Norm
FinStrG §5 Abs2Rechtssatz
§ 5 Abs 2 FinStrG regelt nicht die - dem Strafrecht vorgelagerte - Frage nach dem Entstehen einer Abgabenschuld, vielmehr die Konsequenzen der Missachtung einer aufgrund anderer Bestimmungen entstandenen Abgabenschuld.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124511Im RIS seit
21.02.2009Zuletzt aktualisiert am
21.12.2011