Begründung: Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob ein verbesserungsfähiger Mangel iSd § 82a Abs 2 GBG auch dann vorliege, wenn sich ein Antragsteller im Grundbuchsantrag nicht auf die spezifische, fehlende Urkunde berufen habe. Rechtliche Beurteilung Entgegen diesem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) - Au... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der EZ 3594 und Baurechtseigentümerin der EZ 5933 jeweils GB ***** und errichtete auf diesen Liegenschaften eine Wohnhausanlage, die eine architektonische Einheit darstellt. Unter Vorlage des (mit ihr selbst abgeschlossenen) Vertrags vom 2. 2. 2010 beantragte sie die Einverleibung von Grunddienstbarkeiten zugunsten der in ihrem Eigentum bzw Baurechtseigentum stehenden Liegenschaften, wobei die jeweils andere Liegenschaft belastet sein... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Angelika G***** wurden mit Beschluss des Erstgerichts vom 24. 11. 2009 zu TZ 7562/09 ob der Liegenschaft EZ 748 Grundbuch *****, je zur Hälfte im Eigentum des Michael und der Monika O*****, nachstehende Eintragungen bewilligt: 1. Einverleibung der Löschung des Pfandrechts im Höchstbetrag von 200.000 EUR für die B***** AG (nunmehr U***** AG) C-LNR 9; 2. Einverleibung des Eigentumsrechts im Rang TZ 6371/09 für Angelika G*****, geboren am 9. 3. 1980; 3. Einv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Aktiengesellschaft ist Gesamtrechtsnachfolgerin einer GmbH, die wiederum Gesamtrechtsnachfolgerin einer anderen GmbH war. Muttergesellschaft ist eine Bank AG. Die Vorgängergesellschaft der Rechtsvorgängerin der klagenden Partei erwarb zwei Liegenschaften mit den Adressen J***** 41 und 43 im Zuge der kridamäßigen Verwertung durch einen Masseverwalter. In der Folge verkaufte die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei diese Liegenschaften an die beide... mehr lesen...
Begründung: An die Antragstellerin wurden von ihrem Vater mit einem in Notariatsaktform errichteten Schenkungsvertrag insgesamt drei Darlehensforderungen samt den dafür jeweils zugunsten des Geschenkgebers einverleibten Pfandrechten C-LNR 10a, 11a, 12a abgetreten. Mit der Aufsandungserklärung erklärten die Vertragsparteien, die Einverleibung der Übertragung der unter C-LNR 10a, 11a, 12a eingetragenen Pfandrechte vom Geschenkgeber an die Antragstellerin als Geschenknehmerin zu bewill... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht jedoch 30.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision zulässig sei, weil die stillschweigende vertragliche
Begründung: einer Dienstbarkeit des Heranbauens an die Grundgrenze durch Mithilfe bei der Errichtung des an der Grenze liegenden Baus bisher vom Obersten Gerichtshof noch nicht gelöst worden sei und dieser Rechtsfrage über den Anlassfall hinaus Bedeutung zukomme. ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin von 1130/112660-Anteilen der Liegenschaft EZ 18 Grundbuch *****, B-LNR 1, womit Wohnungseigentum an der Wohnung 2 Stiege I verbunden ist. Ihr Eigentumsrecht wurde zu TZ 177/2010 einverleibt. Bereits mit Vereinbarung vom 3. 6. 1994 hat die Erstantragstellerin als aufgrund eines Leibrentenvertrags Berechtigte („außerbücherliche Eigentümerin“) hinsichtlich dieser Liegenschaftsanteile „zum Zweck der Sicherung der Erhaltung des Familie... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Nikolaus J*****, 2. Günther J*****, und 3. Gerda J*****, alle vertreten durch Dr. Gerhard Taufner, Rechtsanwalt in Melk, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts und anderer Grundbuchshandlungen ob der EZ *****, über den außerorde... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Ob der Liegenschaften EZ 935 und EZ 80 ***** ist das Alleineigentumsrecht für den am ***** verstorbenen DI Kurt D***** (im Weiteren: Erblasser) einverleibt. Die EZ 935 beinhaltet das Grundstück .42; zu TZ 1175/2009 ist die Rangordnung für die Veräußerung bis 19. 4. 2010 angemerkt. Ob der EZ 80, die das Grundstück .251 umfasst, wurde zu TZ 2351/2007 aufgrund der Urkunde vom 14. 5. 2007 das Eigentumsrecht für den Erstantragsteller vorgemerkt. In einem am 14. 5. 2007... mehr lesen...
