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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §5 Abs1;Rechtssatz
Damit bei Anmeldungsgewerben die erfolgte Anmeldung des Anmeldenden zur Ausübung seines Gewerberechts berechtigt, ist erforderlich, dass der Anmeldende einerseits die materiellen Voraussetzungen der Gewerbeberechtigung erfüllt und andererseits eine allen gesetzlichen Anforderungen entsprechende Anmeldung erstattete.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040018.X02Im RIS seit
26.01.2006