Mit Schreiben vom 22. Dezember 2003 stellten die Beschwerdeführer beim Magistrat der Stadt Salzburg den Antrag auf naturschutzbehördliche Genehmigung der Nutzung zweier näher bezeichneter Teilflächen im Ausmaß von 108 m2 beziehungsweise von 127 m2 des Grundstücks Nr. 1137/18, KG A, als Garten. Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, dass sich auf dem im Eigentum der Erstbeschwerdeführerin stehenden Grundstück Nr. 1137/42 und dem im Eigentum des Zweitbeschwerdeführers un... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg20/11 Grundbuch
Norm: GBG 1955;NatSchG Slbg 1999 §18 Abs2 idF 2002/001;
Rechtssatz: Dem Argument, dass nach einem "Öffentlichkeitsprinzip" des Grundbuches die Naturschutzbehörde an eine Grundstücksbezeichnung im Grundbuch gebunden sei, ist zu erwidern, dass ein so verstandenes "Öffentlichkeitsprinzip" nicht besteht. Eine Bindung der Naturschutzbehörde ... mehr lesen...
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Sachverhaltsdarstellungen in den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. November 1993, Zl. 90/07/0034, und vom 25. April 2002, Zl. 2001/07/0040, verwiesen. Mit Schreiben vom 16. November 1988 wurde von der Rechtsvorgängerin der Mitbeteiligten der Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Sanierung des L-Teiches gestellt. In der darüber von der Bezirkshauptmannschaft K (BH) abgeführten mündlichen Verhandlung vom 15. März 1... mehr lesen...
Index: L65502 Fischerei Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §473;ABGB §479;ABGB §481;FischereiG Krnt 1951 §2 Abs2;GBG 1955;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §15 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 2 des Krnt FischereiG 1951 konnte vom Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes an das Fischereirecht in fremden Gewässern nur auf die im § 481 ABGB angeführte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 6. Juli 1993, womit über den Bescheid des Vermessungsamtes Feldkirch vom 7. Jänner 1993 abgesprochen worden sei, keine Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen bestätigt. Nach der Begründung: habe der Beschwerdeführer am 26. August 1992 die Grenzwiederherstellung des Grund... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/11 Grundbuch95/03 Vermessungsrecht
Norm: GBG 1955;VermG 1968 §40;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der nicht ordnungsgemäßen Zustellung eines Grundbuchbeschlusses über die Durchführung eines Anmeldungsbogens kann nicht das Recht auf Grenzwiederherstellung iSd § 40 VermG abgeleitet werden, sondern ist dies beim Grundbuchsgericht geltend zu machen. European Cas... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde festgestellt, daß den Liegenschaften EZ 51 und 52 zusammen ein Anteilsrecht im Umfang von 14,82 Anteilen an der beschwerdeführenden Agrargemeinschaft zusteht. Die Beschwerdeführer haben ihre dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Zwingende öffentliche Interessen stünden nicht entgegen, andererseits "möchten die Beschwerdeführer die aufschiebende Wirkung im Grun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/11 Grundbuch
Norm: GBG 1955 §20;GBG 1955 §73;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Feststellung von Anteilsrechten einer Stammsitzliegenschaft - Zu dem im Instanzenzug angefochtenen Bescheid betreffend Anteilsrechte an einer Agrargemeinschaft "möchten die Beschwerdeführer die beantragte aufschiebende Wirkung im Grundbuch anmerken lassen, um damit den Gutglaubenserwerb ... mehr lesen...
Index: L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;GBG 1955;WWSLG Tir 1952 §54 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Rechtsnatur von agrarbehördlichen Verbücherungsansuchen an das Grundbuch (hier im Bescheid als "Anordnungen" bezeichnet). Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mittei... mehr lesen...