Entscheidungsgründe: Der seit 1. 12. 2000 bei der Beklagten zunächst bis 28. 2. 2005 bloß geringfügig mit sechs Stunden wöchentlich beschäftigte Kläger besuchte in dieser Zeit die HTL und bezog AMS Unterstützungen. Schon in dieser Zeit war er mit der Reparatur von Geräten in erster Linie in „Problemfällen“ beschäftigt, da er bei schwierigen Reparaturen besonderes Geschick aufwies. Er hatte Servicearbeiten durchzuführen, Computer zu assemblieren, Außendienste zu verrichten, Kunden zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche Neubezeichnung zu berichtigen war (Art 4 Z 2 BGBl I 2008/82, in Kraft getreten mit 1. 7. 2008; § 235 Abs 5 ZPO). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche Neubezeichnung zu berichtigen war (Art 4 Ziffer 2, BGBl römisch eins 2008/82, in Kraft getreten mit 1. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der hier klagende Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds machte die Ansprüche eines Arbeitnehmers geltend, der im Betrieb der Gemeinschuldnerin, über die am 21. 12. 1998 das Konkursverfahren eröffnet wurde, als Koch beschäftigt war. Der beklagte Masseverwalter führte diesen Betrieb mit vier Arbeitnehmern weiter und versuchte einen Zwangsausgleich zu erreichen. Als dies nicht gelang, beantragte er am 20. 12. 1999 die Schließung des Unternehmens mit 10. 1. 2000. Über seinen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der ehemaligen Dienstgeberin der Klägerin, bei der diese seit 1. 7. 1992 beschäftigt war - dies zumindestens seit 1. 2. 1994 als Angestellte - wurde am 26. 2. 1998 das Konkursverfahren eröffnet. Nachdem zuerst in der Berichtstagsatzung vom 12. 5. 1998 der Beschluss gefasst wurde, das Unternehmen auf einstweilen unbestimmte Zeit fortzuführen, erging am 14. 8. 1998 erging ein Schließungsbeschluss. Der Klägerin wurde Tags darauf von der Massev... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs2 VIII1
Rechtssatz: Für die Dauer der Kündigungsfrist nach § 20 Abs 2 AngG sind nur die im Angestelltenverhältnis beim selben Dienstgeber zurückgelegten Zeiten maßgeblich. Entscheidungstexte 8 ObS 291/00b Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 ObS 291/00b Veröff: SZ 74/60 8 ObS 12/08k Entscheidungstext OGH 13.11.2008... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Arbeitnehmerkündigung beendet wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Arbeitnehmerkündigung beendet wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und die Zweitklägerin waren ab 1. 4. 1992 bzw 1. 4. 1996 bei der Erstbeklagten als Grafiker (Layouter) angestellt. Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, gab die Zeitschrift "Wirtschaftswoche" heraus. Mit 31. 12. 1996 wurde der Betrieb eingestellt. Die Erstbeklagte kündigte die beiden Arbeitsverhältnisse mit Schreiben vom 31. 1. 1997 zum 31. 7. 1997. Die Arbeitsverhältnisse unterlagen dem Kollektivv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Fristwidrigkeit der Kündigung zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Fristwidrigkeit der Kündigung zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 1. 1. 1992 bis 30. 6. 1995 Angestellter eines Unternehmens, über dessen Vermögen am 24. 5. 1995 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Schreiben vom 1. 7. 1992 wurde dem Kläger von seinem Dienstgeber die Vereinbarung bestätigt, daß für die Berechnung von gesetzlichen Abfertigungsansprüchen 20 Jahre Vordienstzeiten angerechnet werden. Im Mai 1995 kündigte der Masseverwalter unter anderem auch gegenüber dem Vertreter des Klägers an, den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wurde mit Beschluß vom 20.9.1995 das Konkursverfahren eröffnet. Die Klägerin war bei ihrer Dienstgeberin seit 1.1.1995 beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 21.10.1995 durch vorzeitigen Austritt der Klägerin gemäß § 26 AngG. Mit Beschluß des Konkursgerichtes vom 20.10.1995 wurde die Schließung des Unternehmens der Dienstgeberin der Klägerin bewilligt. Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat für die Zeit vom 1.10.1992 bis 30.9.1995 den Lehrvertrag Beilage A abgeschlossen, in welchem als Lehrberechtigter die Beklagte angeführt ist und als Ausbilder deren Geschäftsführer. Der Lehrvertrag ist vom Geschäftsführer der Beklagten ohne Hinzufügung der Firma der Beklagten gezeichnet. Der einzige handelsrechtliche Geschäftsführer der Beklagten verstarb am 15.10.1994. Ab diesem Zeitpunkt war die Beklagte bis zur Bestellung des Notgeschäftsfü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit Anfang November 1989 bei der beklagten Partei als Angestellter mit einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt S 38.073,74 (einschließlich Störzulage und Entgelt für regelmäßig geleistete Überstunden) beschäftigt. Im Februar 1995 verstarb der alleinige Geschäftsführer der Beklagten. Hievon erfuhr der Kläger, der damals an einer Baustelle in Wien arbeitete, noch im Februar 1995. Der Kläger brachte die Arbeiten an dieser Baustelle noch zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zu 26 Cga 178/95a klagende Partei (in der Folge: Erstklägerin) arbeitete seit 1.2.1994 bei der Beklagten als Büroangestellte. Im Winter 1994/95 war sie teilzeit-, ab Februar 1995 wieder vollzeitbeschäftigt. Ihr Bruttogehalt betrug S 12.000,--. Die zu 26 Cga 179/95y klagende Partei (in der Folge: Zweitkläger) war bei der Beklagten seit 1.5.1994 als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Ihr Bruttogehalt betrug S 13.980,--. Im Februar 1995 verstarb der al... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im Revisionsverfahren nur mehr, welcher Stellenwert der wirtschaftlichen Abhängigkeit bei der Beurteilung des Vorliegens eines freien Dienstvertrages zukommt und ob eine Kündigungsentschädigung im Konkursfall nur bei Verschulden des Dienstgebers gebührt. Das Berufungsgericht erklärte die ordentliche Revision für zulässig, weil es hinsichtlich der erstgenannten Streitfrage von der ständigen Rechtsprechung des Höchstgerichtes abgewichen sein will und zur zweit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei die Zahlung von 90.515,18 S brutto sowie 512,60 S netto sA an Kündigungsentschädigung, Urlaubsabfindung, Überstundenentgelt und restlichem laufenden Entgelt. Er sei vom 1.November bis 1.Dezember 1988 als Bauleiter bei der beklagten Partei angestellt gewesen. Am 30. November 1988 um 12,30 Uhr sei am Einsatzort des Klägers in Prag ein Telefax der beklagten Partei vom 29.November 1988 eingelangt, in dem erklärt worden s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Handelsgericht Wien eröffnete am 16.9.1987 über die S*** Gesellschaft mbH das Ausgleichsverfahren. Die Ausgleichsschuldnerin kündigte das Dienstverhältnis des Klägers, der bei ihr seit 1.8.1985 als Angestellter beschäftigt gewesen war, mit Schreiben vom 20.11.1987 auf Grund einer Ermächtigung durch das Ausgleichsgericht (§ 20 b Abs 2 AO iVm § 20 c Abs 2 AO) zum 20.2.1988 auf. Am 11.1.1988 wurde über das Vermögen der Ausgleichsschuldnerin der Anschlußkonkur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Masseverwalter in dem am 8.1.1988 (4 S 4/88 des Handelsgerichtes Wien) eröffneten Konkurs über das Vermögen der prot.Firma L*** M*** Textilgesellschaft mbH kündigte mittels des der beklagten Partei als Vermieter am 5.2.1988 zugestellten Schriftsatzes das Mietverhältnis betreffend das Objekt in 1214 Wien, Schererstraße 10 (Liegenschaft EZ 3041 KG Leopoldau) unter Berufung auf § 23 KO und § 560 Abs 1 Z 2 lit e ZPO (dreimonatige Kündigungsfrist) zum 10.5.1988... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die in der Revision allein aufgeworfene Frage der Wirkungen eines vorzeitigen Austritts gemäß § 25 Abs.1 KO wurde vom Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG; Arb. 10.377 mwN). Ergänzend ist auszuführen, daß gegen die diesbezügliche Verfassungsmäßigkeit des § 25 KO ... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs2 XAngG §20 Abs3 XKollV für die Handelsangestellten AbschnIX Z1
Rechtssatz: Da das AngG die Dienstgeberkündigung in § 20 Abs 2 und 3 regelt, folgt aus Abschnitt IX des KollV der Handelsangestellten, daß lediglich bei einem Dienstverhältnis von über fünf Jahren nur mehr eine Kündigung nach § 20 Abs 2 AngG in Betracht kommt, während für Arbeitnehmer mit geringerer Beschäftigungsdauer sowohl Abs 2 als auch Abs 3 des § 20 AngG gel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die in der Revision allein aufgeworfene Frage der Dauer der vereinbarten und gesetzlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers wurde vom Berufungsgericht richtig gelöst. Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutreffend ist, genügt es daher, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Der Einwand des R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 30.Dezember 1983 einen Dienstvertrag (Auslands-Personalvertrag Beilage B), wonach der Kläger für voraussichtlich zwei Jahre als Spezialist für den Untertagebau auf einer Kraftwerksbaustelle der beklagten Partei in Burundi arbeiten sollte. Auf das Arbeitsverhältnis findet vereinbarungsgemäß österreichisches Recht Anwendung. Der Dienstvertrag trat mit der Ausreise des Klägers am 15.Jänner 1984 in Kraft. Im Mai 1984 stellte der Betrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 15. September 1969 bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen das Erstgericht am 6. Juni 1984 das Konkursverfahren eröffnete, angestellt. Am Tage vor der Konkurseröffnung bot die Gemeinschuldnerin sämtlichen Arbeitnehmern die Dienstfreistellung an, womit diese jedoch nicht einverstanden waren. Noch am 6. Juni 1984 führte der Kläger in St. Pölten Serviceleistungen für die Gemeinschuldnerin durch; zusammen mit anderen Bedienst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §19 Abs1 I2bAngG §20 Abs2AngG §20 Abs4
Rechtssatz: Wie der Vergleich der zwingenden (§ 40 AngG) Bestimmungen der §§ 20 Abs 2 und 4 AngG zeigt, geht die Wertung des Gesetzgebers dahin, dem Angestellten die Lösung des Dienstverhältnisses leichter zu machen als dem Dienstgeber. Dieser Grundsatz muß auch beim Zusammentreffen von Kündigung und Zeitablauf gelten, da sonst der Schutzzweck des § 20 Abs 4 AngG leicht umgangen werd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit einem (zunächst mündliche geschlossenen) Dienstvertrag stellte die beklagte Luftfahrtgesellschaft die Klägerin für die Zeit vom 14.2.1983 bis 13.2.1984 als Angestellte ihrer Wiener Niederlassung mit einem monatlichen Gehalt von S 15.018 ein. Erst nach Beginn des Dienstverhältnisses, am 22.3.1983 unterfertigte die Klägerin einen in mangelhaftem Englisch abgefaßten Dienstvertrag, der zur Frage der Beendigung des Dienstverhältnisses zum Teil abweichende Bestimm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem ehemaligen Arbeitgeber, zuletzt die Zahlung eines Betrages von S 347.424,-- s.A. an Abfertigung und von S 18.792,30 s.A. an Gehalt für den Monat Juni 1983. Zur
Begründung: bringt er im wesentlichen vor, sein Arbeitsverhältnis sei während eines - inzwischen aufgehobenen - Konkursverfahrens vom Masseverwalter zum 30. Juni 1983 - mit nachträglicher Zustimmung des Invalidenausschusses - rechtswirksam aufgelöst worden. Dem Kläg... mehr lesen...