Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Witwe nach dem am 21. 8. 2006 verstorbenen Franz S*****, der vom 1. 8. 1989 bis zu seinem Ableben bei der Beklagten angestellt war. Das Arbeitsverhältnis des Ehegatten der Klägerin unterlag dem Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie (im folgenden kurz KollV). Das Berufungsgericht verneinte mit zutreffender
Begründung: in Maßgabebestätigung des Ersturteils in der Hauptsache (Stattgebung von 15.113,81 EUR brutto sA; Abweisung des... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Lovrek und die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Michael K*****, vertreten durch Engelbrecht und Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei P***** GmbH, *****, vertrete... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Neulengbach ist zu 1 A 180/03y ein Verlassenschaftsverfahren nach dem am 28. 6. 2003 verstorbenen Johann D***** anhängig. Die Minderjährige ist die Tochter des Erblassers, welcher auch noch einen Sohn, nämlich den am 26. 1. 1979 geborenen Johann D***** jun., hinterließ. Zwischen diesem und der Minderjährigen ist aufgrund einander widersprechender Erbserklärungen ein Erbrechtsstreit anhängig. Der Arbeitgeber des während aufrechten Arbeitsverhältniss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt den Differenzbetrag zwischen der gesetzlichen sowie kollektivvertraglichen Abfertigung und der im Betrieb der Beklagten seit Jahren ohne Widerrufsvorbehalt in allen in Frage kommenden Fällen den Witwen von Arbeitern bezahlten 100 %igen Abfertigung, die den Arbeitnehmern im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestanden wäre. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Klägerin als Erbin könne sich n... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs6 VI
Rechtssatz: Ein Leistungsversprechen nicht an den Arbeitnehmer, sondern an Dritte bewirkt, daß die vertragliche und unantastbare Abfertigungsanwartschaft mit dem Arbeitnehmertod in einen unbedingten Leistungsanspruch des Hinterbliebenen übergeht. Der Dienstvertrag wird somit zu einem Vertrag zugunsten Dritter, der von den Arbeitsvertragsparteien nicht aufgehoben werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ing.Albin M*****, der Ehegatte der Erstklägerin und Vater der Zweitklägerin, war vom September 1963 bis zu seinem Tod am 7.6.1996 als Angestellter im Betrieb der erstbeklagten Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei ist, beschäftigt. Die Ehe zwischen ihm und der Erstklägerin hatte im Zeitpunkt des Todes bereits mehr als zwei Jahre gedauert. Ing.M***** war gesetzlich zum Unterhalt an die Erstklägerin verpflichtet. Die am ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs6 VI
Rechtssatz: Ob ein unterhaltsberechtigter gesetzlicher Erbe im Verlassenschaftsverfahren tatsächlich zum Zug kommt, ist für seinen Anspruch auf die Abfertigung ohne Belang. Die Hinterbliebenenabfertigung soll nämlich einerseits gewährleisten, daß nur die nahen Angehörigen, die auf das Einkommen des Familienerhalters angewiesen waren, in den Genuß der Überbrückungshilfe kommen und andererseits aber auch durch eine Überschu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des Klägers, Johann A, war vom 22.4.1946 bis zu seinem Tod am 29.6.1982 bei der beklagten Kommanditgesellschaft als Seilbahnbediensteter - zuletzt 18 Jahre lang im Angestelltenverhältnis - beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für die Bediensteten der österreichischen Seilbahnen vom 31.10.1981 (Stand 1.5.1982; im folgenden: Kollektivvertrag) anzuwenden. Der Nachlaß nach Johann A wurde mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgeric... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs6 VI
