Norm: AÖSp §64UGB §414UGB §439UGB §662UGB §663
Rechtssatz: Die Vereinbarung der Verjährungsfrist des § 64 AÖSp ist eine dem § 662 UGB widersprechende und daher unzulässige Begünstigung des Frächters. Für Schäden im Anwendungsbereich des § 663 Abs 2 Z 2 UGB ist eine Verkürzung der Verjährungsfrist gemäß § 64 AÖSp zulässig und wirksam. Entscheidungstexte 7 Ob 116/17k Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: AÖSp §64
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche für den Verlust eines vom Spediteur gelagerten Gutes durch Beschlagnahme und Verkauf in einem Überseehafen beginnt erst nach Aufklärung des Geschädigten über die
Gründe: der Beschlagnahme sowie des Verhaltens des Spediteurs zu laufen. Entscheidungstexte 8 Ob 74/04x Entscheidungstext OGH 26.08.2004 8 Ob 74/04x ... mehr lesen...
Norm: AÖSp §64
Rechtssatz: Durch diese Regelungen sollen alle Ansprüche, also über die Schadenersatzansprüche nach § 414 HGB hinaus erfasst werden. Entscheidungstexte 8 Ob 74/04x Entscheidungstext OGH 26.08.2004 8 Ob 74/04x 7 Ob 123/12g Entscheidungstext OGH 12.09.2012 7 Ob 123/12g Beisatz: Hier: Unrichtige Verzollung. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §439aAÖSp §51AÖSp §64CMR Art1HGB §416
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß die CMR auf Lagergeschäfte und Verwahrungsgeschäfte eines Spediteurs - auch im Wege des § 439a HGB - nicht anzuwenden ist, gilt auch für einen Vertrag über den Betrieb eines Auslieferungslagers, bei dem die Speditionstätigkeit und Lagereitätigkeit des Spediteurs im Vordergrund steht und die entgeltliche Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen in ihrer Bedeutung weitgeh... mehr lesen...
Norm: AÖSp §39AÖSp §41 litcAÖSp §64
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur SVS-Eindeckung (ausgenommen "Verbotskunden" gegenüber) trifft nur Hauptspediteure oder Erstspediteure sowie Zwischenspediteure und Empfangspediteure; aufgrund des vom Spediteur (Zwischenspediteur) abgeschlossenen Speditionsversicherungsvertrags ist weder der Auftraggeber des Hauptspediteurs noch dieser als Auftraggeber des Zwischenspediteurs versichert. Der Spediteur, der vom... mehr lesen...
Norm: AÖSp §64
Rechtssatz: Die Verjährung gemäß § 64 AÖSp tritt gleichviel aus welchem Rechtsgrund und unabhängig vom Grad des Verschuldens ein. Entscheidungstexte 1 Ob 2357/96s Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2357/96s Veröff: SZ 69/265 1 Ob 2374/96s Entscheidungstext OGH 15.07.1997 1 Ob 2374/96s Auch; Veröff: SZ 70/142 ... mehr lesen...
Norm: AÖSp §2AÖSp §64
Rechtssatz: Im Vertragsverhältnis zweier Spediteure gelten anspruchsbeschränkende Regelungen, etwa die sechsmonatige Verjährungsfrist, nur für die Ansprüche gegen den beauftragten Spediteur (nicht etwa auch für einen Aufwandersatzanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber. Entscheidungstexte 6 Ob 651/94 Entscheidungstext OGH 09.03.1995 6 Ob 651/94 ... mehr lesen...
Norm: AÖSp §64
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit schließt die kurze Verjährungsfrist des § 64 AÖSp nicht aus. Entscheidungstexte 8 Ob 527/82 Entscheidungstext OGH 24.03.1983 8 Ob 527/82 Veröff: SZ 56/53 = EvBl 1983/159 S 601 1 Ob 2357/96s Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2357/96s Vgl; Veröff: SZ 69/265 ... mehr lesen...
Norm: AÖSp §64HGB §414
Rechtssatz: Durch die Verjährungsbestimmungen des § 414 HGB und des § 64 AÖSp werden nur Ansprüche gegen den Spediteur wegen Verlustes, Minderung, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung betroffen; beruht der mit der Klage geltend gemachte Anspruch aber auch schuldhafter Nichtbefolgung einer Weisung bezüglich Ausfolgung der Ware an den Empfänger, verjährt er gemäß § 1489 ABGB erst nach drei Jahren (vgl SZ 1/4, SZ 7/197,... mehr lesen...
Norm: AÖSp §64HGB §414
Rechtssatz: Daß die Beschädigung des Speditionsgutes durch auftragswidriges Verhalten des Spediteurs eingetreten ist (durch mehreres Umladen an Stelle des aufgetragenen Direkttransportes) schließt die kurze Verjährung nicht aus. Entscheidungstexte 8 Ob 214/62 Entscheidungstext OGH 26.06.1962 8 Ob 214/62 Veröff: SZ 35/69 ... mehr lesen...