Norm: BauRG allgBauRG §1BauRG §5BauRG §6GBG §9
Rechtssatz: Die
Begründung: eines Baurechtes an einem Baurecht (Unterbaurecht) ist im Baurechtsgesetz nicht vorgesehen. Nach dem gesetzlichen Modell bezieht sich das Baurecht auf das Grundstück selbst. Entscheidungstexte 5 Ob 204/05v Entscheidungstext OGH 20.09.2005 5 Ob 204/05v Veröff: SZ 2005/134 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten die Einverleibung des Unterbaurechtes bis 30. 9. 2046 im Lastenblatt einer Baurechtseinlage (Bauberechtigter ist der Erstantragsteller) sowie die Einverleibung des Unterbaurechtes für die Zweitantragstellerin im Eigentumsblatt der zu eröffnenden eigenen Unterbaurechtseinlage sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Grundbuchseintragungen. Das Erstgericht wies den Antrag mit der
Begründung: ab, dass ein „Unterbaurecht" in der erschöpfende... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht erklärte in Abänderung seines ursprünglichen Ausspruches die ordentliche Revision deshalb für zulässig, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass als Vorfrage für die Prüfung der Sachlegitimation des Beklagten auf Stellung des Zwischenantrages auf Feststellung die Rechtsnatur des streitigen (verbücherten) Rechtsverhältnisses geprüft werden müsse. Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem - den Obersten Geric... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den auf lastenfreie Abschreibung des Grundstückes 1106/16 aus der EZ 817 GB ***** unter Mitübertragung des Eigentumsrechtes der Antragstellerin und auf Einverleibung der Reallast für die wertgesicherte Versorgungsrente des Ing. Richard S***** von monatlich EUR 1.000,-- und der Sigrid S***** von monatlich EUR 730,-- nach Inhalt des Punktes „Viertens" des Übergabsvertrages vom 7. 12. 2004 gerichteten Grundbuchsantrag unter anderem mit der
Begründung: ... mehr lesen...
Begründung: Edith D***** ist grundbücherliche Eigentümerin von 39/613 (B-LNr 4), 52/613 (B-LNr 17) und 175/613 (B-LNr 20) Anteilen der Liegenschaft EZ 2205 Grundbuch *****, verbunden mit Wohnungseigentum an den Wohnungen Top Nr 5, 6 und 2. Zu B-LNr 17 und B-LNr 20 ist jeweils ein Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen. Der Antragsteller begehrte hinsichtlich der Liegenschaftsanteile B-LNr 4, B-LNr 17 und 20 die Vormerkung seines Eigentumsrechts unter Vorlage von Anboten zur Ü... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 11. 3. 2003 kauften die Antragsteller das bis dahin im Eigentum der römisch-katholischen Pfarrpfründe W***** stehende Grundstück 1031/35 der EZ 800 Grundbuch *****. Unter Punkt VIII des Kaufvertrages verpflichteten sich die Käufer, auf dem kaufgegenständlichen Grundstück innerhalb von fünf Jahren ab Unterfertigung des Kaufvertrags ein Einfamilienhaus fertig zustellen und innerhalb dieser Frist die Benützungsfreigabe zu bewirken. Weiters verpflichte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1068ABGB §1070GBG §9
Rechtssatz: Innerhalb der vom Gesetz gezogenen Zulässigkeitsschranken erfährt das Wiederkaufsrecht durch die Verbücherung insofern nur eine Verstärkung, als sie es dem Wiederkäufer ermöglicht, die Sache einem Dritten "abzufordern". Entscheidungstexte 5 Ob 271/03v Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 271/03v Veröff: SZ 2004/24 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 5. März 1962 (im Folgenden nur Kaufvertrag) erwarb (der 1924 geborene) Beklagte als Käufer vom (1903 geborenen) Vater des (1949 geborenen) Klägers als Verkäufer das Teilstück einer Liegenschaft. Die hier relevanten Punkte des Kaufvertrags lauten: ... II. römisch II. Der Verkäufer behält sich für sich und seinen Sohn ... [Kläger] das Wiederkaufsrecht am Kaufsgrundstück und an allen darauf allenfalls in der Zwischenzeit errichteten Baulichk... mehr lesen...