Rechtssatz: Der Ehegatte der Dienstnehmerin hat als deren gesetzlicher Erbe nur dann Anspruch auf die Abfertigung, wenn er im Zeitpunkt des Todes seiner Frau tatsächlich einen konkreten Unterhaltsanspruch im Sinne des § 44 ABGB (vgl SpR Nr 16 neu) besessen hat. Entscheidungstexte 4 Ob 27/62 Entscheidungstext OGH 23.10.1962 4 Ob 27/62 Veröff: EvBl ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs6 VIDO.A §88 Abs1
Rechtssatz: Eine nach dem AngG der Witwe des Dienstnehmers gebührende Abfertigung ist so auf die Witwenpension eines Sozialversicherungsträgers anzurechnen, daß für jeden vollen Monatsbezug der Abfertigung der Witwe ein Monatsbezug der Witwenpension und die Hälfte des dreizehntens Pensionsbezuges wegfällt. Entscheidungstexte 4 Ob 162/61 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs6 VIAngG §23 Abs7 VII
Rechtssatz: Wenn der Angestellte gekündigt hat und noch vor Ablauf der Kündigungsfrist gestorben ist, so ist das Dienstverhältnis durch den Tod aufgelöst worden und nicht durch die Kündigung. Entscheidungstexte 4 Ob 82/61 Entscheidungstext OGH 12.09.1961 4 Ob 82/61 Veröff: EvBl 1961/503 S 633 = JBl 1962,161 = SozM IA/d,461 = Arb 7421; h... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs6 VI
Rechtssatz: Die Witwe macht den Anspruch auf Abfertigung nach § 23 Abs 6 AngG kraft eigenen Rechts und nicht als Rechtsnachfolger des Verstorbenen geltend (vgl SZ 25/231). Entscheidungstexte 4 Ob 164/60 Entscheidungstext OGH 20.12.1960 4 Ob 164/60 Veröff: SozM IA/d,423 = JBl 1961,373 = Arb 7309 4 Ob 162/61 Entschei... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs4 IVAngG §23 Abs6 IV
Rechtssatz: Die Abfertigung nach § 23 Abs 6 AngG wird mit dem Betrag des vollen dreifachen Monatsentgeltes des Dienstnehmers mit Auflösung des Dienstverhältnisses, der Rest aber ab dem vierten Monat monatlich im vorhinein in Teilbeträgen, die je einem Monatsentgelt entsprechen, fällig. Entscheidungstexte 4 Ob 164/60 Entscheidungstext OGH 20.12.1... mehr lesen...
Mit dem erstgerichtlichen Beschluß wurde entsprechend den Anträgen der Testamentserbin verfügt: 1. Das errichtete Nachlaßinventar wird unter Einbeziehung des gemäß § 531 ABGB. dem Nachlaßvermögen zuzurechnenden, dem Erblasser gegen die Firma A. A. G. zustehenden Forderungsanspruches mit einem Aktivstand von 11.252.66 S und Abzugsposten von 3759.21 S der Verlassenschaftsabhandlung zugrundegelegt. 2. Die Firma A. A. G. wird ersucht, den Forderungsanspruch des Verstorbenen im Betrage von... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs6 VI
Rechtssatz: Der Abfertigungsanspruch nach § 23 Abs 6 AngG gehört nicht in den Nachlaß. Entscheidungstexte 3 Ob 534/52 Entscheidungstext OGH 03.09.1952 3 Ob 534/52 Veröff: SZ 25/231 9 Ob 54/05i Entscheidungstext OGH 24.10.2005 9 Ob 54/05i Schlagworte ... mehr lesen...
Der Gatte der Klägerin war durch einen Autounfall getötet worden, den der Beklagte verschuldet hatte. Das Erstgericht und das Berufungsgericht haben der Klägerin Schadenersatz zugesprochen in Form der Zahlung eines Unterhaltsbetrages für die Zeit bis 21. August 1966, d. i. bis zu jenem Tage, den der Gatte der Klägerin vermutlich nicht überlebt hätte, auch wenn er nicht beim Unfall ums Leben gekommen wäre. Auf diese Schadenersatzleistung wurde von den Gerichten erster und zweiter Ins... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D7AngG §23 Abs6 VIVersVG 1908 §67
Rechtssatz: 1) Beträge, die dem Geschädigten auf Grund einer privaten Unfallversicherung zufließen, sind auf die vom Schädiger zu erbringende Schadenersatzleistung nicht anzurechnen. 2) Zur Frage der Anrechnung der Angestelltenabfertigung auf den Schadenersatz. Entscheidungstexte 2 Ob 179/48 Entscheidungstext OGH 27.04.1949 2 O... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs6 VI
Rechtssatz: Den Erben des Angestellten bleibt der Anspruch auf die Abfertigung auch dann gewahrt, wenn der Angestellte auf Grund anderweitiger Vereinbarungen eine der Abfertigung gleichartige Zuwendung (Todfallsbeitrag) erhalten hat. Entscheidungstexte 1 Ob 874/27 Entscheidungstext OGH 12.10.1927 1 Ob 874/27 Veröff: SZ 9/306 ... mehr lesen...