Begründung: Mit Beschluss vom 27. 1. 2011 genehmigte das Erstgericht die Beauftragung einzelner Baumaßnahmen am Haus des Minderjährigen pflegschaftgerichtlich nicht. Dagegen erhob der durch seine Mutter vertretene Minderjährige Rekurs. Aus Anlass des Rekurses stellte das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluss die Akten dem Erstgericht mit dem Auftrag zurück, einen Kollisionskurator für den Minderjährigen zu bestellen. Der Kurator sei zu befragen, ob er die bisherige Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin setzte testamentarisch als „Alleinerben und befreiten Vorerben (Substitution auf den Überrest)“ den nunmehrigen Revisionsrekurswerber und als Nacherben zu gleichen Teilen ihre drei Kinder ein. Weiters verfügte sie, dass im Falle des Todes eines Nacherben vor dem Nacherbfall dessen Kind(er) Nacherben sein sollen. Das Erstgericht bestellte einen Kurator für die noch nicht gezeugten Nachkommen der Nacherben, also der drei Kinder der Erblasserin. Zur Begründu... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichts vom 23. 4. 2008, ON S-9, wurde der Mutter der am 17. 8. 1991 geborenen Mareike F*****, Cornelia Maria F*****, die Obsorge entzogen und ausgesprochen, dass die Obsorge in Hinkunft allein vom Vater Jürgen F***** ausgeübt werde. Am 4. 7. 2008 brachte die anwaltlich vertretene, als Klägerin bezeichnete Mutter im elektronischen Rechtsverkehr einen Antrag ein, dem als Beklagten bezeichneten Vater die Nachzahlung der Unterhaltsrück... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 2. 1991 geborene Adriana S***** ist die Tochter von Iwona S***** und Wazlaw K*****. Die Minderjährige, die bei ihrer Mutter in Österreich lebt, und ihre Eltern sind polnische Staatsbürger. Ob die Mutter seit der Antragstellung (26. 2. 2008) in Österreich als Arbeitnehmerin unselbständig oder selbständig erwerbstätig oder als Arbeitslose sozialversichert war/ist, steht ebenso wenig fest wie der aktuelle Aufenthaltsort des Vaters, der nach seiner letzten bekan... mehr lesen...
Begründung: 1. Nach zweitinstanzlicher Rechtsprechung (LG Salzburg EFSlg 116.884 = EF-Z 2008/41), die in der Literatur Billigung fand (Thunhart in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang³ [2008] § 154 ABGB Rz 34) bedarf die Abgabe einer widerstreitenden Erbantrittserklärung der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung gemäß § 154 Abs 3 ABGB. Für das Verfahren über das Erbrecht bestehe nämlich nicht nur Rechtsanwaltspflicht, und zwar eine relative Anwaltspflicht bei einem vermutlichen Wert... mehr lesen...
Norm: FinStrG §5 Abs2
Rechtssatz: § 5 Abs 2 FinStrG regelt nicht die - dem Strafrecht vorgelagerte - Frage nach dem Entstehen einer Abgabenschuld, vielmehr die Konsequenzen der Missachtung einer aufgrund anderer Bestimmungen entstandenen Abgabenschuld. Entscheidungstexte 13 Os 9/08k Entscheidungstext OGH 22.01.2009 13 Os 9/08k 13 Os 27/09h ... mehr lesen...
