1 1. Der W GmbH (mitbeteiligte Partei) wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 28. November 2001 über ihren Antrag gemäß den §§ 175 und 177 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) in der damals geltenden Fassung die Bewilligung zur Ausübung des Baumeistergewerbes, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, erteilt. Das Gewerbe wurde mit diesem Wortlaut im Gewerberegister eingetragen. 2 Durch die Novelle zur Gewerbeordnung 1994 BGBl. I Nr. 85/2012 (im Folgenden: GewO... mehr lesen...
I. Mit Schriftsätzen vom 19. Februar 2003 zeigte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft L. (BH) die Ausübung der jeweils im Standort K. ausgeübten Gewerbe "Veranstaltung und Organisation von erlaubten Kartenspielen, bei denen der Spielerfolg nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängig ist, ohne Bankhalter" sowie "Durchführung von erlaubten Geschicklichkeits- und Beobachtungsspielen" in der weiteren Betriebsstätte N. an. Mit weiteren Schriftsätzen vom 23. Jun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/04/0003 2004/04/0005 2004/04/0004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/04/0055 E 14. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Im Grunde des § 5 Abs. 1 GewO 1994 entstand (und entsteht) das Gewerberecht durch die Gewerbeanmeldung, vo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §340 Abs1 idF 2002/I/111;GewO 1994 §46 Abs1 idF 2002/I/111;GewO 1994 §5 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/04/0003 2004/04/0005 2004/04/0004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/04/0055 E 14. September 2005 RS 3 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 24. Juli 2003 zeigte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein die Ausübung des im Standort Ischgl Nr. 7 ausgeübten Gewerbes "Halten von erlaubten Kartenspielen, bei denen der Spielerfolg nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängig ist, ohne Bankhalter, sowie die Durchführung von erlaubten Geschicklichkeitsspielen und Beobachtungsspielen" in der weiteren Betriebsstätte W, I Straße 60, an. Diese Anzeige wurde von der Bezirkshauptmann... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Grunde des § 5 Abs. 1 GewO 1994 entstand (und entsteht) das Gewerberecht durch die Gewerbeanmeldung, vorausgesetzt allerdings, dass die "allgemeinen" und die "bei den einzelnen Gewerben vorgeschriebenen besonderen Voraussetzungen" erfüllt sind. Durch die Ausstellung des Gewerbescheins wurde daher behördlich darübe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §340 Abs1 idF 2002/I/111;GewO 1994 §46 Abs1 idF 2002/I/111;GewO 1994 §5 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte gegeben sind, ist die Behörde an den als Bescheid geltenden Gewerbeschein und den solcherart enth... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 28. September 2001, Zl. 6/369-9060-2001, wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, im Zeitraum "seit mindestens 10.7.2001 bis zum 28.8.2001" das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe "Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)" gemäß § 127 Z. 18 GewO 1994, das freie Gewerbe über Auskunfteien gemäß § 269 GewO sowie das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Errichtung von Alarmanlagen gemä... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs4 Satz2 impl;GewO 1994 §1 Abs4 Satz2;GewO 1994 §127 Z18;GewO 1994 §249;GewO 1994 §254;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;GewO 1994 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/04/0299 E 31. März 1992 RS 1(hier betreffend GewO 1994) Stammrechtssatz Beim - der Ausübung des Gewerbes gleichzuhaltenden - Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es auf ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 4. November 1997 wurde gemäß § 340 Abs. 7 in Verbindung mit § 339 Abs. 3 Z. 1 und 2 GewO 1994 festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von der Beschwerdeführerin am 2. Juli 1996 angemeldeten Gewerbes: "Naturpraktiker, das ist die Förderung des Wohlbefindens von Menschen mit natürlichen Methoden unter Ausschluß jeder gesetzlich den Ärzten oder anderen Heilberufen vorbehaltenen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/04/0161 1 Stammrechtssatz Die im § 340 Abs 1 GewO 1994 der Behörde aufgetragene Prüfung der Anmeldungsvoraussetzungen ist - abgesehen vom Fall des § 340 Abs 6 GewO 1994 - auf die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung abzustellen (H... