Norm
AngG §23 Abs6 VIRechtssatz
Wenn der Angestellte gekündigt hat und noch vor Ablauf der Kündigungsfrist gestorben ist, so ist das Dienstverhältnis durch den Tod aufgelöst worden und nicht durch die Kündigung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auflösung, Ende, Beendigung, Ableben, Erben, Nachlaß, VerlassenschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0028731Dokumentnummer
JJR_19610912_OGH0002_0040OB00082_6100000_001