Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: Der Beschwerdeführer beantragte die Neubemessung des Ruhebezugs für das Jahr 2019. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.07.2023, GZ. W228 2223009-1/8Z, wurde der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Dr. XXXX (in der Folge: „Antragsteller“) gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: Der Beschwerdeführer beantragte die Neubemessung des Ruhebezugs für die Jahre 2019-2020 (vor dem Bundesverwaltungsgericht war im 2. Rechtsgang nur noch das Jahr 2020 verfahrensgegenständlich). Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.07.2023, GZ. W228 2223009-1/14Z (richtigerweise W228 2246332-1/14Z), wurde ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: Der Beschwerdeführer beantragte die Neubemessung des Ruhebezugs für das Jahr 2019. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.06.2023, GZ. W201 2227922-1/8Z, wurde der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Dr. XXXX (in der Folge: „Antragsteller“) gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX (in der Folge BF) wurde mit Ablauf des 31.07.2022 gemäß § 15b Beamtendienstgesetz (in der Folge BDG 1979) in den Ruhestand versetzt. 1. Herr römisch 40 (in der Folge BF) wurde mit Ablauf des 31.07.2022 gemäß Paragraph 15 b, Beamtendienstgesetz (in der Folge BDG 1979) in den Ruhestand versetzt. 2.Mit Bescheid der belangten Behörde vom 06.07.2023, Zl PS-2022-0.614.079/1986200459, wurde festgestellt, d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX ., (in der Folge BF) wurde mit Ablauf des 30.06.2022 gemäß § 236d Beamtendienstgesetz (in der Folge BDG 1979) in den Ruhestand versetzt. 1. Herr römisch 40 ., (in der Folge BF) wurde mit Ablauf des 30.06.2022 gemäß Paragraph 236 d, Beamtendienstgesetz (in der Folge BDG 1979) in den Ruhestand versetzt. 2.Mit an die Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (in der Folge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 19.10.2023 beantragte die Beschwerdeführerin einen Bescheid gemäß § 367 Abs. 3 ASVG über die Pensionshöhe ab 01.01.2023. Begründend führte sie aus, dass sie im Jahr 2022 ihre Pension angetreten habe, die erste Pensionsanpassung im Jahr 2023 jedoch nur anteilig gewährt worden sei. Diese Vorgangsweise sei gleichheits- und damit verfassungswidrig. Mit Schreiben vom 19.10.2023 beantragte die Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr Direktor i.R. Hofrat Ing.Mag. XXXX , geb. am XXXX (in der Folge BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der BF stellte am 01.02.2018 einen Antrag auf Erhöhung seines Ruhegenusses für das Jahr 2018 an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, BVAEB, (in der Folge belangte Behörde). 1. Herr Direktor i.R. Hofrat Ing.Mag. römisch XXXX ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vom 03.09.2018 wurde festgestellt, dass Herrn Dr. XXXX (in der Folge: „Beschwerdeführer“) ab 01.01.2018 ein Ruhebezug von monatlich brutto € 5.713,22 gebühre. 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vom 03.09.2018 wurde festgestellt, dass Herrn Dr. römisch XXXX (in der Folge: „Beschwerdeführer“) ab 01.01.20... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.04.2018 wurde festgestellt, dass Herrn Univ.Prof.i.R. Mag XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) ab 01.01.2018 ein monatlicher Ruhebezug von brutto € 6.872,42 Euro gebühre. Der Antrag auf Erhöhung des Ruhebezuges wurde abgewiesen. 1. Mit Bescheid vom 30.04.2018 wurde festgestellt, dass Herrn Univ.Prof.i.R. Mag römisch XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) ab 01.01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) vom 03.02.2023, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) vom 01.10.2022 an ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG) in der Höhe von monatlich brutto EUR 5.244,42 gebühre. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 1.1. Mit nicht verfahrensgege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr Dr. XXXX geb. am XXXX , (in der Folge BF), steht als emeritierter ordentlicher Universitätsprofessor seit 01.10.2001 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Mit bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, BVAEB), (in der Folge belangte Behörde) am 19.04.2018 einlangendem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr Dr. XXXX , geb. am XXXX , (in der Folge BF), steht als emeritierter ordentlicher Universitätsprofessor seit 2006 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der BF stellte - wie bereits in den vorhergehenden Jahren - einen Antrag auf Erhöhung seines Ruhegenusses für das Jahr 2021 an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, BVAEB, (in der Folge bela... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.06.2021 wurde auf den Antrag vom 19.02.2021 festgestellt, dass Herrn Dr. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer oder Bf) vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 ein monatlicher Ruhebezug von brutto € 4.188,66 und vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 von € 4.264,06 gebühre. Unter Hinweis auf § 41 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 Pensionsgesetzes 1965 (PG 1965) sei die Erhöhung seines Ruhebezuges ab 01.012019 gemäß § 728 Abs. 1 Z 3 ASVG um 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Verfahrensgang: 1. XXXX , XXXX (in der Folge BF) beantragte am 24.7.2018 im Hinblick auf die Pensionsanpassung 2018 eine indexmäßige Anpassung ihrer Pension zum 1.1.2018 per Bescheid. Es sei unverständlich, dass ihre Pension vom 1.3.2016 bis 1.1.2019 nicht erhöht werde. 