Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
09.07.2018Norm
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2016 §15 Abs2Rechtssatz
Das Vorliegen eines berücksichtigungswürdigen Umstandes ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes etwa bei einem an der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hindernden Naturereignis zu bejahen (VwGH Ro 2014/11/0053).
Schlagworte
Freie Berufe; Ärzte; Wohlfahrtsfondsbeiträge; Ermäßigung; berücksichtigungswürdige Umstände;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1445.001.2017Zuletzt aktualisiert am
10.09.2018