Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
Enthielt das Dienstzettelformular eine angesichts der Befristung gegenstandslos Kündigungsklausel (§20 Abs 3 AngG), so ist der Arbeitnehmer bei späterer Einigung mit dem Arbeitgeber auf eine unbefristete Forstsetzung nicht gehalten, von sich aus zur Kündigungsklausel Stellung zu nehmen und seine Ablehnung zu erklären.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Klausel, AngestellteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0027857Dokumentnummer
JJR_19790327_OGH0002_0040OB00011_7900000_001