RS Lvwg 2018/7/9 LVwG-AV-1445/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.2018
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

09.07.2018

Norm

Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2016 §15 Abs2
ÄrzteG 1998 §111

Rechtssatz

Das Vorliegen eines berücksichtigungswürdigen Umstandes ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes etwa bei einem an der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hindernden Naturereignis zu bejahen (VwGH Ro 2014/11/0053).

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Wohlfahrtsfondsbeiträge; Ermäßigung; berücksichtigungswürdige Umstände;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1445.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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