Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Frage, ob das Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 auf privatrechtliche Vereinbarungen mit der Beklagten zwingend anzuwenden sei, keine gesicherte Rechtsprechung vorliege. Die Revisionswerberin schloss sich dieser
Begründung: der Zulässigkeit der Revision an. Die Revisionsgegnerin bestritt demgegenüber das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage und beantragte die Zurückweisung de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 18. 1. 1999 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Wegen der Geburt ihres zweiten Kindes am 27. August 2002 nahm die Klägerin bis zum 27. August 2004 Karenz in Anspruch. Schon im März 2004 ersuchte sie die Beklagte, im Anschluss an ihre Karenz eine Teilzeitbeschäftigung gemäß § 15h MSchG in Anspruch nehmen zu können. Unstrittig ist ferner (AS 29), dass die Klägerin am 6. August 2004 schriftlich bekanntgab, im Anschluss an ihre Kare... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Galutschek und Gerhard Prochaska als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Rainer U*****, technischer Zeichner, *****, vertreten durch Dr. Gert Ragossnig, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Begründung: Da keiner der Fälle des § 46 Abs 3 ASGG vorliegt, ist die Zulässigkeit der Revision vom Vorliegen einer iS des § 46 Abs 1 ASGG qualifizierten Rechtsfrage abhängig. Da keiner der Fälle des Paragraph 46, Absatz 3, ASGG vorliegt, ist die Zulässigkeit der Revision vom Vorliegen einer iS des Paragraph 46, Absatz eins, ASGG qualifizierten Rechtsfrage abhängig. Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision mit der
Begründung: zugelassen, dass den hier zu lösenden Rechtsfra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine rechtsgeschäftliche Übernahme von Arbeitsverhältnissen ist auch ohne Unternehmensübernahme möglich. Dazu ist grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer, dem bisherigen Arbeitgeber und dem neuen Arbeitgeber erforderlich. Kommt es in diesem dreipersonalen Verhältnis nicht zu einer solchen Vertragsübernahme, besteht das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber fort. Der Schwerpunkt bei dieser arbeitsrech... mehr lesen...
Begründung: Die G***** AG (im Folgenden G*****), ein Bewachungsunternehmen, ist kollektivvertragsangehöriges Mitglied der Antragsgegnerin. Auf sie findet der Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe Anwendung. Die G***** übernahm ab 1. 9. 1996 (Saison 1996/97) den so genannten "Publikumsdienst" des Österreichischen Bundestheaterverbandes im Bereich von Staats- und Volksoper sowie Burg- und Akademietheater. Es lag insoweit ein Betriebsteil-Übergang gemäß § 3 Abs 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 17. 8. 1998 bis zum 31. 7. 2000 als Angestellter beschäftigt. Anlässlich seiner Einstellung erhielt er einen Dienstzettel, der ua folgende Klausel enthält: "Die Kündigung darf mit Ende des Monats unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist erfolgen." Der Kläger las diesen Dienstzettel durch und unterfertigte ihn. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nahm der Kläger im Betrieb der Beklagten eine Sonder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bis zum 30. 6. 1999 als Angestellte im Giropostdienst (= Schichtdienst) der beklagten Partei beschäftigt. Für alle Tage, an denen Schichtdienst geleistet wurde, wurde eine tägliche Schichtzulage in Anwendung des § 200 Punkt 9 Abs 2 lit d iVm § 261 Abs 15 der Betriebsvereinbarung 1969 ausgezahlt. Ohne ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden am Dienst durch Krankheit oder Unglücksfall verhinderte Angestellte erhalten im Krankheit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin stützt die Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision primär auf die Frage des rechtlichen Charakters eines Dienstzettels und meint, dass dazu Ausführungen des Obersten Gerichtshofes fehlen bzw. unklar seien. Symptomatisch für die auf diesem Gebiet bestehenden Unklarheiten sei, dass der Oberste Gerichtshof in seiner in ARD 4846/23/97 veröffentlichten Entscheidung vom 28. 11. 1997 (richtig: 1996) ... mehr lesen...
Norm: AngG §6 Abs3
Rechtssatz: In einem Dienstzettel sind die wesentlichen allgemeinen Rechte und Pflichten eines Dienstnehmers festzuhalten; der konkrete Resturlaubsanspruch zu einem bestimmten Zeitpunkt ist nicht Inhalt eines Dienstzettels. Entscheidungstexte 8 ObA 242/95 Entscheidungstext OGH 18.08.1995 8 ObA 242/95 Schlagworte SW: Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Insbesondere sei darauf hingewiesen, daß die Feststellung des Berufungsgerichtes, es sei Einigung über die Anrechnung der zweijährigen Dienstzeit der Klägerin im Sparkassen-Reisebüro erzielt worden, durch die Aussage der Klägerin, ON 4 S 8 (AS 18), "im Dienstvertrag Beilage ./A ist zwar nicht enthalten, daß mir meine Vordienstzeiten beim Sparkassen-Re... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §914 IIIbABGB §1151 IIAngG §6 Abs3
Rechtssatz: Wird dem Arbeitnehmer ein nach seinem äußeren Bild lediglich zur Bestätigung des mündlichen Abschlusses des Arbeitsvertrages dienendes und damit als Wissensklärung zu wertendes Schreiben zur Unterfertigung übersandt, muß der Arbeitnehmer nicht damit rechnen, daß es ein als Willenserklärung aufzufassendes Anbot auf Abänderung der mündlichen getroffenen Vereinbarung zu seinem Nach... mehr lesen...
Norm: AngG §6 Abs3AVRAG §2
Rechtssatz: Dienstzettel sind keine Rechtsfolgen nach sich ziehende Willenserklärungen, sondern nur Wissenserklärungen über schon vorher vereinbarte Vertragsbedingungen. Entscheidungstexte 9 ObA 126/87 Entscheidungstext OGH 04.11.1987 9 ObA 126/87 9 ObA 250/99a Entscheidungstext OGH 16.02.2000 9 ObA 250/9... mehr lesen...
Norm: AngG §6 Abs3
Rechtssatz: Ein Dienstzettel "Eintrittsdatum 25.10.1971, Gehaltstafel A, Beschäftigungsgruppe 3, Berufsjahr 15" gibt die nach dem KV vorgesehene Gehaltseinstufung wieder, läßt aber nicht auf eine Vereinbarung, daß die Vordienstzeiten auch für die Bemessung der Abfertigung anzurechnen seien, schließen. Entscheidungstexte 9 ObA 126/87 Entscheidungstext OGH 04.11.198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß auch nach der hier im Hinblick auf das Datum der angefochtenen Entscheidung des Erstgerichts für die Zulässigkeit von Neuerungen gemäß § 101 Abs. 2 ASGG anzuwendenden alten Rechtslage die Ablehnung einer Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht, weil dieses den rechtlich erheblichen Sachv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der beklagten Partei zuletzt die Bezahlung von S 207.223,50 sA. Sie sei vom 13.7.1981 bis 31.3.1984 bei der beklagten Partei angestellt gewesen. Unter Anrechnung von fünf Vordienstjahren betrage der kollektivvertragliche Mindestlohn im Beschäftigungszeitraum brutto S 332.638,50. Weil ihr lediglich S 127.638,06 ausbezahlt worden seien, ergebe sich eine Restforderung von S 205.000. Für Reinigungsarbeiten stünden ihr weitere S 2.223,50 z... mehr lesen...
Norm: AngG §6 Abs1AngG §6 Abs3
Rechtssatz: Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vordienstzeiten bei der Ermittlung des Entgeltes zu berücksichtigen sind, kann nicht allgemein beantwortet werden. Es kommt auf die im Einzelfall anzuwendenden Kollektivvertragsregelungen oder eine allenfalls günstigere Individualvereinbarung an. Es kann daher auch der von Tutschka - Dungl, Handbuch des Österreichischen Arbeitsrechts 4. Auflage 117, und Mayrhofe... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIAngG §6 Abs3AngG §20AngG §20 Abs3
Rechtssatz: Enthielt das Dienstzettelformular eine angesichts der Befristung gegenstandslos Kündigungsklausel (§20 Abs 3 AngG), so ist der Arbeitnehmer bei späterer Einigung mit dem Arbeitgeber auf eine unbefristete Forstsetzung nicht gehalten, von sich aus zur Kündigungsklausel Stellung zu nehmen und seine Ablehnung zu erklären. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §6 Abs3
Rechtssatz: Wohl ist der Dienstzettel gemäß § 6 Abs 3 AngG nur eine Beweisurkunde, die Unklarheiten über die Rechte und Pflichten während des Dienstverhältnisses nach Möglichkeit verhindern soll, kann Zweck und Inhalt des Dienstzettels darüber hinausgehen (zB kraft KollV). Entscheidungstexte 4 Ob 48/74 Entscheidungstext OGH 01.10.1974 4 Ob 48/74 Veröff: Arb... mehr lesen...
Norm: AngG §6 Abs3KollV für Angestellte der Industrie §15ZPO §226 IV
Rechtssatz: Für die Ausstellung eines Dienstzettels gemäß § 15 des KollV besteht auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses ein Rechtschutzinteresse. Entscheidungstexte 4 Ob 48/74 Entscheidungstext OGH 01.10.1974 4 Ob 48/74 Veröff: Arb 9256 = IndS 1975 H5,960 = SozM IA/e,1083 ... mehr lesen...
Norm: AngG §6 Abs3AngG §39RahmenkollV für Angestellte der Industrie §15 Abs3
Rechtssatz: Voraussetzung auf Ausstellung eines Dienstzettels im Sinne des § 15 Abs 3 RahmenkollV für Angestellte der Industrie ist, daß der KollV auf das betreffende Dienstverhältnis anzuwenden ist, daß dieses also dem AngG unterliegt. Die Ausstellung dieses Dienstzettels erfordert somit auch eine rechtliche Qualifizierung der Dienstleistung, die beim Dienstzeugnis na... mehr lesen...