Begründung: Mit dem vorliegenden, vom Rekursgericht für zulässig erklärten Revisionsrekurs wird die Rechtsfrage an den OGH herangetragen, ob ein dinglich Vorkaufsberechtigter – die Revisionsrekurswerberin – die bücherliche Übereignung der mit dem Vorkaufsrecht belasteten Liegenschaft auch dann anfechten kann, wenn der Vorkaufsfall (hier wegen der Annahme eines Freundschaftskaufs) verneint wurde und daher die Eintragung des Vorkaufsrechts ohnehin erhalten geblieben ist. Das Rekursger... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin Elfrieda H***** war (bis zur Verbücherung des verfahrensgegenständlichen Eintragungsgesuches) Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ *****. Die Liegenschaft besteht aus insgesamt 15 Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 64.258 m2, wovon laut Gutsbestandsblatt 36.066 m2 auf "Wald", 27.928 m2 auf "landwirtschaftlich genutzte Flächen" und 264 m2 auf eine "Baufl. (Gebäude)" entfallen. Im Rang C-LNR 5a ist für Mag. Ottilie K***** und Eduard K***** (d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, eine Privatstiftung, schloss am 10. 12. 1999 mit Dipl.-Ing.Anton P***** folgende schriftliche Vereinbarung: "I. Grundbuchs- und Rechtsverhältnisse Die "P***** Privatstiftung" ist aufgrund der Nachstiftung vom 19. 08. 1998 außerbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften: a) EZ ***** mit dem inneliegenden Grundstück Nr ***** im Gesamtausmaß von 734 m2 b) EZ ***** mit dem inneliegenden Grundstück Nr ***** im Gesamtausmaß von 735 m2 samt d... mehr lesen...
Begründung: Adolf V***** und Johanna V***** sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, welche die Grundstücke 367 (Baufläche), 89 und 90 (je Baufläche) umfasst. Auf dem Grundstück 89 ist das Haus ***** errichtet. Mit Kaufvertrag vom 18. Februar 2000/2. Februar 2000 veräußerten die Grundeigentümer den Ö***** B***** unter Beitritt der E*****-Aktiengesellschaft das im Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen DI Diet... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch wenn Einzelheiten der vorinstanzlichen
Entscheidungsgründe: nicht überzeugen, bleibt doch die Tatsache bestehen, dass durch die von den Antragstellern angestrebte Anmerkung ihrer den Wohnungseigentumsvertrag ergänzenden Benützungsvereinbarung vom 22. 3. 1999 ein dem WEG (insbesondere dem § 1 Abs 1 und Abs 2) widersprechender Rechtszustand hergestellt würde: Es soll mit je 7/1660 schlichten Miteigentumsanteilen an de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1968 grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 99, GB ***** O*****, bestehend aus den Waldgrundstücken Nr 559, 560, 561/3 und 561/4. Der Beklagte ist grundbücherlicher Eigentümer der benachbarten EZ 123 derselben KG, ua bestehend aus den Waldgrundstücken Nr 521, 522/1, 557 und 558. Die seit vielen Jahren praktizierte Zufahrt zum klägerischen Waldbesitz, nämlich der streitgegenständliche Weg, führt über Grundstücke des Beklagten. Dabe... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Von folgendem (ber... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Partei ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft, auf der ein Wohnhaus errichtet ist. Unter TZ 7119/1997 war die Rangordnung für die Veräußerung bis 13. 6. 1998 angemerkt. Die gefährdete Partei brachte am 15. 6. 1998 den Antrag ein, der Gegnerin mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, diese Liegenschaft samt dem darauf errichteten Wohnhaus zu veräußern und zu belasten; das Erstgericht wolle als Grundbuchsgericht dieses Verbot anmerken... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des notariellen Schuldscheins und der Pfandurkunde vom 27. 5. 1993 bewilligte das Erstgericht den Antrag, ein Pfandrecht für die Darlehensforderung von S 1,200.000 samt Nebengebühren für die Raiffeisenkasse Gänserndorf und Umgebung regGenmbH ob der EZ ***** als Haupteinlage und ob der EZ ***** als Nebeneinlage einzuverleiben. Das Rekursgericht gab dem gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs des Franz O*****, geboren am 19. 6. 1927, nicht Folge und sprach au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Antrag, auf Grund des notariellen Schuldscheines und der Pfandurkunde vom 27. 5. 1993 das Pfandrecht für die Darlehensforderung von S 1,250.000,- samt Nebengebühren für die Raiffeisenkasse G***** reg.Genossenschaft mbH EZ ***** Grundbuch ***** als Haupteinlage und ob EZ ***** Grundbuch ***** als Nebeneinlage einzuverleiben. Das Rekursgericht gab dem gegen diesen Beschluß, soweit damit Eintragungen in der EZ ***** Grundbuch ***** bewil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 11. 4. 1954 verkaufte Dr. Sepp L***** (in der Folge: Erblasser) seiner Gattin Mechtilde (in der Folge: Erbin) die Liegenschaft EZ 1 Grundbuch R***** ("Traunfrieder Gut Nr. 2 in R*****"), bestehend aus zwei Häusern, zwei Waldgrundstücken und elf landwirtschaftlich genutzen Grundstücken im Gesamtausmaß von 465.516 m**2, um den Kaufpreis von S 125.000.-. Die Vertragsparteien vereinbarten in Punkt 6 des Vertrages, daß die Käuferin nicht bere... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung des Beklagten zum Ersatz ihres insgesamt mit S 3,994.265,44 samt 4 % Zinsen seit 15.Jänner 1990 bezifferten Schadens und brachte hiezu vor, daß ihr dieser in seiner Funktion als Obmann eines näher bezeichneten Schiedsgerichts über Auftrag einer früher in Nürnberg ansässigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge Nürnberger Gesellschaft) eine Verfügung zur Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens zugestellt ha... mehr lesen...
