Norm: GBG §8GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §94 Abs1 Z3 DWEG §2 Abs2
Rechtssatz: Durch die bloße Vormerkung des Eigentumsrechtes des Wohnungseigentumsbewerbers wird dieser aber nicht als Eigentümer eingetragen: hiezu wäre die Einverleibung seines Eigentumsrechtes erforderlich. Die Vormerkung ist nämlich lediglich die grundbücherliche Eintragung des durch die spätere Rechtfertigung aufschiebend bedingten, wenn auch dann mit Wirkung ab Vormerkung ausgestatt... mehr lesen...
Norm: GBG §8 Z1GBG §20 litaGBG §136 Abs1ZPO §405 DV
Rechtssatz: Ein Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechtes gemäß § 136 Abs 1 GBG als der dort vorgesehenen erforderlichen (§ 8 Z 1 GBG) Eintragungsart stellt gegenüber der Anmerkung der Namensänderung ein aliud dar. Entscheidungstexte 5 Ob 108/94 Entscheidungstext OGH 22.11.1994 5 Ob 108/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §1358ABGB §1422GBG §8 Z1GBG §136
Rechtssatz: Auch im Falle der deklarativen Eintragung nach außerbücherlichem Hypothekenübergang gemäß § 1422 ABGB hat es bei der Eintragungsart der Einverleibung zu bleiben; eine "Anmerkung des Gläubigerwechsels" ist abzulehnen. Entscheidungstexte 5 Ob 43/94 Entscheidungstext OGH 17.05.1994 5 Ob 43/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §287AllgGAG §7 Abs2DSchG §2 Abs2GBG §8GBG §20Geo §458GUG §4
Rechtssatz: Die Aufnahme einer Liegenschaft in das Grundstücksverzeichnis II diente lediglich Evidenzzwecken; ihr kam keine konstitutive Wirkung zu. Für Ersichtlichmachungen, zu deren Wesen die Eintragung ins Grundbuch gehört, um sich dessen Publizitätswirkung zunutze zu machen, eignet sich ein solches Hilfsverzeichnis nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §7 Abs2DSchG §3GBG §8GBG §20
Rechtssatz: Die Ersichtlichmachung gehört gemäß § 8 GBG in Verbindung mit § 20 GBG zu den grundbücherlichen Eintragungen. Die amtswegige Verpflichtung des Grundbuchsgerichtes, eine ihm vom Bundesdenkmalamt mitgeteilte Unterschutzstellung ersichtlich zu machen, besteht daher nur dann, wenn für diesen Publizitätsakt eine Grundbuchseinlage zur Verfügung steht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §8 Z3GBG §20GBG §130
Rechtssatz: Die Anmerkung einer letztwilligen Anordnung oder eines Erbübereinkommens, wonach der Liegenschafseigentümer bestimmte Mieter nicht "im Mietzins steigern" dürfe, ist weder im Grundbuchsgesetz noch in einem anderen Gesetz vorgesehen und daher unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 504/89 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 4 Ob 504/89 ... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner ist Eigentümer des mit dem zu TZ 1955/1978 für seine Ehefrau Karin P*** einverleibten vertraglichen Belastungs- und Veräußerungsverbot belasteten Hälfteanteils der Liegenschaft EZ 381 der KG Goisern. Auf Grund der Vorrangeinräumung haftet dieser Anteil bis zum Höchstbetrag von S 1,950.000,-- für die Forderungen der Raiffeisenkasse G*** - BAD G*** registrierte Genossenschaft m.b.H. vor dem Belastungs- und Veräußerungsverbot als Pfand. Im Range nach d... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Innsbruck eröffnete am 1. Juni 1983 zu S 72/83 über das Vermögen der Theresia N*** und am 31. August 1983 zu S 124/83 über das Vermögen des Josef N*** den Konkurs, bestellte in beiden Verfahren den Rechtsanwalt Dr. Gerhard Zanier zum Masseverwalter und ordnete die Anmerkung der Konkurseröffnung im Grundbuch auf den je zur Hälfte im Eigentum der Gemeinschuldner stehenden Liegenschaften EZ 1355 II und 118 I KG Kitzbühel Land an. Auf dem Hälfteanteil de... mehr lesen...
Begründung: Theresia N*** ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ 118 I, nunmehr EZ 90118, des Grundbuches 82107 Kitzbühel-Land; zweiter Hälfteeigentümer dieser Liegenschaft war zur Zeit der in diesem Verfahren in erster und zweiter Instanz ergangenen Entscheidungen deren Ehemann Josef N***. Auf dem Hälfteanteil der Theresia N*** ist zugunsten Josef N*** (C-LNr 34) und auf der gesamten Liegenschaft zugunsten des Sohnes der Theresia N***, Johann G*** (C-LNr 33) ein Veräußerungs-... mehr lesen...
