Begründung: Der Revisionsrekurswerber (in der Folge Antragsteller) beantragte am 11. März 2003, seinen am 4. Jänner 1944 geborenen, ledigen Onkel (im Folgenden Verschollener) für tot zu erklären. Für den Verschollenen ist seit 1988 - über Antrag seines (inzwischen verstorbenen) Vaters - eine Abwesenheitspflegschaft anhängig; ein Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB wurde bestellt. Der Verschollene ist Alleineigentümer einer Liegenschaft in Gampern und verfügte über Sparbücher und G... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IIcTEG §14
Rechtssatz: Der für einen Abwesenden bestellte Kurator ist nicht befugt, den Antrag zu stellen, den von ihm Vertretenen für tot zu erklären. Entscheidungstexte 6 Ob 104/69 Entscheidungstext OGH 30.04.1969 6 Ob 104/69 Veröff: SZ 42/70 = EvBl 1969/422 S 662 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Für Arnold G., Architekten, zuletzt in L., Ungarn, der seit dem Jahre 1944 unbekannten Aufenthaltes ist, wird beim Bezirksgericht Eisenstadt eine Abwesenheitspflegschaft geführt. Mit Beschluß vom 1. Dezember 1966 wurde Johann G. zum Abwesenheitskurator bestellt. Der Abwesenheitskurator beantragte die Todeserklärung seines Kuranden. Er brachte vor, der Abwesende sei Eigentümer verschiedener Liegenschaften in T., die seit 1938 verpachtet seien. Der Pachtzins werde an den Kurator bezahlt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 GGeo §135TEG §14TEG §20
Rechtssatz: Wenn die Staatsanwaltschaft nicht selbst den Antrag auf Todeserklärung gestellt und anläßlich der Akteneinsicht vor Fassung des Todeserklärungsbeschlusses nicht wenigstens um Zustellung dieses Beschlusses ersucht hat, steht ihr zu einem Rekurs gegen den Todeserklärungsbeschluß zur Wahrung öffentlicher Interessen nur jene Rechtsmittelfrist zur Verfügung, die für die am Verfahren sonst Beteilig... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2fTEG §3TEG §14 ff
Rechtssatz: Für die Lösung der Frage, ob bei gegebener Konkurrenz zwischen einem Tatbestand der allgemeinen Verschollenheit und einem besonderen Verschollenheitstatbestand die Subsumierung des festgestellten Sachverhaltes etwa im Hinblick auf die nach § 14 leg cit in Betracht kommende Offizialmaxime ausschließlich dem Gericht obliegt, oder ob die Wahl der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen für die T... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 GTEG §14
Rechtssatz: Wer sich in ein Todeserklärungsverfahren, insbesondere nach Erlassung eines Ediktes, nicht durch eine Bekundung seines besonderen Interesses eingeschaltet hat, kann keinen Anspruch darauf erheben, daß ihm das Gericht den über Antrag eines Berechtigten und nach Verständigung der StA gefaßten Beschluß zustellt. Will er den Beschluß zur Wahrung eigener Interessen bekämpfen, also nachträglich dem Gericht bisher... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2fTEG §14
Rechtssatz: Es bedeutet keine offenbare Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 16 AußStrG, wenn die Antragslegitimation des Käufers einer Liegenschaft bejahrt wird, dem der eine Hälfteeigentümer als Verkäufer zusagte, den dem kriegsvermißten zweiten Hälfteeigentümer geschuldeten Kaufpreis zu ermäßigen, wenn ihm dessen Kaufpreisforderung im Erbweg zufalle. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2fTEG 1950 §14
Rechtssatz: Das TEG 1950 hat die Frage, wer zum Ansuchen um Todeserklärung legitimiert ist, nicht geregelt. Die Rechtsansicht, es sei nur derjenige zur Antragstellung legitimiert, dem ein rechtliches Interesse an der Beweisführung des Todes oder an der Todeserklärung zukommt, steht mit § 15 TEG 1950 nicht in offenbarem Widerspruch. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: TEG §14
Rechtssatz: Kein rechtliches Interesse (und keine Antragsbefugnis) für Todeserklärung (oder Berichtigung des Todestages), wenn für den Antragsteller erst durch den Tod oder die Todeserklärung Rechtsbeziehungen oder Rechtsansprüche entstehen sollen (vgl auch SZ 26/196). Entscheidungstexte 1 Ob 265/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 1 Ob 265/56 ... mehr lesen...
