Norm
AÖSp §2Rechtssatz
Im Vertragsverhältnis zweier Spediteure gelten anspruchsbeschränkende Regelungen, etwa die sechsmonatige Verjährungsfrist, nur für die Ansprüche gegen den beauftragten Spediteur (nicht etwa auch für einen Aufwandersatzanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0049360Dokumentnummer
JJR_19950309_OGH0002_0060OB00651_9400000_001