LN. Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind (ua) eingetragen: sub B-LNR 1g, TZ 4444/1996: Fideikommissarische Substitution zugunsten Leopold G***** geb ***** sub C-LNR 13a, TZ 3382/2000: Pfandurkunde 2000-08-16 Pfandrecht für H***** AG Höchstbetrag 30,000.000,-- sub C-LNR 14a, TZ 2700/2006 Belastungs- und Veräußerun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Einwilligung der Beklagten in die Löschung der im Grundbuch zu Gunsten der Beklagten eingetragenen Reallasten an den in seinem Eigentum stehenden Anteilen an einer Liegenschaft in Wien. Der Beklagten sei gemäß den Mietverträgen vom 22. 4. 1993 das verbücherte Mietrecht für die Wohnungen Top Nr 7, 8, 9, 10 und 11 eingeräumt worden, ebenso betreffe die verbücherte Mietzinsvorauszahlung nur diese Wohnungen. Die im Wohnungseigentum des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist sowohl Eigentümerin der EZ 900, die unter anderem aus den Grundstücken 1872/1 und 1872/2 besteht, als auch der EZ 1015, die unter anderem aus dem Grundstück 1929 besteht, beide GB *****. Auf der EZ 900 ist zu C-LNR 14a ein Bestandrecht zugunsten M***** Gesellschaft mbH aufgrund des Bestandvertrages vom 26. 9. 2002 folgendermaßen einverleibt: „Bestandrecht bis 2042-09-26 gemäß Pkt 2 4 Bestandvertrag 2002-09-26 für M***** Gesellschaft mbH" Dem in ... mehr lesen...
Begründung: Bei Einlangen des Grundbuchsgesuchs der Antragsteller gehörten zur Liegenschaft EZ 160 GB ***** die Grundstücke 28/2, 28/3, 28/8 und .79. Sub C-LNR 1a war zu TZ 155/1906 die „Dienstbarkeit der Brunnenbenützung gem Pkt 5 Kaufvertrag 1906-06-11 hins Gst 28/2 für EZ 87" einverleibt. Die Revisionsrekurswerberin ist die Eigentümerin der herrschenden Liegenschaft EZ 87 GB *****. Das Erstgericht bewilligt ua folgenden Eintragungen: I. Ob der EZ 160 GB *****: römisch eins. Ob d... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §3GBG §32 Abs1 litaGBG §32 Abs1 litb, GBG §94 Abs1 Z4 E
Rechtssatz: Die Freilassungserklärung (Zustimmungserklärung) eines Pfandgläubigers zur lastenfreien Abschreibung eines Grundstücks der belasteten Liegenschaft muss eine genaue Angabe des Rechts enthalten. Entscheidungstexte 5 Ob 49/07b Entscheidungstext OGH 20.03.2007 5 Ob 49/07b ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ 116 und 159 des Grundbuches *****. Auf der ersten Liegenschaft haften zwei Pfandrechte. Die Antragstellerin begehrt die lastenfreie Abschreibung des Grundstückes 168/1 aus der EZ 116 sowie die Zuschreibung dieses Grundstückes zur EZ 159 und legt dazu Freilassungserklärungen der beiden Pfandgläubiger vor, in denen diese ihre ausdrückliche Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung erklären, allerdings ohne Angabe de... mehr lesen...
Begründung: Die A***** AG ist die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 15 GB ***** bestehend aus dem Grundstück NR 2000. Ob dieser Liegenschaft ist (ua) - Strichaufzählung sub C-LNR 2a die „Dienstbarkeit einer elektrischen Leitung gem Pkt 1 2 Dienstbarkeitsvertrag 1971-09-03 hins Gst 2000 für Ö*****" und - Strichaufzählung sub C-LNR 10a die „Dienstbarkeit des Leitungsrechtes für die 110-KV-Übertragungsleitung der ÖBB gem Pkt 1 2 Dienstbarkeitsvertrag 1974-01-31 hins Gst 2... mehr lesen...
Begründung: Walter und Elisabeth O***** sind jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 92 GB ***** bestehend aus dem GST-NR 203 mit einer Fläche von 2.202 m². Ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 2a die „Dienstbarkeit der elektrischen Leitung über GST-NR 203 gem P 1 2 Dienstbarkeitsvertrag 1969-03-28 für Republik Österreich (Eisenbahnverwaltung)" einverleibt. Das Vermessungsamt Amstetten teilte mit Eingabe vom 15. 12. 2005 „auf Grund des eingereichten Planes der DI Ingrid H*****... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbücherte den Anmeldungsbogen GZ ***** des Vermessungsamts M***** vom 29. September 2005 (Herstellung der Anlage „Weg") und ordnete dabei u.a. ob der EZ ***** GB ***** (Eigentümer: Kurt H*****) die lastenfreie Abschreibung des im Teilungsplan mit „5" bezeichneten Trennstückes Nr 141 im Ausmaß von 41 m² und dessen Übertragung in die EZ 50000 GB ***** (öffentliches Gut - Straßen und Wege) unter Einbeziehung in das GST-NR 882/1 Sonstige (Weg) an. Ob der EZ... mehr lesen...
