Norm
AngG §6 Abs1Rechtssatz
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vordienstzeiten bei der Ermittlung des Entgeltes zu berücksichtigen sind, kann nicht allgemein beantwortet werden. Es kommt auf die im Einzelfall anzuwendenden Kollektivvertragsregelungen oder eine allenfalls günstigere Individualvereinbarung an. Es kann daher auch der von Tutschka - Dungl, Handbuch des Österreichischen Arbeitsrechts 4. Auflage 117, und Mayrhofer, Arbeitsrecht für die betriebliche Praxis, 25, vertretenen Auffassung, daß Ansprüche auf Grund objektiv vorliegender Voraussetzungen für eine höhere Einstufung, die zu Beginn des Dienstverhältnisses nicht nachgewiesen wurden, erst zum Zeitpunkt des späteren Nachweises entstehen, in dieser allgemeinen Form nicht zugestimmt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anrechnung, Berücksichtigung, Vereinbarung, Gehalt, Lohn, Berechnung, AngestellteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0027898Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.01.2016