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L74007 Fremdenverkehr Tourismus TirolNorm
FremdenverkehrsG BeitragsgruppenV Tir 1991 §1 Abs1 litd Z197;Rechtssatz
Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Einordnung der Gastgewerbebetriebe nach § 142 Abs. 1 Z 2 bis 4 GewO 1994 in der Fassung BGBl I. Nr. 63/1997 sind auch im Lichte des Beschwerdefalles nicht entstanden. Es spricht nichts dagegen, bei der vom Verfassungsgerichtshof für die hier erforderliche Einordnung für zulässig erachteten typisierenden Betrachtungsweise davon auszugehen, dass auch hinsichtlich der Beurteilung des Nutzens aus dem Fremdenverkehr, den ein Gewerbetreibender hinsichtlich der Umsätze bei der Ausübung der Nebenrechte zieht, dieselben Gesichtspunkte maßgeblich sind, die für die Einordnung des Gastgewerbes selbst entscheidend sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2002170347.X05Im RIS seit
08.05.2007