Begründung: Der Vater beantragt die Enthebung von der Unterhaltspflicht gegenüber seinem (volljährigen) Sohn ab 31. 7. 2006. Der Antragsgegner führt gegen den Vater Exekution. Ein Oppositionsverfahren ist anhängig (9 C 4/06d des Erstgerichts), in dem zu klären ist, ob der Unterhaltsanspruch seit 31. 7. 2006 teilweise oder zur Gänze erloschen ist. Das Erstgericht wies den Antrag unter Hinweis auf das (über denselben Zeitraum) anhängige Oppositionsverfahren zurück. Das Rekursgericht b... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, errichtete das Haus W***** in ***** und veräußerte die in diesem Objekt gelegenen Wohnungen an die Antragsteller, die die Wohnungen zwischen 1998 und 2000 bezogen. Am 23. 12. 2003 stellte Dr. Herbert T*****, der hier als Vertreter sämtlicher Antragsteller einschreitet und selbst Wohnungseigentümer ist, im eigenen Namen einen Antrag nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG auf Prüfung der Angemessenheit der Kaufpreise.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss dem - inhaltlich auf § 8 Abs 2 Z 2 MRG gestützten - Antrag der Antragstellerin stattgegeben und die Antragsgegnerin verpflichtet, jede Bauführung auf der von der Antragstellerin im 1. Stock des Hauses zusammen mit der Wohnung 2 als Dachterrasse gemieteten, über dem ebenerdigen Geschäftslokal und Magazin gelegenen Flachdachfläche zu unterlassen. Dem Antrag der Antragsgegnerin, die Antragstellerin zur Duldung der im Einreichpl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Jensik und Dr. Glawischnig als weitere Richter I. in der Exekutionssache der gefährdeten Partei Mag. Karin K*****, vertreten durch Dr. Christoph Haffner, Rechtsanwalt in Amstetten, wider den Gegner der gefährdeten Partei Dr. Alois K*****, wegen einstweiligen Unterhalts, infolge außerorden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch Folgendes zu entgegnen: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige Martina P***** ist die am 21. 9. 1996 außer der Ehe geborene Tochter der Sabine P*****, geboren am 8. 12. 1975 und des Norbert P*****, geboren am 25. 8. 1976. Die Eltern wohnen mittlerweile mit ihrem zweiten Kind, dem am 25. 9. 1999 geborenen Sohn Thomas P***** in Salzburg und haben bereits am 3. 7. 1998 die Ehe geschlossen, wodurch die Minderjährige Martina legitimiert wurde. Bis September 1997 lebte sie bei der Mutter. In dieser Zeit hielten sich die ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der unterhaltsfordernden Kinder ist aufrecht; beide Kinder befinden sich beim Vater, von dem die Mutter - nicht nur vorübergehend - getrennt lebt. Am 11. 5. 2000 beantragten die damals noch minderjährigen Kinder, die Mutter ab 1. 6. 2000 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 6.000,- (Christina) bzw S 5.000,- (Johanna), sowie zur Leistung rückständigen Unterhalts von S 157.000,- bzw S 122.500,- zu verpflichten. Ferner beantragten sie den Zuspruch vo... mehr lesen...
Begründung: Mag. Martina K***** war Obfrau des registrierten Vereins "W*****" (nunmehr: "C*****"). Der Verein errichtete mit Notariatsakt vom 27. 10. 1998 die mit 1 Mio S dotierte W***** Privatstiftung, deren Eintragung im Firmenbuch mit Beschluss vom 12. 11. 1998 bewilligt worden war. Mit Beschluss des Stifters vom 2. 11. 1998 wurden Mag. K*****, Mag. P***** und Mag. Michael N***** zu Mitgliedern des Stiftungsvorstandes bestellt. Aus der Stiftungserklärung sind folgende Punkte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 11. 5. 2000 begehrten die durch ihren Vater vertretenen Kinder - zu diesem Zeitpunkt waren beide noch minderjährig - die Mutter zu verpflichten, für die Dauer des eingeleiteten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens vorläufigen Unterhalt von S 5.500,- monatlich (für Christina) und S 4.500,- monatlich (für Johanna) zu zahlen. Mit Beschluss vom 4. 8. 2000 gab das Erstgericht diesem Antrag statt. Einem von der Mutter gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte als einstweiligen Unterhalt der mj. Kinder Cornelia, geboren am 28. Februar 1982, Andreas, geboren am 7. Mai 1988, und Thomas, geboren am 10. Jänner 1990 Beträge von 6.400 S, 5.700 S und 5.000 S monatlich. Der in Geld unterhaltspflichtige Vater ist Steuerberater. Er erzielte 1997 ein Nettoeinkommen von etwa 512.000 S, welcher Betrag der Unterhaltsbemessung - unter Abzug bestimmter Aufwendungen des Vaters für die Wohnung der Minderjährigen - zu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12 Abs2JN §49a
Rechtssatz: Wird zur Sicherung eines allfälligen Rückforderungsanspruches die Festsetzung einer Zahlungsmodalität durch Hinterlegung der in Zukunft fällig werdenden Unterhaltsbeträge verlangt, so obliegt die Festsetzung derartiger Zahlungsmodalitäten für zu leistende Unterhaltsbeiträge dem Pflegschaftsgericht. Entscheidungstexte 7 Ob 684/89 Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Floridsdorf wird die Pflegschaft betreffend den am 14.7.1975 geborenen mj. Rene K*** geführt. MinRat Dr. Franz K*** ist der eheliche Vater des Minderjährigen. Er ist verpflichtet, für den Minderjährigen einen monatlichen Unterhalt von 5.200 S zu leisten. Der Vater hat nunmehr beim Pflegschaftsgericht eine Herabsetzung des ihn auferlegten Unterhaltes für den Minderjährigen auf 2.850 S monatlich begehrt und den Antrag gestellt, der Mutter mit sofortig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagter) zur Sicherung des Anspruchs der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden: Klägerin) auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse mit einstweiliger Verfügung vom 22.7.1987 (ON 24) auf, den aus dem Kaufvertrag vom 23.4.1987, abgeschlossen zwischen dem Beklagten und Barbara W*** über den Hälfteanteil des Beklagten an der Liegenschaft EZ 215 KG Werf... mehr lesen...