Norm: TEG §14
Rechtssatz: Ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung und damit auch die Antragslegitimation ist dann gegeben, wenn der Antragsteller behauptet und glaubhaft macht, als Testamentserbe des für tot zu Erklärenden in Betracht zu kommen. Entscheidungstexte 1 Ob 623/55 Entscheidungstext OGH 19.10.1955 1 Ob 623/55 Veröff: JBl 1956,238 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2fTEG §14
Rechtssatz: Die Verweigerung des Antragsrechtes des Untermieters zur Todeserklärung des Hauptmieters ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 349/55 Entscheidungstext OGH 25.05.1955 1 Ob 349/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0087601 Do... mehr lesen...
Norm: TEG §14
Rechtssatz: Wer berechtigt wäre, die Todeserklärung zu beantragen, dem muß auch das Recht zuerkannt werden, die Aufhebung der Todeserklärung zu bekämpfen. Entscheidungstexte 2 Ob 144/54 Entscheidungstext OGH 02.06.1954 2 Ob 144/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0075779 ... mehr lesen...
Norm: OFG §13a Abs2 litaTEG 1950 §14
Rechtssatz: Wenn die angebliche Lebensgefährtin die Todeserklärung beantragt, um eine Opferfürsorgerente erlangen zu können, hat das Gericht selbst die entsprechenden Feststellungen zu treffen, ob (da die Witwe angeblich in England lebt) die Lebensgefährtin Entschädigungsansprüche überhaupt stellen kann und ob sie daher ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung besitzt. Entscheidung... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die beantragte Todeserklärung ausgesprochen. Das Rekursgericht hat der Antragstellerin die Legitimation zum Einschreiten abgesprochen und ihren Antrag abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurse der Antragstellerin nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Todeserklärungsgesetz 1950 spricht im § 15 ganz allgemein von der Partei, welche das Ansuchen um Todeserklärung gestellt hat, ohne besondere Voraus... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 GTEG §14
Rechtssatz: Legitimiert, die Todeserklärung zu beantragen, ist nur derjenige, auf dessn Rechte und Pflichten der Tod des Verschollenen Einfluß ausübt, der also ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung besitzt. Keine Legitimation eines Miteigentümers des Verschollenen. Entscheidungstexte 1 Ob 624/53 Entscheidungstext OGH 22.07.1953 1 Ob 624/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IIcAußStrG §9 GTEG §14
Rechtssatz: Der Abwesenheitspfleger ist zur Stellung des Antrages auf Todeserklärung seines Pfleglings berechtigt, da er ein rechtliches Interesse daran hat, die Beendigung der Pflegschaft herbeizuführen. RS U KG Berlin - West (D) 1953/02/02 1 W 4146/52 Veröff: NJW 1953,1305 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 GTEG §14ProkG §1 Abs3
Rechtssatz: Ist die Bestimmung des vermutlichen Todestages im Todeserklärungsverfahren für ein Rückstellungstellungsverfahren im Hinblick auf § 14 Abs 2 Drittes RStG von Bedeutung, so ist gleichwohl der Rückstellungsgegner gegen den Ausspruch über den Todestag nicht zum Rekurs legitimiert, wohl aber die Finanzprokuratur. Entscheidungstexte 2 Ob 789/50 ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof hat den Revisionsrekurs gegen die gleichförmigen Beschlüsse die Untergerichte als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Begründung: des Obersten Gerichtshofes: Das Erstgericht hat mit dem Beschluß vom 3. Oktober 1946 auf Grund der durchgeführten Erhebungen festgestellt, daß Maria Sch. gleichzeitig mit ihrem Manne Josef Sch. verstorben ist. In der
Begründung: wird angeführt, daß aus den Angaben der vernommenen Zeugen hervorgeh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1TEG §14
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses kommen im Todeserklärungsverfahren die Bestimmungen des § 16 AußStrG zur Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 15/47 Entscheidungstext OGH 16.01.1947 1 Ob 15/47 Veröff: SZ 21/14 7 Ob 252/57 Entscheidungstext OGH 29.05.1957 7 Ob 252/57 ... mehr lesen...