Norm
AngG §6 Abs3Rechtssatz
Ein Dienstzettel "Eintrittsdatum 25.10.1971, Gehaltstafel A, Beschäftigungsgruppe 3, Berufsjahr 15" gibt die nach dem KV vorgesehene Gehaltseinstufung wieder, läßt aber nicht auf eine Vereinbarung, daß die Vordienstzeiten auch für die Bemessung der Abfertigung anzurechnen seien, schließen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Kollektivvertrag, Entgelt, Lohn, Einstufung, Höhe, Anrechnung, Angestellte, SatzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0027873Dokumentnummer
JJR_19871104_OGH0002_009OBA00126_8700000_001