Norm: AngG §20 Abs2 II
Rechtssatz: Durch den Ausspruch der Kündigung wird das Arbeitsverhältnis noch nicht aufgelöst, sondern lediglich in das Auflösungsstadium versetzt. Dies schließt nicht aus, daß das Arbeitsverhältnis während des Laufes der Kündigungsfrist, also während des Auflösungsstadiums, auf eine andere Weise und zu einem anderen Zeitpunkt, etwa durch einvernehmliche Auflösung, aufgelöst wird. Liegt der einvernehmlichen Auflösung der... mehr lesen...
Der Kläger war vom 16. 10. 1972 bis 25. 1. 1983 im Betrieb der N-KG im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Mit Wirkung vom 20. 1. 1983 wurde zu S 3/83 des LG Feldkirch über das Vermögen dieser Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Der Kläger hat am 25. 1. 1983 gemäß § 25 KO seinen sofortigen Austritt erklärt. Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger, den Masseverwalter schuldig zu erkennen, den Anspruch des Klägers auf Urlaubsentschädigung, Abfertigung und Kündigungsentschädigung... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs2 I2
Rechtssatz: Der Arbeitgeber darf eine Kündigung (oder eine sonstige empfangsbedürftige Willenserklärung) grundsätzlich an die letzte ihm bekanntgewordene Wohnadresse des Arbeitnehmers richten; dieser muß sich den Empfang einer solchen Erklärung auch dann mit der postordnungsgemäßen Zustellung unter dieser Adresse anrechnen (und daher die Zustellung gegen sich gelten) lassen, wenn er die Wohnung bereits verlassen, dies abe... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs2 XKollV für Handelsangestellte ArtIX
Rechtssatz: Unter den im Art IX Z 1 KollV für Handelsangestellte enthaltenen Begriff "Dienstverhältnis der tatsächlichen kaufmännischen Tätigkeit" fällt nur die Tätigkeit als Angestellter im kaufmännischen Dienst; die Lehrlingszeit wird nicht eingerechnet. Entscheidungstexte 4 Ob 66/80 Entscheidungstext OGH 03.06.1980 4 Ob 66/80 ... mehr lesen...
Der Kläger war vom 1. Jänner 1969 bis 13. Oktober 1978 bei Kurt D angestellt. Sein Bruttomonatsgehalt betrug 25 338 S. Mit Beschluß vom 29. September 1978 wurde vom Handelsgericht Wien über das Vermögen des Kurt D das Konkursverfahren eröffnet. Der Kläger erklärte am 13. Oktober 1978 gemäß § 25 KO den vorzeitigen Austritt. Er hatte im Urlaubsjahr 1978 seinen Urlaub bis auf einen Rest von sieben Werktagen in Anspruch genommen. Ein neuer Urlaubsanspruch wäre an sich am 1. Jänner 1979 en... mehr lesen...
Die Klägerin war seit 22. Dezember 1977 bei Alexander S als Verkäuferin im Angestelltenverhältnis beschäftigt; sie bezog ein vereinbartes Gehalt von monatlich 2 800 S netto. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 16. Feber 1978 ist über das Vermögen des Alexander S das Konkursverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Viktor A zum Masseverwalter bestellt worden. Dieser kundigte am 7. März 1978 das Arbeitsverhältnis der Klägerin zum 15. April 1978 auf. Die Klägerin vertritt die Auff... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs2 I4AngG §29KO §25
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist bei der nach § 25 KO innerhalb Monatsfrist nach der Konkurseröffnung vorgenommenen Kündigung zwar an die gesetzliche Kündigungsfrist, falls eine kürzere Kündigungsfrist nicht vereinbart wurde, gebunden, nicht aber daran, daß gemäß § 20 Abs 2 AngG das Dienstverhältnis durch Kündigung des Angestellten nur mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres gelöst werden kann. ... mehr lesen...
Die Klägerin war seit 9. Feber 1970 bei der Firma A in S als Angestellte beschäftigt. Am 28. Juli 1972 wurde über das Vermögen ihres Dienstgebers der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Am 2i. August 1972 kundigte der Beklagte mündlich gemäß § 25 KO das Dienstverhältnis zum 31. Oktober 1972 auf. Mit Schreiben vom 22 August 1972 wiederholte er diese Erklärung. Die Klägerin begehrt Kündigungsentschädigung für die Monate November und Dezember 1972 im Gesamtbe... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs2 I2PO §150
Rechtssatz: Kündigung eines Angestellten während des Urlaubs ist wirksam. Der Dienstnehmer muß sich den Empfang der Kündigung an seine mit Postvollmacht ausgestattete Frau anrechnen lassen, wenn er seine Urlaubsadresse dem Dienstgeber nicht mitgeteilt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 82/63 Entscheidungstext OGH 10.09.1963 4 Ob 82/63 Veröff: SozM IA/d... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs2 VIII1AngG §23 Abs1 IB
Rechtssatz: Die Dauer der Kündigungsfrist richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Kündigung. Wirkungen, die sich an die Beendigung des Dienstverhältnisses knüpfen (zB die Höhe der Abfertigung), sind hingegen nach dem Termin zu beurteilen, auf den gekündigt wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 81/53 Entscheidungstext OGH 21.04.1953 ... mehr lesen...
Klägerin ist am 5. Juni 1950 als Angestellte in die Dienste des Beklagten getreten. Am 17. Mai 1952 hat Beklagter das Dienstverhältnis der Klägerin auf den 30. Juni 1952 aufgekundigt. Klägerin begehrt die Bezüge für Juli 1952, da sie den Standpunkt vertritt, daß ihr mit Rücksicht auf ihre mehr als zweijährige Dienstzeit im Zeitpunkt des Ablaufes der Kündigungsfrist gemäß § 20 Abs. 2 AngG. nur mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist gekundigt werden konnte. Da eine Vereinbarung im Sinn... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs2 I1
Rechtssatz: Zur Auslegung der Kündigungsbestimmung eines Dienstvertrages (der VOEST): "Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum 30. Juni oder 21. Dezember eines Jahres gekündigt wird". Entscheidungstexte 4 Ob 145/52 Entscheidungstext OGH 11.11.1952 4 Ob 145/52 ... mehr lesen...