IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A, vertreten durch B e.U. – C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 22.03.2021, Zl. ***, betreffend Gewerbeanmeldung, Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen und Untersagung der Ausübung, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.06.2021 Norm: GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs1
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes nicht erfüllt, hat die Behörde dies gemäß § 340 Abs 3 mit Bescheid festzustellen und die Ausübung des Gewerbes zu untersagen. Der Anmelder ist jedoch nicht gehindert, ein korrigiertes und ergänztes Ansuchen neuerlich einzubringen. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.06.2021 Norm: GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs1
Rechtssatz: Das Fehlen von Unterlagen gemäß § 339 Abs 3 GewO ist nach der Rsp des VwGH kein im Sinne des § 13 Abs 3 AVG verbesserungsfähiger Mangel, da eine rechtswirksame Gewerbeanmeldung erst dann vorliegt, wenn sämtliche erforderliche Nachweise bei der Behörde eingelangt sind (vgl § 340 Abs 1 vorletzter Satz GewO; vgl... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 7. Jänner 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Gewerbe „Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe“ und „Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service)“ u... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 7. Jänner 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Handel mit pyrotechnischen Artikeln (Pyrotechnikunternehmen)“ und Untersagung de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.01.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §333 Abs1GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Wenn das Vermögen eines Schuldners nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken, soll er grundsätzlich von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen sein (vgl Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur GewO, 2013; § 13 Rz 36). Diese... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 28. August 2019, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten“, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. D... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Daniela Marihart über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B RechtsanwaltsPartnerschaft, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 16.10.2017, Zl. ***, betreffend Gewerbeanmeldung „Baumeister“ des Herrn A nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgeri... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer B, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 16. Jänner 2018, Zl. ***, betreffend Zurückweisung der Anmeldung eines Gewerbes, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) mit der Maßgabe als unbegründet abge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.03.2018 Norm: GewO 1994 §339 Abs2GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Es macht für die Rechtsstellung der Beschwerde führenden Gesellschaft keinen Unterschied, ob die Anmeldung wegen des Fehlens konkreter Angaben bzw. Unterlagen zurückgewiesen wird oder ob festgestellt wird, es seien die Anmeldungsvoraussetzungen nicht erfüllt, sodass keine... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.03.2018 Norm: GewO 1994 §339 Abs2GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Sache des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist alleine die Frage, ob die belangte Behörde zu Recht vom Fehlen eines für die Wirksamkeit der Gewerbeanmeldung wesentlichen Nachweises zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung ausgegangen ist. (zur – insoweit übertragbaren – Rech... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.03.2018 Norm: GewO 1994 §339 Abs2GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Das Fehlen von Unterlagen gemäß § 339 Abs. 3 GewO 1994 ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein im Sinne des § 13 Abs. 3 AVG verbesserungsfähiger Mangel, da eine rechtswirksame Gewerbeanmeldung erst dann vorliegt, wenn sämtliche erforderliche Nachweis... mehr lesen...