Gründe: Gegen Alwin R*** war beim Landesgericht Feldkirch zum AZ 23 b E Vr 2744/84 ein Strafverfahren wegen des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2 und 15 StGB anhängig. In diesem Strafverfahren war auch das Oberlandesgericht Innsbruck zweimal mit der Sache befaßt: Zunächst hat es das freisprechende Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 9.Juli 1986 in Stattgebung der Berufung der Staatsanwaltschaft wegen Nichtigkeit mit Urt... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Der unter ON 4 des Rechtsmittelaktes einjournalisierte, ursprünglich nicht vollständig abgefaßte Urteilsentwurf des Berichterstatters enthält nunmehr auch Ergänzungen und Änderungen, die dem Ergebnis des Gerichtstages (ON 7) Rechnung tragen, die Willensbildung des Senates betreffen, demgemäß dem Beratungsgeheimnis unterliegen (vgl. § 45 Abs. 2 StPO) und eben deshalb schon mit dem Beschluß vom 5.Mai 1987, GZ 10 Os 117/86-14, von ... mehr lesen...
Gründe: Dr.Friedrich Wilhelm K*** brachte noch vor Zustellung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofes vom 29.Juni 1989, GZ 11 Ns 11/89-6, mit welchem seine im Disziplinarverfahren AZ Ds 6/88 dieses Gerichtes abgegebene Erklärung, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger abzulehnen, für nicht gerechtfertigt erkannt wurde, eine "Ergänzung" seines jener Entscheidung zugrundeliegenden "Antrages" vom 22.Mai 1989 ein (ON 1), der - wie nunmehr in einer "Mitteilung" v... mehr lesen...
Begründung: Dr. Friedrich Wilhelm K*** stellt die aus dem
Spruch: ersichtlichen Anträge, wobei er als
Begründung: angab, eine weitere Beschwerde nach Art 25 MRK bei der Menschenrechtskommission einbringen zu wollen, weil über seinen Ablehnungsantrag kein unparteiisches Gericht im Sinn des Art 6 Abs. 1 MRK entschieden habe. Dieses Vorbringen rechtfertigt grundsätzlich die Gewährung von Akteneinsicht, jedoch sind sämtliche die Willensbildung betreffende Aktenstücke und damit zusammenh... mehr lesen...
Norm: OGHG §20StPO §72StPO §285c
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 20 OGHG bezieht sich nur auf die Auskunftserteilung durch die Geschäftsstelle, sodaß aus der jahrzehntelangen Gepflogenheit der Berichterstatter des Obersten Gerichtshofes, in den nach der Geschäftsordnung von ihnen zu verfassenden und selbst zu unterfertigenden Verfügungen betreffend die Übermittlung der Akten an die Generalprokuratur (wodurch ihre Person ohnedies bekannt wird) ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Verurteilten Dr. Friedrich Wilhelm K*** wurde bereits mit hg. Beschluß vom 15.Oktober 1986, ON 32, über seinen Antrag die Einsichtnahme in den Rechtsmittelakt 9 Os 76/85 des Obersten Gerichtshofes bewilligt; von der Einsichtnahme ausgenommen wurden die Beratungsprotokolle und sämtliche damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden, die Willensbildung des Senates betreffenden und daher dem Beratungsgeheimnis unterliegende... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Verurteilte Theodore K*** hat (durch den ihm beigegebenen Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Friedrich S***) beantragt, ihm zwecks Verwendung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Kopien derjenigen Seiten aus dem Akt 9 Os 130/81 des Obersten Gerichtshofes auszufolgen, die das Ergebnis der seinerzeit im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren gemäß § 285 f StPO angeordneten Erhebungen betreffen. Es handelt sich da... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Ablichtungen der im ersten Absatz des Spruches bezeichneten Aktenstücke, in die der Verurteilte Janos J*** bereits Einsicht erhalten hatte, waren auszufolgen (§ 45 Abs. 2 StPO). Das weitere Begehren war abzuweisen. Eine Aktenübersicht wurde nicht angelegt, kann demnach nicht abgelichtet werden; die ON 14 und 15, deren Ablichtung J*** begehrt, ohne daß ihm Einsicht in diese gewährt worden wäre, enthalten Vorgänge über die Willens... mehr lesen...
