RS OGH 1997/11/27 8ObA2349/96s

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Veröffentlicht am 27.11.1997
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Norm

AngG §6
AngG §23 Abs1
AngG §40
UrlG §6
UrlG §12

Rechtssatz

Wird einem Arbeitnehmer anstelle der Ist-Lohnerhöhung auf Grund einer Betriebsvereinbarung eine Mitarbeiterbeteiligung in gleicher Höhe gewährt, die nach fünf Jahren oder bei einem früheren Ausscheiden auszubezahlen ist, sind diese Beträge Entgelt, die in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abfertigung und der Urlaubsentschädigung zwingend einzubeziehen sind.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 2349/96s
    Entscheidungstext OGH 27.11.1997 8 ObA 2349/96s
    Veröff: SZ 70/254

Schlagworte

Dienstnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108882

Dokumentnummer

JJR_19971127_OGH0002_008OBA02349_96S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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