Norm
ABGB §1152 ARechtssatz
Können Naturalleistungen während des Arbeitsverhältnisses nicht in Anspruch genommen werden, sind sie mit Geld abzulösen. Bei dem Naturalbezug von Freiflugtickets und Dienstkleidung wird anstelle der Naturalleistung das geschuldet, was sich der Arbeitnehmer durch den Bezug von Flugbegünstigungen und Dienstkleidung ersparen konnte, sohin deren Wiederbeschaffungskosten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Entgelt, Ablöse, Bewertung, SachbezugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103306Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2021