2.Mit Bescheid vom 3.9.2018, Zl XXXX , wurde auf Grund des Antrags der BF vom 24.7.2018 festgestellt, dass vom 1.1.2018 an der BF gemäß § 41 Abs.1 und 2 PG 1965 ein Ruhebezug in der Höhe von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.Herr XXXX , geb. am XXXX , (in der Folge BF) stellte am 4.7.2019 einen Antrag auf bescheidmäßigen Abspruch über den ihm ab 1.1.2019 gebührenden Ruhebezug. Die Pensionsanpassung 2019 gemäß § 41 Abs. 5 PG 1965 iVm § 717a ASVG sei unionsrechts- und verfassungswidrig. Es liege eine Schlechterbehandlung gegenüber den Landeslehrern vor. Selbst den höchstmöglichen ASVG-Pensionisten würde ein voller Inflationsausgleich gewährt. Bei den Bea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.Verfahrensgang: 1.Herr XXXX (in der Folge BF) beantragte am 1.2.2018 im Hinblick auf die Pensionsanpassung 2018 seinen Ruhebezug 2018 nicht nach der einschränkenden Bestimmung des Pensionsanpassungsgesetzes 2018 zu beurteilen, sondern mit dem Anpassungsfaktor von 1,6% zu erhöhen sowie bei einer Abweisung seines Antrages die Nichterhöhung seines Pensionsbezugs 2018 in Bescheidform mitzuteilen oder andernfalls bescheidmäßig abzusprechen, keinen Bescheid über se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) beantragte (mit Schreiben vom 12.06.2015) am 24.06.2015 bei der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (in der Folge: BVA, wenngleich nunmehr korrekt: BVAEB) die bescheidmäßige Zuerkennung seiner monatlichen Beamtenpension ab 01.01.2015 in Höhe von EUR 5.718,64 monatlich (ungedeckelte Anpassung seiner vorausgegangenen Pension um 1,7 %) und die Nachzahlung der entsprechenden Bezugsd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Seitens der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (kurz: BVAEB; vormals Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, kurz BVA) wurde zum, am 18. Juli 2019 eingelangten, Antrag mit Bescheid vom 25.07.2019, GZ: XXXX , festgestellt, dass der Beschwerdeführerin gemäß § 41 Abs. 1, 2 und 3 Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) BGBI. Nr. 340, idF des BGBI. l. Nr. 102/2018, vom 1. Jänner 2015 an, ein Ruhebezug in der Höhe von m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 19.4.2018 beantragte Herr XXXX , Universitätsprofessor i.R., (in der Folge BF) den bescheidmäßigen Abspruch über die Höhe seiner Pension für das laufende Jahr. 2. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice (in der Folge belangte Behörde) vom 30.4.2018, Zl. 3182-2486240133-1, wurde festgestellt, dass dem BF ab 1.1.2018 ein Emeritierungsbezug in der Höhe von monatlich brutto Euro 7.702,63 gemäß § 41 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice (in Folge: belangte Behörde) vom 03.09.2018 wurde auf Antrag vom 17.07.2018 festgestellt, dass Herrn XXXX (in Folge: BF oder Beschwerdeführer) ab 01.01.2018 ein Ruhebezug von monatlich brutto € 5.713,22 gebührt. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 711 Abs. 1 letzter Satz ASVG eine Pensionserhöhung nicht stattfinde, wenn das Gesamtpension... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.04.2018 wurde auf Antrag vom 01.02.2018 festgestellt, dass Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) ab 01.01.2018 ein monatlicher Ruhebezug von brutto € 6.872,42 Euro gebührt. Unter Hinweis auf § 41 Abs. 1 und Abs. 2 Pensionsgesetzes 1965 sei die Erhöhung seines Ruhebezuges ab 1. Jänner 2018 gemäß § 711 Abs. 1 Z. 4 ASVG um einen Prozentsatz vorzunehmen, der von 1,6 % auf 0 % linear absinke. Da das Gesamtpensi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Antrag vom 4.10.2017 stellte der Beschwerdeführer bei der pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich einen Antrag auf Pensionszuschuss nach Statut A Statut B der Zusatz Altersversorgungsrichtlinie zur Alterspension. 2. Mit einem am 13. Oktober 2017 zugestellten Schriftstück vom 10. Oktober 2017 wurde der oben genannte Antrag des Beschwerdeführers "abgelehnt". Der im von der Gehaltskasse vorgelegten Akt einliegende "Bescheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) beantragte (mit Schreiben vom 12.06.2015) am 24.06.2015 bei der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (in der Folge: BVA) die bescheidmäßige Zuerkennung seiner monatlichen Beamtenpension ab 01.01.2015 in Höhe von EUR 5.718,64 monatlich (ungedeckelte Anpassung seiner vorausgegangenen Pension um 1,7 %) und die Nachzahlung der entsprechenden Bezugsdifferenz ab dem 01.01.2015 inklusive der So... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.01.2018 wurde auf Antrag vom 12.01.2018 festgestellt, dass Herrn XXXX (Beschwerdeführer-Bf) ab 01.01.2018 ein Ruhebezug von € 4.690,46 gebührt. Zur
Begründung: wurde angeführt, dass der Beschwerdeführer nicht die Richtigkeit der Pensionsanpassung bezweifle, sondern die Rechtmäßigkeit des Gesetzes an sich. Die Inflation betreffe nach seiner Auffassung die Pensionsbezieher weitgehend unabhängig von der Pensionshöhe mit ... mehr lesen...