Norm
ABGB §1325 D7Rechtssatz
1) Beträge, die dem Geschädigten auf Grund einer privaten Unfallversicherung zufließen, sind auf die vom Schädiger zu erbringende Schadenersatzleistung nicht anzurechnen.
2) Zur Frage der Anrechnung der Angestelltenabfertigung auf den Schadenersatz.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Abfertigung, Tod, Ableben, Auflösung, Versicherung, Anrechnung, Versicherungsvertragsgesetz, LegalzessionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0028395Dokumentnummer
JJR_19490427_OGH0002_0020OB00179_4800000_001