Norm: GBG §74AllgGAG §5 Abs1LiegTeilG §3LiegTeilG §4LiegTeilG §5
Rechtssatz: Die lastenfreie Abschreibung iSd § 4 Abs 1 LiegTeilG kann immer nur einen (abzutrennenden) Teil eines Ganzen (des Grundbuchskörpers) meinen. Auf die Abschreibung des nur aus einem Grundstück bestehenden Grundbuchskörpers ist diese Bestimmung nicht anwendbar. Entscheidungstexte 5 Ob 179/06v Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind jeweils zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die nur aus dem 1000 m² umfassenden Grundstück Nr 862/20 besteht. Insbesondere der Miteigentumsanteil der Zweitantragstellerin ist mit einer Vielzahl von vollstreckbaren Pfandrechten belastet. Die Liegenschaftseigentümer begehren die Einleitung des Aufforderungsverfahrens im Sinn der §§ 4 f LiegteilG hinsichtlich des genannten Grundstückes, weil sie beabsichtigen, dieses lastenfrei abzuschreiben. D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Alfred H*****, vertreten durch Dr. Peter Kranzelbinder, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Siegfried N*****, vertreten durch Dr. Hans Paternioner, Rechts... mehr lesen...
Norm: GBG §3 Abs2GBG §11GBG §22GBG §74LiegTeilG §3
Rechtssatz: Im Verfahren über die Ab- und Zuschreibung von Grundstücken ist die Bestimmung des §22 zweiter Satz GBG anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 120/06t Entscheidungstext OGH 30.05.2006 5 Ob 120/06t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120978 ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller erwarb mit Kaufvertrag vom 25. 8. 2005 von der Zweitantragstellerin die zum Gutsbestand der EZ 47 des Grundbuchs ***** gehörenden Grundstücke Nr 116, Nr 117, Nr 118 und Nr 173. Ob der EZ 47 der Verkäuferin ist zu C-LNR 42 a ein Pfandrecht über S 1,971,842,42 samt Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie einer Nebengebührensicherstellung über S 394.350 zugunsten der S***** und ob diesem Pfandrecht zu C-LNR 42 e die Übertragung der Forderung an die R**... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1994 Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Grundstück 1140/1. Diese Liegenschaft ist mit der Dienstbarkeit des Wasserbezugs- und Wasserleitungsrechtes zugunsten der Liegenschaft EZ 163 desselben Grundbuchs belastet. Die diesbezügliche Grundbuchseintragung (C-LNR 1 a) lautet: "1886/1995 Dienstbarkeit Wasserbezugs- und Wasserleitungsrecht am Gst 1140/1 für EZ 163". Eigentümer der Liegenschaft EZ 163 GB ***** ist (jedenfalls seit einem vo... mehr lesen...
Begründung: Die Verbücherung des verfahrensgegenständlichen Übergabsvertrages wurde vom Erstgericht nur hinsichtlich der jetzt ebenfalls antragsgemäß erledigten Punkte abgelehnt, und zwar mit der
Begründung: , daß sich das den Übergebern eingeräumte Wohnungsrecht nach dem Vertragswortlaut nur auf die Liegenschaft EZ 41 ***** mit dem Haus H***** beziehe und daß dort auch die vereinbarten Wartungs- und Pflegeleistungen zu erbringen sind. Ob das Wohnungsrecht auch auf der zweiten Übe... mehr lesen...
