1.1. Die beschwerdeführende Partei betreibt ein "Mc Donald's" Fast-Food-Restaurant. Sie ist Pflichtmitglied beim Tourismusverband Lienzer Dolomiten. Mit endgültigem Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 27. März 2002 wurde der von der beschwerdeführenden Partei für das Jahr 2000 zu entrichtende Pflichtbeitrag mit EUR 16.785,00 festgesetzt. Gleichzeitig wurde mit vorläufigen Bescheiden vom gleichen Tag der Pflichtbeitrag für die Jahre 2001 und 2002 mit jeweils EUR 16... mehr lesen...
1.1. Die beschwerdeführende Partei betreibt ein "Mc Donald's" Fast-Food-Restaurant. Sie ist Pflichtmitglied beim Tourismusverband Lienzer Dolomiten. Mit endgültigem Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 27. März 2002 wurde der von der beschwerdeführenden Partei für das Jahr 2000 zu entrichtende Pflichtbeitrag mit EUR 16.785,00 festgesetzt. Gleichzeitig wurde mit vorläufigen Bescheiden vom gleichen Tag der Pflichtbeitrag für die Jahre 2001 und 2002 mit jeweils EUR 16... mehr lesen...
1.1. Die beschwerdeführende Partei betreibt ein "Mc Donald's" Fast-Food-Restaurant. Sie ist Pflichtmitglied beim Tourismusverband Lienzer Dolomiten. Mit endgültigem Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 27. März 2002 wurde der von der beschwerdeführenden Partei für das Jahr 2000 zu entrichtende Pflichtbeitrag mit EUR 16.785,00 festgesetzt. Gleichzeitig wurde mit vorläufigen Bescheiden vom gleichen Tag der Pflichtbeitrag für die Jahre 2001 und 2002 mit jeweils EUR 16... mehr lesen...
Index: L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991 §1 Abs1 litd Z197;FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991 §1 Abs1 litd Z258;GewO 1994 §142 Abs1 Z2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §143 Z7;TourismusG Tir 1991 §33;
Rechtssatz: Der Verordnungsgeber hat bei der Einordnung von Gastgewerbebetrieben an die Begriffsbildung der GewO 1994 angeknüpft. Mangels näher... mehr lesen...
Index: L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991;GewO 1994 §142 Abs1 idF 1997/I/063;GewO 1994 §143 Z7;TourismusG Tir 1991 §33;
Rechtssatz: Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die von einem Betrieb entfalteten Tätigkeiten verschiedenen Beitragsgruppen zugeordnet werden können, muss primär der Inhalt der vom Verordnungsgeber bei der Erlassung ... mehr lesen...
Index: L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991 §1 Abs1 litd Z197;FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991 §1 Abs1 litd Z258;GewO 1994 §142 Abs1 Z2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §142 Abs1 Z3 idF 1997/I/063;GewO 1994 §142 Abs1 Z4 idF 1997/I/063;GewO 1994 §143 Z7;TourismusG Tir 1991 §2 Abs1;TourismusG Tir 1991 §30 Abs1;TourismusG Tir 1991 §33;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
1.1. Die beschwerdeführende Partei betreibt ein "Mc Donald's" Fast-Food-Restaurant. Sie ist Pflichtmitglied beim Tourismusverband Lienzer Dolomiten. Mit endgültigem Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 27. März 2002 wurde der von der beschwerdeführenden Partei für das Jahr 2000 zu entrichtende Pflichtbeitrag mit EUR 16.785,00 festgesetzt. Gleichzeitig wurde mit vorläufigen Bescheiden vom gleichen Tag der Pflichtbeitrag für die Jahre 2001 und 2002 mit jeweils EUR 16... mehr lesen...
Index: L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991 §1 Abs1 litd Z197;FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991 §1 Abs1 litd Z258;GewO 1994 §142 Abs1 Z2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §143 Z7;TourismusG Tir 1991 §33;
Rechtssatz: Der Verordnungsgeber hat bei der Einordnung von Gastgewerbebetrieben an die Begriffsbildung der GewO 1994 angeknüpft. Mangels näher... mehr lesen...
