Mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 1./8. Bezirk vom 28. April 1986 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 die Gewerbeberechtigung für das "Taxi-Gewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens mit 4 bis 6 Sitzplätzen einschließlich des Lenkersitzes" mit einem Standort in Wien entzogen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wies der Landeshauptmann von Wien mit Bescheid vom 27. November 1991 als unbegründet ab. Gegen den... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 idF 1993/029;GewRNov 1992;VwGG §26 Abs1 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/11/23 93/04/0213 1 Stammrechtssatz Mit Inkrafttreten der GewRNov 1992 am 1.7.1993 ist - mangels gegenteiliger Überg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. Oktober 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 die ihm in einem näher bezeichneten Standort zustehende Gewerbeberechtigung "Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens mit 4 bis 6 Sitzplätzen, einschließlich des Lenkersitzes" auf immer entzogen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies der Bundesminister für öffentliche... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. Oktober 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 die ihm in einem näher bezeichneten Standort zustehende Gewerbeberechtigung "Taxigewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens mit 4 bis 6 Sitzplätzen, einschließlich des Lenkersitzes" auf immer entzogen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies der Bundesminister für öffentliche Wir... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 idF 1993/029;GewRNov 1992;VwGG §26 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/04/0213 B 23. November 1993 RS 1 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 idF 1993/029;GewRNov 1992;VwGG §26 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 21.9.1994 94/03/0171 bis 94/03/0173 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/11/23 ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. November 1993, Zl. 93/04/0144, wurde der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Mai 1993 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im fortgesetzten Verfahren erging sodann der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: AVG §1;AVG §56;B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5;GewRNov 1992 Art1 Z165;VwGG §63 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 63 Abs 1 VwGG kann - bei einer inzwischen eingetretenen entsprechenden Änderung der Rechtslage - eine eine perpetuati... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §1;B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5 idF 1976/253 ;GewO 1973 §361 idF 1993/029 ;GewO 1973 §87;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/22 94/04/0008 1 Stammrechtssatz Mit der Gewerberechtsnovelle 1992, BGBl 1993/29, welche mit 1. Juli 1993 in Kraft trat, kam es zum ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Dezember 1992 entzog der Magistrat Wien der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 die Gewerbeberechtigung "Maler und Anstreicher im Standort J-Gasse 27/5", weil mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 11. November 1991, der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Beschwerdeführerin mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens, sohin wegen eines im § 13 Abs. 4 GewO 1973 genannte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: AVG §1;B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5 idF 1976/253;GewO 1973 §361 idF 1993/029;GewO 1973 §87;GewRNov 1992;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/04/0018
94/04/0019
Rechtssatz: Mit der ... mehr lesen...
Nach dem glaubwürdigen Vorbringen der Beschwerdeführerin wurden ihr mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 24. Juli 1986 die ihr bis dahin zustehende Gewerbeberechtigung "Errichtung von Baulichkeiten durch hiezu befugte Gewerbetreibende auf eigenem Grund und Boden oder auf einer Liegenschaft, an der das Verfügungsrecht zusteht und Verwertung derselben (Bauunternehmergewerbe) unter Ausschluß jeder an einen Befähigungsnachweis oder an ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 23. April 1983 wurde dem Beschwerdeführer die ihm bis dahin zustehende Gewerbeberechtigung "Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973, beschränkt auf den Kleinhandel im Standort in Z 20/4" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 und 4 GewO 1973 entzogen. Dieser Bescheid war mit der zum damaligen Zeitpunkt zutreffenden Rechtsmittelbelehrung versehen, es sei eine Berufung dagegen zulässig. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Hinblick auf den Entfall des § 361 Abs 5 GewO 1973 mit Inkrafttreten der GewRNov 1992, als deren Folge die ursprünglich zulässigerweise erhobene Berufung zufolge Verkürzung des Instanzenzuges in der Folge unzulässig (und damit die Beschwerde an den VwGH zulässig) wurde, liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 46 Abs 1 VwGG vor. Wurde doch der Bf an der Ergreifung des Rechtsmittels (Verwaltungsgerichtshofbeschwerde) durch das Dazwischentreten eines der Einflußsphäre der P... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §71 Abs1 Z1;GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 §361 idF 1993/029;GewRNov 1992;VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/12/21 93/04/0211 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf den Entfall des § 361 Abs 5 GewO 1973 mit Inkra... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. August 1993 wies der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den namens des Landeshauptmannes von Burgenland erlassenen Bescheid vom 1. April 1993, mit welchem der genannten in Bestätigung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg vom 20. Oktober 1992 die Berechtigung zur Ausübung der Gewerbe 1. Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Handel mit Kraftfahrzeugen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: B-VG Art103 Abs4;GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 idF 1993/029;GewRNov 1992;VwGG §26 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit Inkrafttreten der GewRNov 1992 am 1.7.1993 ist - mangels gegenteiliger Übergangsbestimmungen - durch die Neufassung des § 361 GewO 1973, insbeso... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft T vom 5. November 1987 wurde unter Spruchpunkt III. ausgesprochen, daß die von der N-GmbH am 3. Juni 1987 erfolgte Anmeldung des Gewerbes "Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973 mit dem Standort T, Y-straße 4b, am 2. Oktober 1987 vor der Behörde auf T, Y-straße 4a, abgeändert", nicht zur Kenntnis genommen und die Ausübung dieses Gewerbes untersagt wird. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, aus dem Urteil des Landesg... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §361 Abs5;GewO 1973 §91 Abs2;
Rechtssatz: § 91 Abs 2 GewO ist nur im Entziehungsverfahren anzuwenden. Ebenso bezieht sich die Regelung über den administrativen Instanzenzug nach § 361 Abs 5 GewO nur auf das Verfahren bei Entziehung der Gewerbeberechtigung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988040190.X03 ... mehr lesen...