Begründung: Außer der vom Erstgericht rechtskräftig bewilligten und verbücherten Teilung des Grundstücks 1202 KG ***** in die Grundstücke 1202/1 und 1202/2 haben die Antragsteller auch noch die lastenfreie Abschreibung des Grundstücks 1202/2 vom Gutsbestand der EZ *****, die Eröffnung einer neuen Grundbuchseinlage für das abgeschriebene Grundstück, die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Erstantragstellerin bei der neuen Einlage sowie die Verbücherung einer Grunddienstbarkeit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung betrifft einen Einzelfall, dessen Lösung durch die oberstgerichtliche Rechtsprechung voll gedeckt ist (siehe insb SZ 57/39). Bei persönlichen Dienstbarkeiten gibt es kein automatisches Erlöschen der Dienstbarkeit betreffend den Teil, auf dem die Ausübung nicht möglich ist (SZ 50/61 ua); bei einer Teilung bleiben stets alle Teilstücke belastet (EvBl 1967/275; JBl 1967, 627 ua). Bei einer sittenwidrigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Karoline R***** (die Schwägerin des Beklagten) war Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****Grundbuch R***** KG 5***** S***** mit dem Haus S*****, M*****staße *****. Mit notariellem Schenkungsvertrag vom 30.4.1987 übergab sie Felix H*****eine ideelle Hälfte dieser Liegenschaft. Der Kläger erwarb dessen Hälfteanteil mit Kaufvertrag vom 17.3.1988. Am 28.12.1989 starb Karoline R*****. Die Verlassenschaft wurde ihrer leiblichen Schwester Rosa R***** (der inzwische... mehr lesen...
Norm: GBG §12 Abs2Krnt FischereiG §1 Abs1LiegTeilG §3LiegTeilG §4
Rechtssatz: Das Fischereirecht gemäß § 1 Abs 1 Krnt FischereiG 1951 erstreckt sich - unbeschadet des Uferbetretungsrechts eines Fischereiberechtigten (vergleiche SZ 14/197) - schon aufgrund seiner gesetzlichen Definition lediglich auf Wasserflächen, sodaß es der Eintragung einer entsprechenden räumlichen Begrenzung gemäß § 12 Abs 2 GBG, deren genaue Bezeichnung im Hinblick auf W... mehr lesen...
Norm: GBG §93GBG §122 Abs2 DLiegTeilG §3
Rechtssatz: Wird die lastenfreie Abschreibung beantragt, so darf die Abschreibung unter Mitübertragung der Lasten nicht bewilligt werden, weil sie etwas anderes darstellt, als die Partei zunächst begehrte; die erst im Rekurs abgegebene Erklärung des Antragstellers, mit der Mitübertragung der einverleibten Belastungen einverstanden zu sein, wurde vom Rekursgericht zutreffend als unzulässige Neuerung unbea... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluß des Rekursgerichtes wurde dem Antragsteller am 10.11.1992 zugestellt, sodaß die 30tägige Rekursfrist (§ 123 Abs. 1 GBG) mit Ablauf des 10.12.1992 endete, sodaß gemäß § 81 Abs. 2 GBG die Rechtsmittelschrift an diesem Tag beim Erstgericht (§ 122 Abs. 3 GBG) eingelangt sein mußte. Der Antragsteller erhob gegen den Beschluß des Rekursgerichtes zwei, im wesentlichen gleichlautende, als außerordentliche Rekurse ... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §5LiegTeilG §3LiegTeilG §23
Rechtssatz: Abschreibung von Grundstücken (Grundstücksteilen) und Zuschreibung zu einer Nachbarliegenschaft, wenn beide Liegenschaften im Miteigentum stehen. Entscheidungstexte 5 Ob 121/91 Entscheidungstext OGH 28.01.1992 5 Ob 121/91 Veröff: NZ 1992,256 (Hofmeister,260) European Case Law... mehr lesen...
Begründung: Die Geschenkgeber sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, bestehend unter anderem auch aus dem Grundstück 894/6 Garten. Die Geschenknehmer (= Antragsteller) sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, bestehend aus dem Grundstück 894/16 Baufläche Garten. Mit Notariatsakt vom 11. Dezember 1990 schenkte Josef W***** seinen ideellen Hälfteanteil an Teilen des Grundstückes 894/6 Garten (nämlich an der ... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §3
Rechtssatz: Eine unbegründete Teilung eines Grundbuchskörpers in mehrere kleinere kann nicht gestattet werden. Sie ist aber zulässig, wenn Änderungen in den Eigentumsverhältnissen oder in der Belastung eintreten, die eine Abtrennung notwendig machen, oder wenn zumindest durch das wirtschaftliche Interesse des Eigentümers die Abschreibung gerechtfertigt ist; es soll verhindert werden, dass durch eine missbräuchliche, durch nic... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §5LiegTeilG §3
Rechtssatz: Zur Änderung von Grundstücksgrenzen innerhalb desselben Grundbuchskörpers bedarf es weder des Nachweises einer rechtlichen Notwendigkeit noch der Bescheinigung eines wirtschaftlichen Interesses des Eigentümers. Entscheidungstexte 5 Ob 100/90 Entscheidungstext OGH 12.03.1991 5 Ob 100/90 Veröff: NZ 1991,205 (Hofmeister,206) ... mehr lesen...