Begründung: Die R*** Ö*** (Antragstellerin und gefährdete Partei; im folgenden: Antragstellerin) ist Eigentümerin des Grundstückes 724/1 KG Tröpolach, auf dem sich Kriegsgräber im Sinne des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1948 über die Fürsorge für Kriegsgräber aus dem ersten und zweiten Weltkrieg, BGBl. Nr. 175, befinden (Heldenfriedhof). Mit der Behauptung, es mangle an einer Wegverbindung zum öffentlichen Wegenetz (Bundesstraße 90 - Naßfeldstraße) beantragte die Antragstellerin, ihr... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 11.10.1984 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz begehrte die Antragstellerin, geboren 11.8.1959, den Antragsgegner, ihren unehelichen Vater, zur Zahlung eines angemessenen Heiratsgutes von 200.000,-- S zu verpflichten. Der Antragsgegner begehrte Antragsabweisung. Das Verfahren über diesen Antrag ist noch anhängig. Mit dem am 20.2.1985 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz begehrte die Antragstellerin zur Sicherung ihres Dotierungsanspruches die Erlass... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der minderjährigen Kinder Michael A, geboren am 12.Mai 1974, und Karin A, geboren am 29.August 1975, Elisabeth und Franz A, wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 1.März 1985, 23 Cg 296/84, geschieden. Am 19.Oktober 1984, modifiziert am 25.Oktober 1984, stellte die Mutter den Antrag, den Vater ab 1.November 1984 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von S 4.500,-- an Michael A und von S 2.700,-- an Karin A zu verpflichten, da er ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 17.November 1946 geborene deutsche Staatsangehörige Peter A und die türkischen Staatsangehörigen Sarban (richtig: Saban - vgl. S. 47, 215/I) D, geboren am 15.Februar 1959, Mehmet B, geboren am 10.Oktober 1947, und Erdogan C, geboren am 15.Jänner 1950, des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG., § 15 StGB sowie des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1, 38 Abs 1 (zu ergänzen: lit b) FinSt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12 Abs2EO §382 Z8 IIIF
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Verfahren können einstweilige Anordnungen getroffen werden (vgl SZ 8/255). Insbesondere kann die Unterhaltspflicht einstweilen geregelt werden. Auf das Verfahren finden die Vorschriften der EO Anwendung. Keine Anwendung des § 12 Abs 2 AußStrG. Entscheidungstexte 3 Ob 268/61 Entscheidungstext OGH 02.08.1961 3... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 24. Oktober 1960, P 197/60-11, der mit "Einstweilige Anordnung" und darunter "Bemessung des Unterhaltsbetrages" überschrieben ist, trug das Gericht dem Verpflichteten auf, dem nunmehrigen betreibenden Gläubiger, seinem Sohn, einen monatlichen Unterhaltsbetrag zu zahlen. In der Begründung: führte das Erstgericht aus, daß nicht zugewartet werden könne, bis über die Frage, bei wem das Kind untergebracht werden solle, entschieden sei, so daß es notwendig ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12 Abs2EO §65 FEO §378 AEO §382 INWG §16
Rechtssatz: Die Anfechtung von Beschlüssen im Verfahren zur Einräumung von Notwegen, mit denen einstweilige Verfügungen getroffen oder abelehnt werden, ist nur nach den Bestimmungen der EO (und ZPO) zulässig (8-tägige Rekursfrist; Rekursbeschränkungen der §§ 527, 528 ZPO). Entscheidungstexte 1 Ob 277/59 Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12 Abs2
Rechtssatz: Die einstweiligen Vorkehrungen nach § 12 Abs 2 AußStrG können den Bestimmungen der EO über einstweilige Verfügungen angepaßt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 32/57 Entscheidungstext OGH 16.01.1957 3 Ob 32/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0007042 ... mehr lesen...