Norm: GBG §8GBG §9
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, daß ein Grundstück nur als Fischteich verwendet werden darf, ist nicht verbücherungsfähig. Entscheidungstexte 1 Ob 7/82 Entscheidungstext OGH 31.03.1982 1 Ob 7/82 Veröff: NZ 1983,42 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0060259 Dokume... mehr lesen...
Die Klägerin, die Republik Österreich, brachte vor, Lutz K schulde ihr an rückständigen öffentlichen Abgaben den Betrag von 234 201 S. Der Abgabenschuldner sei zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 320 KG K. Dieser Liegenschaftsanteil sei auf Grund einer unentgeltlichen Vereinbarung vom 4. Juli 1977 mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Beklagten belastet, welches den exekutiven Zugriff auf den Liegenschaftsanteil hindere. Die klagende Partei fechte d... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B1GBG §8
Rechtssatz: Das Veräußerungsverbot und Belastungsverbot kann nur zwischen den in § 364c ABGB genannten Familienmitgliedern begründet werden. Darüber hinaus handelt es sich beim Veräußerungsverbot und Belastungsverbot um kein Vermögensobjekt, sondern nur um ein höchstpersönliches und nicht verwertbares Recht. Gegenstand einer Übertragung von bücherlichen Rechten nach § 8 GBG können aber nur veräußerliche Rechte sein. ... mehr lesen...
Norm: AO §20GBG §8
Rechtssatz: Die Anfechtung eines vertraglichen Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes ist grundsätzlich möglich, doch besteht für die Anmerkung einer solchen Anfechtungsklage keinerlei Rechtsschutzbedürfnis. Gegenstandslose Eintragungen sind vom Amts wegen zu löschen. Entscheidungstexte 6 Ob 691/79 Entscheidungstext OGH 16.01.1980 6 Ob 691/79 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: GBG §8GBG §9GBG §35
Rechtssatz: Anwartschaften auf künftige Rechte können durch Einverleibung (Verdinglichung) nicht verwirklicht werden. Ehe eine grundbücherliche Eintragung erfolgen kann, muss vielmehr der Eintritt des unter einer aufschiebenden Bedingung eingeräumten Rechts urkundlich nachgewiesen werden (Bartsch, GBG 7. Auflage, 141). Entscheidungstexte 1 Ob 212/75 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §88GBG §8GBG §85 Abs2GBG §98
Rechtssatz: Antrag, "das exekutive Pfandrecht" an zwei Liegenschaften zu bewilligen, entspricht § 85 Abs 2 GBG nicht (genaue Eintragunsart - Einverleibung - iS § 8 GBG). Entscheidungstexte 3 Ob 221/74 Entscheidungstext OGH 03.12.1974 3 Ob 221/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §158GBG §8 Z1GBG §9GBG §61 A
Rechtssatz: Die grundbücherliche Eintragung des Substitutionsbandes ist auch dann, wenn sie in die äußere Form einer "Anmerkung" gekleidet wird, ihrem Wesen nach einer zum unbedingten Erwerb eines dinglichen Rechtes führenden Einverleibung im Sinn des § 8 Z 1, § 9 GBG gleichzuhalten. Mit einer auf Beseitigung einer solchen Grundbuchseintragung wegen ursprünglicher Ungültigkeit gerichteten Klag... mehr lesen...
Mit dem Kaufvertrag auf den Todesfall vom 15. Juli, 2. August 1960 und dem Vertragsnachtrag vom 7. April 1961 hat Helga W. die ihr gehörige Liegenschaft EZ. 431 KG. T. um 11.000 S an Theresia G. verkauft. Die Vertragsteile vereinbarten, daß das Kaufobjekt mit dem Ableben der Verkäuferin von der Käuferin zu übernehmen sei und daß mit diesem Zeitpunkt Gefahr und Zufall auf die Käuferin übergingen. Die Verkäuferin erteilte im Kaufvertrag ihre Einwilligung, daß das Eigentumsrecht der Käuf... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §8GBG 1955 §9GBG 1955 §35
Rechtssatz: Anwartschaften auf künftige Rechte (hier: betagtes Eigentum) können mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht durch Einverleibung (Vormerkung) verdinglicht werden. Das Judikat Nr 214 ist durch die Neufassung der Bestimmungen der §§ 615 und 822 ABGB (§§ 59 und 73 der dritten TeilNov) unanwendbar geworden (ebenso schon 7 Ob 140/57). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §8GBG 1955 §9GBG 1955 §35
Rechtssatz: Die Vormerkung eines den Gegenstand der grundbücherlichen Eintragung bildenden Rechtes (§ 9 GBG) ist nur dann zulässig, wenn auch die Einverleibung dieses Rechtes stattfinden könnte. Die Vormerkung eines erst künftig entstehenden Rechtes zu Sicherungszwecken ist im GBG nicht vorgesehen und daher abzulehnen. Unzulässige Eintragungen können auch durch Parteienvereinbarung nicht verbücherungsfäh... mehr lesen...