Begründung: 1. Zunächst liegt weder die behauptete Nichtigkeit durch Verletzung des rechtlichen Gehörs noch die gerügte Mangelhaftigkeit des rekursgerichtlichen Verfahrens vor. In Anbetracht der Gesamtheit der Feststellungen, insbesondere zum maßgeblichen Inhalt des Vertrags „zur
Begründung: von Wohnungseigentum, Einräumung von Sondernutzungsrechten, Benützungsregelung, Eigentumsanteilsberichtigung“, erweist sich die von den Vorinstanzen getroffene Beurteilung des Vorliegens einer Ve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Dr. Peter J*****, vertreten durch Dr. Walter Sarg, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei MMag. Thomas P*****, vertreten durch Dr. Christian Prader und Mag. Ulrich Ortne... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 387 Grundbuch *****. Mit dem am 12. 9. 2005 als Notariatsakt abgeschlossenen Ehepakt errichteten der Antragsteller und seine Ehegattin Gerlinde I***** eine auf diese Liegenschaft beschränkte Gütergemeinschaft auf den Todesfall. Darin wurde Folgendes vereinbart: „II. Ehepakte Die Ehegatten Herr Mag. Gottfried und Frau Gerlinde I***** errichten nunmehr hinsichtlich der vorbeschriebenen Liegensch... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte mit ihrem am 25. Oktober 2007 beim Erstgericht eingelangten Grundbuchsgesuch aufgrund des Übergabs- und Schenkungsvertrags vom 1./4. Oktober 1999, der Geburtsurkunde des Standesamts Heidelberg vom 29. Oktober 1963, Nr 5420, und der Bescheinigung über die Eheschließung des Standesamts Freilassing vom 19. Jänner 1977, im Lastenblatt der Liegenschaft EZ ***** GB ***** die Einverleibung des Belastungs- und Veräußerungsverbots zu ihren Gunsten. ... mehr lesen...
Begründung: Der die Eintragungsgrundlage bildende Kaufvertrag enthält folgende Passagen: „III. Kaufpreiszahlung ... Die Vertragsteile weisen die Vertragserrichter und Treuhänder ausdrücklich an, die grundbücherliche Durchführung dieses Vertrages erst nach der Auszahlung des Kaufpreises an die Verkäuferin vorzunehmen. ...". „VII. Bedingung Die Vertragsteile weisen den Vertragserrichter ausdrücklich an, dass eine Eintragung im Grundbuch erst nach Einlangen des Kaufpreises bei der Ve... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die im Grundbuch einverleibte Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehören (ua) die GST-NR 1026/2 und 1037/2. Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind sub C-LNR 2a die „Dienstbarkeit der Führung, Benützung und Erhaltung einer elektrischen Hochspannungsfernleitung auf Gst 1026/2 1037/7 gem Dienstbarkeitsvertrag 1932-08-29 für EZ 56" und sub C-LNR 3a die „Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens a... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 24. 1./29. 1. 2008 kauften die Antragsteller die 42/1060-stel Anteile B-LNR 14 der EZ ***** GB *****, mit welchen das Wohnungseigentum an W 5 untrennbar verbunden ist. Die Käufer und Antragsteller erwarben den Kaufgegenstand unter gleichzeitiger
Begründung: des gemeinsamen Wohnungseigentums der Partner. Punkt 8. des Kaufvertrags hat folgenden Inhalt: „8. Wohnrecht Die Käufer räumen sich hiermit wechselseitig das höchstpersönliche Recht ein, die vert... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §7 Abs2GBG §9GBG §12 litbGBG §20nö GSLG §22 Abs2
Rechtssatz: Die „Einverleibung" eines zunächst bescheidmäßig nach den einschlägigen Bestimmungen des nö GSLG eingeräumten, in der Folge von den Parteien des Agrarverfahrens mit Genehmigung des Obersten Agrarsenats (OAS) „vereinbarten" Bringungsrechts ob dem „dienenden Grundstück" unter gleichzeitiger Ersichtlichmachung des Rechts beim „herrschenden Grundstück" ist nicht möglich. Bei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Nunmehr ist ob dieser Liegenschaft aufgrund des Übergabsvertrags vom 11. Dezember 2006 das Eigentumsrecht des Ing. Klaus H***** im Rang 2435/2006 einverleibt. Zum Gutsbestand der Liegenschaft gehören die GST-NR 929/2, 944, 946 und 947. Die Revisionsrekurswerber Gertrude S***** und Joachim S***** sind jeweils Hälfteeigentümer der EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095GBG §3GBG §9WEG 2002 §4
Rechtssatz: Bei nachträglicher
Begründung: von Wohnungseigentum ist das bisher auf der gesamten Liegenschaft eingetragene Bestandrecht auf jene Wohnungseigentumsobjekte zu beschränken, die nach § 4 WEG 2002 vom Vertragsübergang auf den jeweiligen Wohnungseigentümer erfasst sind. Entscheidungstexte 5 Ob 138/08t Entscheidungstext OGH 26.08.2008 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Einwilligung der Beklagten in die Löschung der im Grundbuch zu Gunsten der Beklagten eingetragenen Reallasten an den in seinem Eigentum stehenden Anteilen an einer Liegenschaft in Wien. Der Beklagten sei gemäß den Mietverträgen vom 22. 4. 1993 das verbücherte Mietrecht für die Wohnungen Top Nr 7, 8, 9, 10 und 11 eingeräumt worden, ebenso betreffe die verbücherte Mietzinsvorauszahlung nur diese Wohnungen. Die im Wohnungseigentum des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das im