Norm: dAGBG §1 Abs1dAGBG §9dAGBG §10dAGBG §11dAGBG §24
Rechtssatz: Beim generellen Ausschluß der Haftung der Schiedsrichter für deren schiedsgerichtliche Tätigkeit handelt es sich um eine vorformulierte Klausel im Sinne des § 1 Abs 1 AGBG, an deren Einbeziehung in den Schiedsrichtervertrag naturgemäß nur die Schiedsrichter interessiert sein konnten. Jeder Vertragspartner kann sich auf die Unangemessenheit vorformulierter Klauseln nach Maßgabe d... mehr lesen...
Begründung: Anneliese H*****, nach den vorliegenden Urkunden die Stiefmutter der Antragstellerin, hat mit letzterer am 11.9.1997 einen notariellen Übergabsvertrag auf den Todesfall abgeschlossen, demzufolge die Antragstellerin die Liegenschaft EZ ***** erhalten soll. In Punkt 10 dieses Vertrages räumt die Übergeberin der Übernehmerin ein Veräußerungs- und Belastungsverbot ein, das - der Aufsandungsklausel in Punkt 11 entsprechend - nunmehr verbüchert werden soll. Das Erstgeri... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof in Wien ist im Rahmen seiner Kompetenz als dritte und letzte innerstaatliche Instanz in Zivilrechtssachen mit folgender Rechtsfrage befaßt: Aufgrund des vollstreckbaren Notariatsaktes eines österreichischen öffentlichen Notars vom 16.12.1991 ist auf den in Österreich gelegenen Liegenschaften der G*****gesellschaft mbH Grundbuch 01006 Landstraße EZ ***** im Rang C-LNr 4 und Grundbuch 01107 Simmering EZ ***** im Rang C-LNr 3 zugunsten der betr... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3GBG §9GBG §10
Rechtssatz: Der Verbücherung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes steht nicht entgegen, daß der nunmehrige Hälfteeigentümer einmal Alleineigentümer der Liegenschaft war. Der Eintragung entgegenstehen würde lediglich der zwischenzeitige Eigentumserwerb eines anderen an der verbotsbetroffenen Liegenschaft, weil ein vertragliches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot gemäß § 364c ABGB nur den ersten... mehr lesen...
Norm: ABGB §530 AGBG §9GBG §12
Rechtssatz: Für eine dingliche Besicherung der gesellschaftsvertraglichen Ansprüche des stillen Gesellschafters gegen den Geschäftsinhaber steht das Institut der Reallast nicht zur Verfügung. Entscheidungstexte 5 Ob 2168/96a Entscheidungstext OGH 28.08.1996 5 Ob 2168/96a Veröff: SZ 69/194 European Case La... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2ABGB §1380 HEheG §81GBG §9
Rechtssatz: Ein auf § 364c ABGB gegründetes Belastungsverbot und Veräußerungsverbot hindert grundsätzlich jede Übertragung der Sache, daher auch auf Grund eines ohne Zustimmung des Verbotsberechtigten geschlossenen Vergleiches, mag dieser auch in einem Verfahren zur nachehelichen Vermögensaufteilung geschlossen worden sein; auch ein solcher Vergleich ist ein auf Eigentumsübertragung gerichtetes Rech... mehr lesen...