Begründung: Der mj Dominik ist der Sohn der Elisabeth Maria T*****, der während deren Ehe mit Johann Friedrich T***** am 6. 6. 1994 geboren wurde. Als die Mutter im Jänner 2006 aus der Ehewohnung auszog, blieb Dominik beim Ehemann der Mutter, der fortan für ihn sorgte. Mit Urteil des Bezirksgerichts Graz vom 21. 9. 2006 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden. Am 13. 11. 2006 beantragte Johann Friedrich T***** namens des Minderjährigen die Verpflichtung der Mutter zur Zahlung eines... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter des Antragstellers hatte in einem Scheidungsvergleich mit dem Vater vereinbart, dass sie für zehn Jahre in dessen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Antragsteller eintrete und neben Pflege und Erziehung auch sämtlichen finanziellen Unterhaltsaufwand tragen werde. Dieser Teil des Scheidungsvergleichs wurde nicht pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Im vorliegenden Verfahren begehrte der Antragsteller, vertreten durch seine Mutter, vom Vater monatlichen Unter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** (richtig:) der Finanzvergehen des Schmuggels als Beteiligter nach §§ 11 (dritter Fall), 35 Abs 1 lit a und 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in der Zeit vom 26. Oktober 2001 bis zum 13. Februar 2002 in Köln und Duisburg vorsätzlich in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, dazu beigetragen, dass eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich Zigaretten der ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §5 Abs2
Rechtssatz: Zweite Alternative des § 5 Abs 2 zweiter Satz FinStrG umfasst auf Grund der Abgabendefinition des § 2 Abs 1 leg cit nur solche Finanzvergehen, die österreichische oder durch unmittelbar wirksame Rechtsvorschriften der Europäischen Union geregelte Abgaben betreffen. Entscheidungstexte 15 Os 158/07k Entscheidungstext OGH 08.05.2008 15 Os 158/07k ... mehr lesen...
Begründung: Die W***** GmbH & Co OEG mit dem Sitz in W***** ist zu FN ***** in das Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Sie hat zwei unbeschränkt haftende Gesellschafter, nämlich: 1. die W***** GmbH mit dem Sitz in W*****, FN ***** des Handelsgerichts Wien, deren Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter Leopold W*****, geboren ***** ist, und 2. die D***** GmbH mit dem Sitz in W*****, FN ***** des Handelsgerichts Wien, deren Geschäftsführer DI Gert D*****, gebo... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §272AußStrG 2005 §5 Abs2 Z1FBG §15 Abs1JN §109 Abs1JN §112 Abs1
Rechtssatz: Das Firmenbuchgericht kann einen Kollisions- oder Zustellkurator nur in den bei ihm anhängigen Firmenbuchverfahren selbst bestellen. Ansonsten fällt die Bestellung eines Kollisionskurators (sowie aller übrigen Kuratoren) für eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder ein rechts- oder parteifähiges Gebilde, in die sachliche Zuständigkeit ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Kuras und Dr. Hopf als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin Katharina P*****, geboren 3. April 1990, *****, vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie, Rechtsvertretung Bezirk 21, Am Spitz 1, 1210 Wien, gegen die A... mehr lesen...
Norm: ABGB idF FamErbRÄG 2004 §163bAußStrG 2005 §2 IDAußStrG 2005 §2 IE1AußStrG 2005 §5 Abs2
Rechtssatz: Partei im Verfahren nach § 163b ABGB ist neben dem Kind, dem Antragsgegner (dem Mann, dessen Vaterschaft festgestellt werden soll) und der Mutter auch der Mann, dessen Vaterschaft durch die positive Erledigung des Antrags verdrängt würde. Entscheidungstexte 6 Ob 150/07p Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 71 Abs 3 AußStrG). Das Erstgericht bestellte in dem bei ihm anhängigen, auf Antrag gemäß § 163b ABGB des Kindes eingeleiteten Abstammungsverfahren den Revisionsrekurswerber zum Abwesenheitskurator des Erstantragsgegners, der als Ehemann der Mutter des antragstellenden Kindes als dessen Vater gilt. Die Zur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Philipp M*****, über den Revisionsrekurs des Jugendwohlfahrtsträgers (Amt für Jugend und Familie, Bezirk 11, 1110 Wien, Enkplatz 2), gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als ... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung einer Werklohnforderung für diverse Bauarbeiten, die ihr die Beklagte durch ihren Verwalter in Auftrag gegeben habe, hat die Klägerin am 29. 5. 2001 beim Erstgericht die Erlassung eines Zahlungsbefehls über EUR 4.948,15 sA (ursprünglich ATS 68.088,-- sA) beantragt. Die Zustellung des tags darauf erlassenen Zahlungsbefehls scheiterte mehrmals daran, dass der Verwaltervertrag mit dem ursprünglichen Verwalter der Beklagten schon gelöst, aber noch kein ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj Alexandra und Markus wurde am 14. 12. 1994 geschieden. Am 22. 6. 1995 vereinbarten die Eltern, dass die Obsorge für Alexandra der Mutter, die Obsorge für Markus dem Vater zustehe. Zugleich trafen sie eine Vereinbarung über das wechselseitige Besuchsrecht, aus der sich ergibt, dass beide Kinder jeweils die gleiche Zeit bei dem einen und bei dem anderen Elternteil verbringen sollten. Diese Aufteilung wurde in der Folge auch eingehalten. Da d... mehr lesen...
