Entscheidungsgründe: Am 15. Juli 1980 fuhr der mit seinem Motorrad auf der linken Einbiegespur des, in dieser Fahrtrichtung einbahngeregelten, Opernringes in Wien eingeordnete Kläger nach Einsetzen der Grünphase nach links in die Operngasse ein. Der auf der dort vorhandenen, durch eine Grünanlage getrennten weiteren Fahrbahn des Opernringes mit seinem PKW aus der Richtung Babenbergerstraße, also der Gegenrichtung, gekommene Erstbeklagte hatte ebenfalls das Einsetzen der Grünphase ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bis 31. Jänner 1978 Geschäftsführer der Klägerin und der W*****Gesellschaft mbH und stand bis zu diesem Zeitpunkt auch noch in einem Dienstverhältnis zur W*****gesellschaft; die W*****gesellschaft mbH (im folgenden kurz W***** Holding genannt) hat als Muttergesellschaft über 99 % der Anteile der Klägerin. Nach Auflösung des Dienstverhältnisses zwischen den Streitteilen kam es zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Beklagten. Mit Urteil d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kauften mit Verträgen vom 21. November und 4. Dezember 1972 verschiedene Anteile der Liegenschaft EZ 193 Katastralgemeinde Favoriten vom Beklagten um entsprechende Anteile des Gesamtpreises von S 2,758.000,--. Sie gingen dabei auf Grund einer vom Beklagten vorgelegten Bestätigung der MA 25 von der Annahme aus, daß sich auf der Liegenschaft ein Gebäude befunden habe, das einen 100 %-igen Kriegsschaden erlitten habe, und daß deshalb die steuerliche Be... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 CMRG §30 Abs2 Z4 COGHG §8
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob der Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 10 erster Fall MG verwirklicht wurde ist - mangels besonderer Vereinbarungen - zwischen dem Regelfall, daß der Mieter und Unternehmensveräußerer ein und dieselbe Person sind, und dem Fall, daß der Mieter nicht (mehr) der Eigentümer des Unternehmens ist, kein Unterschied zu machen, gleichviel ob der Mieter in letzter... mehr lesen...
Der klagende Sozialversicherungsträger begehrt die Verurteilung der beiden Beklagten zur ungeteilten Hand, einen Betrag von 96 303.98 S samt Anhang zu bezahlen. Die Beklagten seien seit 6. Oktober 1971 Geschäftsführer der Sch. Heizungsbau-Gesellschaft m. b. H. Diese Gesellschaft schulde nach dem zur Zahl 809 138 2 geführten Konto der Klägerin für "November, Rest, Dezember 1973, Jänner, Feber und März 1974" vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt 138 985.17 S; darin s... mehr lesen...
Norm: OGHG §8ZPO §511
Rechtssatz: Die Bindung des OGH an die in seinem Aufhebungsbeschluss geäußerte Rechtsansicht fällt weg, wenn eine Änderung des zu beurteilenden Sachverhaltes oder der Rechtslage - auch im Falle einer zwischenzeitlichen Änderung der Rechtsprechung des OGH durch die Entscheidung eines verstärkten Senates eingetreten ist. Entscheidungstexte 5 Ob 548/76 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: OGHG §8OGHGeo §53
Rechtssatz: Der Beschluß des einfachen Senates gemäß § 8 Abs 1 oder Abs 2 OGHG ist zu begründen und auszufertigen; die Entscheidung ist den Parteien jedoch erst gemeinsam mit der Entscheidung des verstärkten Senates und zwar dieser vorangestellt zuzustellen (siehe Beratungsprotokoll 3 Ob 277/75). Entscheidungstexte 3 Ob 277/75 Entscheidungstext OGH 14.05.197... mehr lesen...
