Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §199 Abs1 ÄrzteG 1998 §62 Abs1 Z2 AVG §57 Abs1 AVG §57 Abs2 B-VG Art130 Abs1 Z2 ÄrzteG 1998 § 199 heute ÄrzteG 1998 § 199 gültig ab 25.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2022 ... mehr lesen...
1 1. Dem Revisionsfall liegt folgender unbestritten gebliebener Sachverhalt zugrunde: 2 Mit (Mandats)Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 11. August 2021 wurde dem Revisionswerber, einem Arzt, wegen eines gegen ihn eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahrens die Berufsausübung vorläufig untersagt. Einer gegen diesen Bescheid erhobenen Vorstellung wurde mit Bescheid vom 29. Oktober 2021 nicht Folge gegeben. Die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde wurde... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §59 ÄrzteG 1998 §62 Abs1 ÄrzteG 1998 §62 Abs1 Z2 ÄrzteG 1998 § 59 heute ÄrzteG 1998 § 59 gültig von 01.07.2021 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2020 ÄrzteG 1998 § 59 gültig ab 01.07.2021 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §59 ÄrzteG 1998 §62 Abs1 ÄrzteG 1998 §62 Abs1 Z2 ÄrzteG 1998 § 59 heute ÄrzteG 1998 § 59 gültig von 01.07.2021 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2020 ÄrzteG 1998 § 59 gültig ab 01.07.2021 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §62 Abs1VwRallg ÄrzteG 1998 § 62 heute ÄrzteG 1998 § 62 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2018 ÄrzteG 1998 § 62 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2018 zuletzt geänd... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 3. September 2020 teilte die Staatsanwaltschaft Leoben der belangten Behörde mit, dass gegen den Revisionswerber, einen Arzt für Allgemeinmedizin, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergehen der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten und der Fälschung von Beweismitteln sowie des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt eingeleitet worden sei. 2 Mit Beschluss vom 21. September 2020 leitete der Disziplinarra... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde, in Bestätigung von Spruchpunkt I. des Bescheides der belangten Behörde vom 25. Oktober 2017, dem Revisionswerber die Ausübung des ärztlichen Berufes wegen Gefahr in Verzug in Wahrung des öffentlichen Wohles bis zum rechtskräftigen Abschluss eines bei der Staatsanwaltschaft Graz zu näher genannter Geschäftszahl eingeleiteten Strafverfahrens gemäß § 62 Abs. 1 Z 2 ÄrzteG 1998 untersagt. Gleichzeitig wurde gemäß § 25a VwGG ausgesprochen, dass... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde, in Bestätigung des Bescheides der belangten Behörde vom 11. September 2017, dem Revisionswerber die Ausübung des zahnärztlichen Berufes bis zum rechtskräftigen Abschluss eines bei der Staatsanwaltschaft Graz zu näher genannter Geschäftszahl geführten Strafverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 Zahnärztegesetz untersagt. Gleichzeitig wurde gemäß § 25a VwGG ausgesprochen, dass eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 ... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §62 Abs1 Z2;ZahnärzteG 2006 §46 Abs1 Z2;
Rechtssatz: § 62 Abs. 1 Z 2 ÄrzteG 1998 entspricht inhaltlich dem § 46 Abs. 1 Z 2 ZahnärzteG 2006 (vgl. VwGH 13.32019, Ra 2018/11/0244). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018110245.L01 Im RIS seit 11.04.2019 Z... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. September 2003 wurde dem Beschwerdeführer, einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, die Ausübung des ärztlichen Berufes bis zum rechtskräftigen Abschluss des gegen ihn wegen des Verdachtes der Begehung einer strafbaren Handlung gemäß §§ 146ff StGB beim Landesgericht Salzburg zur Zl. 46 Ur 212/02b eingeleiteten Strafverfahrens gemäß § 62 Abs. 1 Z. 2 Ärztegesetz 1998, in der Fassung BGBl. I Nr. 91/2002, untersagt. Ferne... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §62 Abs1 Z2;ÄrzteG 1998 §62 Abs1;ÄrzteG 1998 §62;StGB §146;
Rechtssatz: Es ist zwischen gerichtlichen und sicherheitsbehördlichen Vorerhebungen zu unterscheiden. Gerichtliche Vorerhebungen bewirken als gerichtliche Maßnahme die Einleitung eines Strafverfahrens iSd § 62 Abs. 1 ÄrzteG 1998, während sicherheitspolizeiliche Vorerhebun... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §62 Abs1;ÄrzteG 1998 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/11/0339 E 25. Juni 1996 RS 1 Stammrechtssatz In einem Verfahren betreffend vorläufige Untersagung der ärztlichen Berufsausübung kommt es nicht darauf an, ob die groben Verfehlungen tatsächlich begangen wurden. Dies festzustellen ist Sache der jeweiligen Strafverfahren. ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer an ihn gerichteten Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit dem Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Mit dem mit der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §62 Abs1 Z2;StGB §146;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Untersagung der ärztlichen Berufsausübung - Die belangte Behörde hat u.a. ausgeführt, dass der aufschiebenden Wirkung das zwingende öffentliche Interesse entgegenstehe, zumal Ärzte verpflichtet seien, jeden in ärztlicher Beratung oder B... mehr lesen...