Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei B***** D*****, vertreten durch die Radel Stampf Supper Rechtsanwälte OG in Mattersburg, gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 10. 2001 bei der Beklagten als Metallarbeiter tätig. Vom 19. 3. 2008 bis 9. 5. 2008 befand er sich aufgrund subjektiv wahrgenommener Schmerzen im Schulter- und Rückenbereich im Krankenstand. Bei der erstmaligen Untersuchung des Klägers stellte ein Arzt die Diagnose Lumbago (= Lendenwirbelsäulenschmerzen) und bestätigte die Arbeitsunfähigkeit des Klägers im Ergebnis vom 19. 3. bis 18. 4. 2008. Ein weiterer Arzt folgte dieser Diagnose und ve... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige befindet sich in Pflege und Erziehung der Mutter. Der Vater ist für einen weiteren, am ***** geborenen Sohn sorgepflichtig. Er war zuletzt - unter Anwendung des Anspannungsgrundsatzes - verpflichtet, ab 1. 6. 2005 einen Betrag von 255 EUR an monatlichem Unterhalt zu bezahlen (59 P 69/03m-65 des Erstgerichts). Der Vater beantragte zunächst am 6. 3. 2007 die Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung auf monatlich 153 EUR ab 1. 3. 2007. Er habe seinen Arbe... mehr lesen...
Begründung: Der wesentliche Sachverhalt lässt sich dahin zusammenfassen, dass die Beklagte mit dem Kläger wegen Arbeitsmangels einen Urlaub ab 13. 2. 2009 im Ausmaß von etwa zwei bis drei Wochen vereinbarte, ohne dessen Ende näher festzulegen. Der Kläger war dann ab 3. 3. 2009 bis 13. 4. 2009 arbeitsunfähig. Am 3. 3. 2009 wurde er von der Beklagten aufgefordert, sein Stundenbuch abzugeben. Dem kam er am 4. 3. 2009 dadurch nach, dass er das Stundenbuch und auch eine Arbeitsunfähigkei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei W***** P*****, vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei H***** Ge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter KommR Mag. Paul Kunsky und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Tasa N*****, Schuhinstandsetzer, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Gustav Teicht, Dr... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte litt bereits seit längerer Zeit unter Kreuzschmerzen und es wurde auch eine Nervenreizung festgestellt. Entgegen den Vorschlägen seiner Ärzten weigerte er sich jedoch vorweg in Krankenstand zu gehen und führte im Juli 2004 eine Infusionstherapie mit vier Infusionen durch. Dennoch verschlechterte sich der Gesundheitszustand, worauf ihm seine Ärztin vom 21. Juli bis 11. August 2004 krank schrieb und verschiedenste Therapien verordnete. Gegen Ende dieses drei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0028875; Arb 10.004; 9 ObA 206/94; 9 ObA 19/95; 8 ObA 2302/96d uva) ist das Fernbleiben eines objektiv arbeitsfähigen Arbeitnehmers dann gerechtfertigt, wenn ein zur Feststellung seiner Arbeitsunfähigkeit berufener Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigte, obwohl objektiv dazu keine Veranlassung bestand, der Arbeitnehmer aber auf die Richtigkeit der ausgestellten ärztlichen Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 28. 3. 2002 im Betrieb der beklagten Partei als Kellnerin mit Inkasso zu einem Bruttomonatslohn von zuletzt 1.410,62 EUR inklusive zehn Überstunden beschäftigt. Der der Klägerin am 29. 3. 2002 übermittelte Dienstzettel bezeichnet als Dienstort das Restaurant S***** in K*****. Im Dienstzettel ist festgehalten, dass eine Verwendung des Arbeitnehmers in einer anderen Betriebsstätte vorbehalten bleibt. Das von der beklagten Partei in K***** bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die (ordentliche) Revision in Verfahren über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, insgesamt EUR 4.000 übersteigt, auch bei Fehlen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig ist (§ 46 Abs 3 Z 1 ASGG). Ein derartiger privilegierter Anfechtungstatbestand liegt hier vor. Die unrichtige Benennung des R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Martin Oedendorfer und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Josef W. D*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Miller, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Auch im Verfahren nach dem ASGG können vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz nicht mehr in der Revision gerügt werden (SZ 62/157; JBl 1998, 643 uva). Ebensowenig ist der Oberste Gerichtshof Tatsacheninstanz vor der die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft werden könnte (10 ObS 4/97d; 10 ObS 325/98m uva). Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist ausschließlich die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers. Dazu ist von folgendem wesentlichen Sachverhalt auszugehen: Das Arbeitsverhältnis des seit 1. 4. 1995 bei der Beklagten angestellten Klägers wurde mit Schreiben vom 9. 5. 1996 zum 30. 6. 1996 gekündigt; der Kläger wurde für die Dauer der Kündigungsfrist dienstfrei gestellt und aufgefordert, seinen restlichen Urlaub zu konsumieren und das Firmenfahrzeug un... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Steinbauer und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Erwin Blazek und ADir Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Robert S*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Georg Grießer ua, Rechtsanwälte i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der aus der Türkei stammende, im Zeitpunkt seiner Entlassung im Dezember 1997 erst 36jährige Kläger verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, um Alltagsgespräche zu führen. Er wurde von der beklagten Glasverarbeitungsfirma 1985 als Hilfsarbeiter aufgenommen und unter anderem für das Tragen von Glasplatten, Zerlegen von Kisten, Streichen von Fenstern sowie einfache Montagetätigkeiten eingesetzt. Als er dann mehr verdienen wollte, wurde er auch als Fahrer b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der Beklagten als Angestellter beschäftigte Kläger wurde auf Grund einer Anzeige seiner geschiedenen Ehegattin am 28. 2. 2000 wegen des Verdachtes der schweren Nötigung in Verwahrungshaft genommen und am 29. 2. 2000 ins Landesgericht für Strafsachen Wien überstellt. Am 1. 3. 2000 wurde er von der Journalrichterin einvernommen, die über ihn die Untersuchungshaft verhängte. Auf Grund des noch am selben Tag von der Staatsanwaltschaft Wien erhobenen Str... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, der Kläger habe den Entlassungsgrund des § 82 lit f GewO, 2. Tatbestand, verwirklicht, ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenzuhalten: Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, der Kläger habe den Entlassungsgrund des Par... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs8AngG §27 Z4 E4d
Rechtssatz: Die Unterlassung der (rechtzeitigen) Krankmeldung rechtfertigt eine Entlassung nicht, weil dadurch ein an sich nicht pflichtwidriges Dienstversäumnis nicht in ein pflichtwidriges verwandelt werden kann. Ihre Unterlassung zieht nur den Verlust des Anspruchs auf das dem Arbeitnehmer zustehende Entgelt für die Zeit des Unterbleibens der Verständigung nach sich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte bekämpft in Pkt 1. ihrer Revision unter dem geltend gemachten Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung ausschließlich die Richtigkeit einzelner Tatsachenfeststellungen des Erstgerichtes, die vom Berufungsgericht ausdrücklich übernommen und der rechtlichen Beurteilung zugrundegelegt wurden (§ 498 Abs 1 ZPO). Es trifft zwar zu, daß nach diesem Revisionsgrund die tatsächlichen Feststellu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend das Fernbleiben des Klägers von der Arbeit wegen Krankheit nicht als Entlassungsgrund gewertet. Insoweit ist auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Fernbleiben des Klägers von der Arbeit wegen Krankheit nicht als Entlassungsgrund gewertet. Insoweit ist auf die Richti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 6.3.1995 im Friseursalon der Beklagten als (angelernter) Friseur beschäftigt. Mit einem dem Kläger am 2.9.1995 zugegangenen Schreiben kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 9.9.1995 auf. Mit einem weiteren am 7.9.1995 zugegangenen Schreiben vom 6.9.1995 erklärte die Beklagte, den Kläger per 5.9.1995 fristlos zu entlassen. Am 2.9.1995 war der Kläger nicht zur Arbeit erschienen. Er hatte morgens angerufen und mitgeteilt, daß er w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.September 1988 bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Ab 18.Juli 1989 befand er sich im Krankenstand. Am 21.Juli 1989 meldete ihn die Beklagte bei der Gebietskrankenkasse ab. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach unstrittigen Betrag von S 78.756 brutto sA an Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung für das am 1.September 1989 begonnene Urlaubsjahr, d... mehr lesen...