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 1. April 1994 wurde im Instanzenzug gemäß "§ 340 Abs. 1 und 2 und 7 der Gewerbeordnung 1973" festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten freien Gewerbes "Immobilienberater" im näher bezeichneten Standort nicht vorliegen; gleichzeitig wurde die Ausübung des Gewerbes untersagt. In der Begründung: dieses Bescheides h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §226 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §259 Abs1;GewO 1973 §340 Abs1;GewO 1973 §340 Abs6;GewO 1994 §116 Abs2;GewO 1994 §225 Abs1;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs6;GewO 1994 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 340 Abs 1 GewO 1994 der Behörde aufgetragene Prüfung der Anmeldungsvoraussetzungen ist - abgesehen vom Fall des § 340 Abs 6... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 5. Jänner 1993 meldete der Beschwerdeführer beim Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, als Gewerbebehörde das Gewerbe "Ankündigungsunternehmen unter Ausschluß jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit" im Standort Wien VI, G-Straße 54 an. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, vom 22. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 13 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §13 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §13 Abs1 Z1;GewO 1973 §13 Abs2 idF 1993/029;GewO 1973 §339;GewO 1973 §5;GewO 1973 §87 Abs1 Z1 idF 1993/029;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §13 Abs2;GewO 1994 §339;GewO 1994 §5 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewRNov 1992 Art4 Abs1;
Rechtssatz: Während ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 17. Jänner 1994, Zl. MA 63-W 390/93, wurde auf Grund der von der Zweitbeschwerdeführerin erstatteten Anmeldung des Gewerbes "Vermögensverwalter" an einem näher bezeichneten Standort in Wien gemäß § 340 Abs. 7 GewO 1973 iVm § 15 Z. 2 leg. cit. festgestellt, daß die gesetzlich... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §340 Abs1;GewO 1973 §5 Abs1 Z2;GewO 1973 §6 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/04/0044
Rechtssatz: Ausgehend vom Wortlaut des angemeldeten Gewerbes mit "Vermögensverwalter" ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, von diesem Gewerbewortlaut würden auch Tätigkeiten erfaßt, welche in den Vorbehaltsbere... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 12. März 1987 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben in der Zeit vom 5.5.1986 bis 20.5.1986 im X-Reisebüro Salzburg 374 Eintrittskarten für Veranstaltungen der Salzburger Festspiele 1986 erworben und diese Karten gegen Entgelt wieder veräußert und damit das Gewerbe Theaterkartenbüro im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt, ohne in gewerberechtlicher Hinsicht hiezu befugt gewesen zu s... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1002;GewO 1973 §1 Abs3;GewO 1973 §126;GewO 1973 §366 Abs1 Z1;GewO 1973 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Besch, der über Auftrag eines Dritten Eintrittskarten für Veranstaltungen erwirbt und gegen Entgelt wieder veräußert, übt damit nicht das Gewerbe Theaterkartenbüro aus, ohne in gewerberechtlicher Hinsicht hiezu befugt zu sein. Den... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §5 Abs1;
Rechtssatz: Damit bei Anmeldungsgewerben die erfolgte Anmeldung des Anmeldenden zur Ausübung seines Gewerberechts berechtigt, ist erforderlich, dass der Anmeldende einerseits die materiellen Voraussetzungen der Gewerbeberechtigung erfüllt und andererseits eine allen gesetzlichen Anforderungen entsprechende Anmeldung erstattete. European C... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §5 Abs1;
Rechtssatz: Gem § 5 Abs 1 GewO 1973 sind Anmeldungsgewerbe Gewerbe, die bei Erfüllung der allgemeinen und der etwa vorgeschriebenen besonderen Voraussetzungen auf Grund der Anmeldung des betreffenden Gewerbes ausgeübt werden dürfen. Das Recht zur Ausübung eines Anmeldungsgewerbes (die Gewerbeberechtigung - vgl § 38 Abs 1 GewO 1973) entsteht bei Vorliegen der ges... mehr lesen...