Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 09.07.2018 Norm: Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2016 §15 Abs2ÄrzteG 1998 §111
Rechtssatz: Nach der Judikatur ist kein berücksichtigungswürdiger Umstand darin zu sehen, dass eine Ordination aufgrund der Verluste in mehreren Jahren „unwirtschaftlich“ ist, weil die Gründung einer Ordination auf einer wirtschaftlichen Entscheidung zu treffen und in ihren finanziellen Auswirkun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 09.07.2018 Norm: Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2016 §15 Abs2ÄrzteG 1998 §111
Rechtssatz: Das Vorliegen eines berücksichtigungswürdigen Umstandes ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes etwa bei einem an der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hindernden Naturereignis zu bejahen (VwGH Ro 2014/11/0053). Schlagworte Freie Berufe; ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Marvin Novak, LL.M., als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich vom 23. Juli 2014, Zl. ***, zu Recht: 1. Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Beschei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.06.2018 Norm: ÄrzteG 1998 §111Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrtzeK NÖ 2006 §15 Abs2
Rechtssatz: Mit geleisteten Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds werden Ansprüche erworben. Es besteht die Möglichkeit, um Beitragsstundung oder Ratenzahlung anzusuchen. Die geleisteten Beiträge sind auch steuerlich absetzbar (vgl. dazu etwa auch Wallner, Ärztliches Berufsrecht, S 245) und es werden des... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde der Frau A, ***, ***, vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid des Präsidenten der Ärztekammer für Niederösterreich vom 24. Februar 2016, Zl. ***, nach Beschwerdevorentscheidung des Präsidenten der Ärztekammer für Niederösterreich vom 06. Juli 2016, Zl. ***, aufgrund des Vorlageantrages vom 21. Juli 201... mehr lesen...