Norm: OGHG §8
Rechtssatz: Beispiel für das Abgehen von einer ständigen - einem Judikat folgenden - Rechtsprechung. Entscheidungstexte 3 Ob 277/75 Entscheidungstext OGH 14.05.1976 3 Ob 277/75 Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1976/226 S 468 = RZ 1976/101 S 200 = JBl 1977,43 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
In dem am 29. November 1968 im Ehescheidungsverfahren 33 Cg 257/68 der Landesgerichtes für ZRS W abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der nunmehrige Kläger, der nunmehrigen Beklagten ab 1. Dezember 1968 eine Unterhalt in der Höhe von 22% seines Nettoarbeitseinkommens zu bezahlen. Aus dieses Vergleiches wurde über Antrag der Beklagten dieser mit Beschluß des Erstgerichtes vom 17. Feber 1971 gegen den Kläger zur Hereinbringung der Unterhaltsrückstandes von 3893.40 S (für die Zei... mehr lesen...
Norm: OGHG §8
Rechtssatz: Den Prozessparteien steht kein Recht zu, die Entscheidung des OGH durch einen verstärkten Senat zu beantragen; ein dennoch gestellter Antrag ist als Anregung aufzufassen, die ohne formelle Beschlussfassung durch Darlegungen in den Entscheidungsgründen abzulehnen ist (vgl Fasching IV S 256). Entscheidungstexte 5 Ob 198/75 Entscheidungstext OGH 21.10.1975 5 Ob... mehr lesen...
Die Firma Jakob R, Inhaberin Josefine R, führte über Auftrag des Beklagten an dessen Haus in K, A-Straße 68 a, Arbeiten durch. Laut Schlußrechnung vom 11. Mai 1971 betrag der Werklohn 42.000 S, wovon 20.000 S vom Beklagten bereits bezahlt waren. Die Arbeiten wurden mangelhaft durchgeführt. Im Zuge des Rechtsstreites wurde außer Streit gestellt, daß dem Beklagten für die festgestellten Mängel ein Preisminderungsanspruch von 6000 S und eine Gegenforderung von 4070.20 S für die Reparatur... mehr lesen...
Norm: OGHG §8ZPO §511
Rechtssatz: Einfluß des OGHG (§ 8) auf die (grundsätzliche) Bindung des OGH an seine eigene, in einem vorangegangenen Aufhebungsbeschluß ausgesprochene Rechtsansicht. Entscheidungstexte 1 Ob 56/71 Entscheidungstext OGH 11.03.1971 1 Ob 56/71 Veröff: JBl 1972,327 (kritisch Hoyer) 1 Ob 234/71 Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Sachverhalt, der diesem Rechtsstreit zu Grunde liegt, sowie der bisherige Gang des Verfahrens ergibt sich aus dem Beschluss des Revisionsgerichtes vom 1. 4. 1960, 2 Ob 672/59-22. In der Folge hat das Berufungsgericht die Beweise über die Ursache und den Hergang des Unfalles wiederholt und ergänzt und sohin der Klage in Abänderung des Ersturteils im vollen Umfang stattgegeben. Es kam zu dem Ergebnis, dass der Beklagte infolge Übermüdung während der Fahrt eing... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte das Klagebegehren eines Dienstnehmers auf Entschädigung für ungerechtfertigte Entlassung abgewiesen. Das Berufungsgericht hatte diese Entscheidung unter Rechtskraftvorbehalt aufgehoben; der Oberste Gerichtshof hatte den Aufhebungsbeschluß bestätigt und in der Begründung: seiner Rechtsansicht über die strittigen Fragen Ausdruck gegeben. Die neuerlichen Entscheidungen der Unterinstanzen gingen von dieser vom Obersten Gerichtshof dargelegten rechtlichen Beurteilung... mehr lesen...
Norm: ZPO §511AußStrG §14 Abs1 A4AußStrG 2005 §61 §62 Abs1OGHG §8
Rechtssatz: Auch der OGH ist an seine in derselben Sache in einem früheren Aufhebungsbeschluss ausgesprochene Rechtsansicht gebunden. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungst... mehr lesen...