Index: L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991 §1 Abs1 litd Z197;FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991 §1 Abs1 litd Z258;GewO 1994 §142 Abs1 Z2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §142 Abs1 Z3 idF 1997/I/063;GewO 1994 §142 Abs1 Z4 idF 1997/I/063;GewO 1994 §143 Z7;TourismusG Tir 1991 §2 Abs1;TourismusG Tir 1991 §30 Abs1;TourismusG Tir 1991 §33;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991 §1 Abs1 litd Z197;FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991 §1 Abs1 litd Z258;GewO 1994 §142 Abs1 Z2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §142 Abs1 Z3 idF 1997/I/063;GewO 1994 §142 Abs1 Z4 idF 1997/I/063;GewO 1994 §143 Z7;TourismusG Tir 1991 §2 Abs1;TourismusG Tir 1991 §30 Abs1;TourismusG Tir 1991 §33;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991 §1 Abs1 litd Z197;FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991 §1 Abs1 litd Z258;GewO 1994 §142 Abs1 Z2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §142 Abs1 Z3 idF 1997/I/063;GewO 1994 §142 Abs1 Z4 idF 1997/I/063;GewO 1994 §143 Z7;TourismusG Tir 1991 §2 Abs1;TourismusG Tir 1991 §30 Abs1;TourismusG Tir 1991 §33;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer "der A Gesellschaft m.b.H., die zur Ausübung des freien Gastgewerbes, nämlich eines Stehbuffets gemäß § 143 Z. 7 GewO 1994, in W, berechtigt ist, zu verantworten, daß diese Gesellschaft im oben angeführten Standort am 5.10.1997 um 1.50 Uhr (also nach der am 4.10.1997 um 24 Uhr festgesetzten Sperrze... mehr lesen...
Index: L71079 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Wien50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §189 Abs1;GewO 1994 §142 Abs1;SperrV Wr 1982 §3;
Rechtssatz: Die Sperrzeitenverordnung 1982 traf nur eine Sperrzeitenregelung für die einzelnen Betriebsarten der Gastgewerbe im Sinne des § 189 Abs. 1 GewO 1973 (der Vorgängerbestimmung des § 142 Abs. 1 GewO 1994). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 21. Jänner 1998 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 23. März 1996 um 1.15 Uhr durch den Verkauf von Bier um S 100,-- und Sekt zu einem Preis von S 60,-- bis S 70,-- auf dem Standort X (sogenanntes "Haus Y"), das konzessionierte Gastgewerbe in der Betriebsart "Bar" ausgeübt, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Gewerbeberechtigung zu sein; Tatort sei das erst... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs4;GewO 1994 §142 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Regelmäßig wird eine Wiederholungsabsicht dann angenommen werden dürfen, wenn die Begleitumstände einer einmaligen Handlung so geartet sind, daß aus ihnen geschlossen werden kann, es werde mit dieser einmaligen Handlung nicht sein Bewenden haben (Hinweis E 13. 10. 1993, 92/03/0191, 27. 5. 1997, 96/04/0270) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §142 Abs1 Z3;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Entgeltlichkeit alleine ist zwar nicht mit Gewinnerzielungsabsicht gleichzusetzen und letztere auch dann nicht anzunehmen, wenn durch das Entgelt nur die entstehenden Unkosten ganz oder lediglich zum Teil gedeckt werden sollen. Die Entgeltlichkeit einer Tätigkeit indi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 21. Jänner 1998 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 23. März 1996 um 1.15 Uhr durch den Verkauf von Bier um S 100,-- und Sekt zu einem Preis von S 60,-- bis S 70,-- auf dem Standort X (sogenanntes "Haus Y"), das konzessionierte Gastgewerbe in der Betriebsart "Bar" ausgeübt, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Gewerbeberechtigung zu sein; Tatort sei das erst... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs4;GewO 1994 §142 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Regelmäßig wird eine Wiederholungsabsicht dann angenommen werden dürfen, wenn die Begleitumstände einer einmaligen Handlung so geartet sind, daß aus ihnen geschlossen werden kann, es werde mit dieser einmaligen Handlung nicht sein Bewenden haben (Hinweis E 13. 10. 1993, 92/03/0191, 27. 5. 