IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dr. Grünstäudl als Einzelrichter über die Beschwerde des A, in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 6. September 2022, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Gegen dieses Erkenntn... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.12.2022 Norm: GewO 1994 §41 Abs5 GewO 1994 §367 Z9 GewO 1994 § 41 heute GewO 1994 § 41 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 GewO 1994 § 41 gültig von 01.01.2010 bis 31.07.2010 zuletzt g... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 06.12.2022 Norm: GewO 1994 §41 Abs5 GewO 1994 §367 Z9 GewO 1994 § 41 heute GewO 1994 § 41 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 GewO 1994 § 41 gültig von 01.01.2010 bis 31.07.2010 zuletzt g... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dr. Grünstäudl als Einzelrichter über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 6. Juli 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist ei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.10.2021 Norm: GewO 1994 §367 Z54VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH hat bei einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 54 GewO der
Spruch: des Straferkenntnisses die Bezeichnung des für die Auftragserteilung in Betracht kommenden Tatzeitpunktes zu enthalten. Es ist auf diesen Tatzeitpunkt abzustellen ist und nicht etwa auf die Handlungsweise des Beauftragten.... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 02. Oktober 2019, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eing... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Sonja Dusatko als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 20.12.2017, ***, betreffend Übertretung der Gewerbeordnung 1994 (GewO), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfa... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.09.2018 Norm: GewO 1994 §74GewO 1994 §367 Z25
Rechtssatz: Dass die im […] Auflagenpunkt genannten Müllcontainer allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt vollständig und ordnungsgemäß geschlossen waren, ändert nichts an der Strafbarkeit des tatbestandsmäßigen Verhaltens der Nichterfüllung konkreter Auflagen eines Betriebsanlagenbescheides [hier: § 367 Z 25 GewO - Tatvorwurf d... mehr lesen...