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82/03 Ärzte Sonstiges SanitätspersonalNorm
ÄrzteG 1998 §62 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/11/0339 E 25. Juni 1996 RS 1Stammrechtssatz
In einem Verfahren betreffend vorläufige Untersagung der ärztlichen Berufsausübung kommt es nicht darauf an, ob die groben Verfehlungen tatsächlich begangen wurden. Dies festzustellen ist Sache der jeweiligen Strafverfahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004110221.X02Im RIS seit
27.06.2006