Spruch: ersichtliche Begehren der Antragstellerin mit der
Begründung: ab, dass aufgrund Punkt 3. des Übergabsvertrages sowohl ein Fruchtgenussrecht als auch ein „ruhendes" Wohnungsgebrauchsrecht zugunsten von Imelda K***** eingeräumt werde, weil sich letztere im Falle des Vorablebens des Übergebers dazu verpflichte, dass übergebene Haus nur für ihr eigenes Wohnbedürfnis zu verwenden und dieses nicht zu vermieten bzw zu verpachten. Die Verbücheru... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §474ABGB §480ABGB §482ABGB §526GBG §9
Rechtssatz: Das österreichische Sachenrecht sieht eine Eigentümerservitut nicht vor; eine solche kann daher nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 118/07z Entscheidungstext OGH 13.07.2007 5 Ob 118/07z Veröff: SZ 2007/113 5 Ob 157/08m Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 514 GB ***** bestehend aus dem GST-NR 97/25 sowie der Liegenschaft EZ 31 GB ***** bestehend (ua) aus den GST-NR 96/2 und .34/2. Die Antragstellerin begehrte aufgrund der Dienstbarkeitsbestellungsurkunde vom 23. 1. 2007 ob der EZ 514 GB ***** die Einverleibung der Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechts gemäß Punkt IV. der Dienstbarkeitsbestellungsurkunde über Grundstück 97/25 für die Grundstücke ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten in der EZ 1507 GB ***** die Einverleibung der „Dienstbarkeit der Abstandsnachsicht" im Sinne und Umfange Punkt Achtens 1. und 2. des Kaufvertrages vom 2. 11. 2006. Punkt Achtens 2. des Kaufvertrages vom 2. 11. 2006 lautet: „ACHTENS: .... 2. Abstandsnachsicht: Die Eigentümer des GstNr. 3274/5 sind berechtigt bei einer Verbauung des GstNr. 3274/5 näher als durch die Bauordnung ohne Gewährung von Bauabstandsnachsicht erlaubt an die Grenze zu GstN... mehr lesen...
Norm: GBG §9ABGB §472sbg Bebauungsgrundlagen §25GVlbg BauG §5 Abs1Vlbg BauG §6Blvg BauG §7Vlbg BauG §26 Abs1
Rechtssatz: Eine von Liegenschaftsnachbarn vertraglich übernommene Verpflichtung zur wechselseitigen „Erteilung einer Bauabstandsnachsicht" stellt sich inhaltlich als eine der Baubehörde zu vermittelnde Zustimmung zur bescheidmäßigen Erteilung einer Abstandsnachsicht dar. Die Abgabe einer Zustimmungserklärung im Bauverfahren stellt aber ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten ob den Liegenschaften EZ 279 ([nunmehr] bestehend aus dem GST-NR 564/21) und der neu eröffneten EZ 332 (bestehend aus dem GST-NR 564/18) je GB ***** (ua) jeweils die wechselseitige Einverleibung der „Dienstbarkeit der Bauabstandsnachsicht" im Sinne und Umfange Punkt X. des Realteilungsvertrages vom 13. 6. 2006 entlang der gemeinsamen Grenze zwischen GST-NR 564/18 und GST-NR 564/21. Die Antragsteller begehrten ob den Liegenschaften EZ 279 ([nu... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser verstarb am 4. 10. 2004 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Erbberechtigt waren je zur Hälfte seine Brüder Werner G***** und Gerhard G*****. Während sich Werner G***** seines Erbrechtes entschlug, gab Gerhard G***** zum gesamten Nachlass die bedingte Erbserklärung ab. Diese wurde mit Beschluss des Erstgerichtes vom 15. 11. 2004 angenommen. Zum Nachlass gehörte auch die Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches A*****, GstNr 2418/8, samt dem darau... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D1ABGB §381GBG §9
Rechtssatz: Die Verbücherung von Fortsetzungsvereinbarungen ist auch im Personenkreis des § 364c ABGB unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 79/06p Entscheidungstext OGH 04.04.2006 5 Ob 79/06p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120655 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zwischen ihnen wurde am 5. 1. 2006 folgende Vereinbarung abgeschlossen: Herr Marcus S***** und Herr Niels S***** verpflichten sich gegenüber ihrer Mutter Frau Aurelia S***** die im Vertragspunkt 1. näher bezeichneten Liegenschaftsanteile BLNR 4 und BLNR 5 an der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ohne deren Zustimmung weder zu belasten noch zu veräußern. Weiters verzichten die Herren Marcus S***** und N... mehr lesen...
Begründung: Angelika K*****, ist sub B-LNR 16 einverleibte Miteigentümerin von 1520/23770-Anteilen der Liegenschaft EZ ***** (Grundstücksadresse S*****gasse 16), mit welchen Wohnungseigentum an Top 5 untrennbar verbunden ist. Angelika K***** veräußerte mit Kaufvertrag vom 3. 3. 2005 dieses Wohnungseigentumsobjekt an die G***** KEG und diese mit Kaufvertrag vom 30. 3. 2005 an den Antragsteller. Beide Kaufverträge enthalten einen Vertragspunkt 3.5., welcher wie folgt lautet: „Eine V... mehr lesen...