1997, 96/04/0270) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §142 Abs1 Z3;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Entgeltlichkeit alleine ist zwar nicht mit Gewinnerzielungsabsicht gleichzusetzen und letztere auch dann nicht anzunehmen, wenn durch das Entgelt nur die entstehenden Unkosten ganz oder lediglich zum Teil gedeckt werden sollen. Die Entgeltlichkeit einer Tätigkeit indi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind zu verschiedenen Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 60, KG Katzbach, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an bestimmten Wohnungen untrennbar verbunden ist. Die zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstücke Nr. 74 und 641 sind aufgrund des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes Linz-Teil Urfahr Nr. 2 (kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 19 vom 14. Oktober 1991) als "Grünland - für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Flächen, Ödlan... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL70404 Privatzimmervermietung OberösterreichL80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL80204 Flächenwidmung Bebauungsplan einzelner GemeindenOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/02 Novellen zum B-VG50/01 Gewerbeordnung ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind zu verschiedenen Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 60, KG Katzbach, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an bestimmten Wohnungen untrennbar verbunden ist. Die zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstücke Nr. 74 und 641 sind aufgrund des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes Linz-Teil Urfahr Nr. 2 (kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 19 vom 14. Oktober 1991) als "Grünland - für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Flächen, Ödlan... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL70404 Privatzimmervermietung OberösterreichL80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL80204 Flächenwidmung Bebauungsplan einzelner GemeindenOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/02 Novellen zum B-VG50/01 Gewerbeordnung ... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 1998 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 17. Dezember 1997 gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge gegeben und dieses Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, daß der Beschwerdeführer schuldig erkannt wurde, er habe "in der Zeit vom 28.10.1997 ab 19.00 Uhr bis 29.10.1997, 02.00 Uhr in W, R-Gasse 5, insoferne das Gastgewerbe gemäß § 124 Z. 9 GewO 1994 in der B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §142 Abs1 Z1;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VwGG §33a idF 1997/I/088;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998040077.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 1998 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 17. Dezember 1997 gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge gegeben und dieses Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, daß der Beschwerdeführer schuldig erkannt wurde, er habe "in der Zeit vom 28.10.1997 ab 19.00 Uhr bis 29.10.1997, 02.00 Uhr in W, R-Gasse 5, insoferne das Gastgewerbe gemäß § 124 Z. 9 GewO 1994 in der B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §142 Abs1 Z1;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VwGG §33a idF 1997/I/088;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998040077.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 22. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer I. in Bestätigung des Spruchpunktes 1 des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 8. Mai 1995, betreffend Übertretung der GewO 1994, zur Last gelegt, er habe vom 17. Mai 1994 bis 3. Oktober 1994 in einem näher beschriebenen Standort das Gastgewerbe in der Betriebsart "Hotel" durch die Beherbergung von Gästen ausgübt, ohne die erforderli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 22. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer I. in Bestätigung des Spruchpunktes 1 des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 8. Mai 1995, betreffend Übertretung der GewO 1994, zur Last gelegt, er habe vom 17. Mai 1994 bis 3. Oktober 1994 in einem näher beschriebenen Standort das Gastgewerbe in der Betriebsart "Hotel" durch die Beherbergung von Gästen ausgübt, ohne die erforderli... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs3;GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §142 Abs1 Z1;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die den Hotelbetrieb betreffenden Versicherungsverträge im Tatzeitraum auf die Tochter des Besch gelautet hat, besagt nicht, daß die dem Besch gem § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 vorgeworfene Tätigkeit tatsächlich auf Gefahr der Tochter ausgeübt wurde. ... mehr lesen...