Gründe: Der Verurteilte Janos J*** begehrt Einsicht in den ihn betreffenden Akt des Obersten Gerichtshofes mit der Behauptung einer (offenbar beabsichtigten) Beschwerdeführung nach Art. 25 MRK. Rechtliche Beurteilung Die Akteneinsicht war zu bewilligen, ausgenommen jedoch in das Beratungsprotokoll und alle damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende, die Willensbildung des Senates betreffende Anträge, Stellungnahmen und Äußerungen von Senatsmitgliedern, da... mehr lesen...
Begründung: Der Verurteilte Dr.Friedrich Wilhelm K*** hat beantragt, ihm zur Ausführung einer Beschwerde gemäß Art. 25 MRK bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte die Einsicht in den oben bezeichneten Akt des Obersten Gerichtshofes zu bewilligen und ihm Kopien sämtlicher der Akteneinsicht unterliegender Aktenstücke sowie drei zur Übermittlung an die Kommission geeignete Urteilsausfertigungen auszufolgen. Rechtliche Beurteilung Da der Antragstelle... mehr lesen...
Begründung: Der von einem Geschwornengericht beim Kreisgericht Korneuburg (zum AZ 10 Vr 949/82) wegen Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilte Dr.Friedrich Wilhelm K*** hat beantragt, ihm zur Ausführung einer Beschwerde gemäß Art 25 MRK bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte die Einsicht in den Rechtsmittelakt des Obersten Gerichtshofes, AZ 14 Os 111/87, betreffend seine Beschwerde gegen den Beschluß des Prä... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Der nunmehr neu gewählte Verteidiger des Verurteilten Dr. F***, Rechtsanwalt Dr. Weh, der mit (inzwischen zurückgestellter) Vollmacht vom 27.2.1987 ordnungsgemäß ausgewiesen ist, hat die Einsichtnahme in den Akt 10 Os 117/86 des Obersten Gerichtshofes mit der
Begründung: beantragt, dadurch abklären zu wollen, "ob gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofes Menschenrechtsbeschwerde nach Straßburg eingebracht werden kann". Damit ha... mehr lesen...
Begründung: Der Verurteilte Dr. Friedrich Wilhelm K*** hat beantragt, ihm zur Ausführung einer Beschwerde gemäß Art. 25 MRK bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte die Einsicht in den (seine Beschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 13.Dezember 1984, AZ 24 Ns 1239/84, betreffenden) Rechtsmittelakt des Obersten Gerichtshofes, AZ 9 Os 42/85, zu bewilligen und ihm Kopien sämtlicher der Akteneinsicht unterliegender Aktenstücke auszufolgen. ... mehr lesen...
Begründung: Der Verurteilte Dr. Friedrich Wilhelm K*** hat beantragt, ihm zur Ausführung einer Beschwerde gemäß Art. 25 MRK bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte die Einsicht in den ihn betreffenden Rechtsmittelakt des Obersten Gerichtshofes, AZ 9 Os 76/85, zu bewilligen und ihm Kopien sämtlicher der Akteneinsicht unterliegender Aktenstücke auszufolgen. Rechtliche Beurteilung Da der Antragsteller mit der Bezugnahme auf eine in Aussicht genommen... mehr lesen...
Norm: OGHG §20StPO §82StPO §45
Rechtssatz: Aus § 20 OGHG (wonach den Parteien in der Geschäftsstelle nur darüber Auskunft gewährt werden darf, ob und zu welcher Zeit ein Geschäftsstück eingegangen oder abgesendet und mit welchem Aktenzeichen es versehen worden ist) ergibt sich, daß eine Einsicht in die Akten des OGH durch eine Partei oder deren Vertreter ausdrücklich ausgeschlossen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...