RS Lvwg 2018/7/9 LVwG-AV-1445/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

09.07.2018

Norm

Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2016 §15 Abs2
ÄrzteG 1998 §111

Rechtssatz

Den Gründen, die eine Ermäßigung oder einen Nachlass der Fondsbeiträge rechtfertigen, liegen überwiegend außergewöhnliche Ereignisse zu Grunde, die außerhalb der Einflusssphäre des Fondsmitglieds liegen und das Fondsmitglied an der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hindern, was einen erheblichen Einkommensverlust zur Folge hat (vgl. etwa VwGH 2011/11/0133).

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Wohlfahrtsfondsbeiträge; Ermäßigung; berücksichtigungswürdige Umstände;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1445.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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