RS OGH 1986/6/17 14Ob17/86, 8ObA82/15i

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Veröffentlicht am 17.06.1986
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Norm

AngG §6 Abs1
AngG §6 Abs3

Rechtssatz

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vordienstzeiten bei der Ermittlung des Entgeltes zu berücksichtigen sind, kann nicht allgemein beantwortet werden. Es kommt auf die im Einzelfall anzuwendenden Kollektivvertragsregelungen oder eine allenfalls günstigere Individualvereinbarung an. Es kann daher auch der von Tutschka - Dungl, Handbuch des Österreichischen Arbeitsrechts 4. Auflage 117, und Mayrhofer, Arbeitsrecht für die betriebliche Praxis, 25, vertretenen Auffassung, daß Ansprüche auf Grund objektiv vorliegender Voraussetzungen für eine höhere Einstufung, die zu Beginn des Dienstverhältnisses nicht nachgewiesen wurden, erst zum Zeitpunkt des späteren Nachweises entstehen, in dieser allgemeinen Form nicht zugestimmt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Anrechnung, Berücksichtigung, Vereinbarung, Gehalt, Lohn, Berechnung, Angestellte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0027898

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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