Norm: FinStrG §5 Abs2FinStrG §31FinStrG §33 Abs3 litaStGB §67 Abs1
Rechtssatz: Die - allein eine Legaldefinition des inländischen Tatortes darstellende -
Norm: des § 5 Abs 2 FinStrG stellt hinsichtlich des Erfolgseintrittes nur auf jene Fallgestaltung ab, bei der die Tathandlung im Ausland begangen wurde, jedoch der Erfolg im Inland eintrat. Somit bleibt für die Beurteilung der Tatbegehungszeit auch der für das Finanzvergehen der Abgabenhinterz... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §271AußStrG §5 Abs2 Z1 lita
Rechtssatz: Richtet sich der Antrag des Kindes auf Unterhaltsfestsetzung gegen den als Vertreter berufenen Elternteil, so liegt ein Fall des § 271 ABGB vor und es muss daher für das Kind ein besonderer Kurator bestellt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 524/95 Entscheidungstext OGH 12.07.1995 3 Ob 524/95 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24.Juli 1952 geborene Tadeusz P*** und der am 19.März 1948 geborene Josef G*** der Finanzvergehen des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels - beide auch als Beteiligte nach dem zweiten Fall des § 11 FinStrG - und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit c FinStrG - Tadeusz P*** als Beteiligter und Josef G*** auch als Beteiligter gemäß § 11 zweiter Fall FinStrG -, sowie der am 17.August 1945 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §5 Abs2FinStrG §38 Abs1 litb
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 2 FinStrG ist Tatort - auch dann, wenn der strafqualifizierende Tatbestand wie bei Bandenmäßigkeit notwendig eine Mehrheit von Tätigkeiten voraussetzt - jeder Ort, an welchem ein Ausführungsakt stattgefunden hat, wobei der inländischen Gerichtsbarkeit auch unterliegt, wer vom Ausland aus den unmittelbaren Tätern zu einer Inlandstat bestimmt oder sonst zu deren Ausführung beitr... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in Abänderung der erstinstanzlichen Eintragungsverfügung die Anträge der Genossenschaft, die Auflösung der Genossenschaft durch Verschmelzung gemäß § 1 Abs. 2 StruktVG im Wege der Einbringung ihres Unternehmens als Sacheinlage in die A Bank Aktiengesellschaft sowie die Löschung der Genossenschaft und weiters eine Satzungsänderung im Handelsregister einzutragen, abgewiesen. Gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes hat die Genossenschaft, vertreten d... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF FinStrGNov 1975 §5 Abs2StGB §65 Abs1
Rechtssatz: Schmuggel nach Österreich ist keine Auslandstat nach § 65 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 6/76 Entscheidungstext OGH 20.10.1976 11 Os 6/76 Veröff: ZfRV 1977,143 (mit Glosse von Liebscher) 12 Os 191/80 Entscheidungstext OGH 01.10.1981 12 Os 191/80... mehr lesen...