Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.07.2018Norm
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2016 §15 Abs2Rechtssatz
Den Gründen, die eine Ermäßigung oder einen Nachlass der Fondsbeiträge rechtfertigen, liegen überwiegend außergewöhnliche Ereignisse zu Grunde, die außerhalb der Einflusssphäre des Fondsmitglieds liegen und das Fondsmitglied an der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hindern, was einen erheblichen Einkommensverlust zur Folge hat (vgl. etwa VwGH 2011/11/0133).
Schlagworte
Freie Berufe; Ärzte; Wohlfahrtsfondsbeiträge; Ermäßigung; berücksichtigungswürdige Umstände;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1445.001.2017Zuletzt aktualisiert am
10.09.2018