RS OGH 1995/3/9 6Ob651/94, 1Ob2357/96s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1995
beobachten
merken

Norm

AÖSp §2
AÖSp §64

Rechtssatz

Im Vertragsverhältnis zweier Spediteure gelten anspruchsbeschränkende Regelungen, etwa die sechsmonatige Verjährungsfrist, nur für die Ansprüche gegen den beauftragten Spediteur (nicht etwa auch für einen Aufwandersatzanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0049360

Dokumentnummer

JJR_19950309_OGH0002_0060OB00651_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten