Begründung: Es besteht Namensidentität zwischen dem am 27. 7. 1949 geborenen, am 31. 12. 2009 verstorbenen Helmut E***** und dem am 23. 11. 1939 geborenen Revisionsrekurswerber. Ob der Liegenschaft EZ 143 GB ***** war das Eigentumsrecht für einen „Helmut E*****“ ohne Geburtsdatum einverleibt. Mit Einantwortungsbeschluss vom 13. 4. 2010, GZ 4 A 3/10m-7 des Bezirksgerichts Thalgau, betreffend die Verlassenschaftssache nach dem am 27. 7. 1949 geborenen Helmut E***** wurde die Verlassen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist (schlichter) Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Mehrparteienwohnhaus errichtet ist. Im Gutsbestandsblatt der Liegenschaft ist die Vorbereitung der
Begründung: von Wohnungseigentum angemerkt. Mit Vertrag vom 14. 12. 2005 verkaufte der Kläger 33/1307 seiner ideellen Anteile an Ernst P. zum Zweck der
Begründung: von Wohnungseigentum an der bestehenden Wohnung top Nr 3; gleichzeitig erteilte er dem Käufer die Zusage der Einräumung des Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Zur Liegenschaft EZ ***** GB ***** gehören (ua) die Grundstücke Nr 686 (KG *****) sowie Nr 447 und 448 (je KG *****). Ob dieser Liegenschaft war und ist zu TZ 14790/1991 sub C-LNR 9a das „Vorkaufsrecht hins Gst 686 KG ***** Gst 447 448 gem Pkt III Zif 2 Übereinkommen 1991-10-19 für S***** Andrä Dr. Geb *****" einverleibt. Zur Liegenschaft EZ ***** GB ***** gehören (ua) die Grundstücke Nr 686 (KG *****) sowie Nr 447 und 448 (je KG *****). Ob dieser Liegenschaft war und... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****81 Grundbuch ***** mit dem 1.556 m2 großen Grundstück 40/4. Die Beklagten sind Eigentümer von Anteilen an der Nachbarliegenschaft EZ *****04, an der Wohnungseigentum begründet ist. Zum Gutsbestand der EZ *****04 gehört auch das Grundstück 44 mit dem darauf errichteten „K*****-Hochhaus". Das Grundstück 44 liegt teils südlich, teils östlich des winkelförmig angelegten Grundstücks 40/4. Unmittelbar südlich der Gr... mehr lesen...
Begründung: Die mit dem am 1. 9. 1997 abgeschlossenen Zusammenlegungsverfahren Bad ***** befasste NÖ Agrarbezirksbehörde teilte dem Erstgericht am 3. 9. 2001 mit, dass wegen eines Fehlers im seinerzeit übermittelten Änderungsausweis zur Neuanlegung des Grundbuchs das Abfindungsgrundstück 5179 irrtümlich der im Eigentum der Anna E***** stehenden Einlage EZ 97 zugeschrieben wurde, obwohl es der Gemeinde Bad P***** übertragen und deren Einlage EZ 363 hätte zugeschrieben werden sollen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Landesgrundverkehrsreferent der Tiroler Landesregierung und als solcher nach dem Tiroler Grundverkehrsrecht grundsätzlich legitimiert, die Nichtigkeit von Schein- und Umgehungsgeschäften, die geschlossen wurden, um eine nicht erlangbare grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu umgehen, mit Feststellungsklage geltend zu machen (§ 16a der Tiroler Grundverkehrsgesetznovelle 1991, LGBl 1991/74; § 35 Abs 2 TirGVG 1993, LGBl 1993/82; § 35 Abs 2 TirGV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Übergabsvertrag vom 11.5.1988 übertrug die Klägerin eine ihr gehörende Liegenschaft an die Erstbeklagte. Mit Übergabsvertrag vom 22.12.1988 übertrug die Erstbeklagte diese Liegenschaft dem Zweitbeklagten. Mit den Beschlüssen des Bezirksgerichtes Linz je vom 29.6.1989 wurde Dr.Aldo Frischenschlager, Rechtsanwalt in Linz, sowohl zum einstweiligen Sachwalter für das Verfahren als auch zum einstweiligen Sachverwalter zur Besorgung dringender Angelegenheiten,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1479ABGB §1500GBG §62
Rechtssatz: Da eine Grundbuchseintragung im unmittelbaren Verhältnis zwischen dem Eingetragenen und dem durch die Eintragung in seinen Rechten Verletzten keine Publizitätswirkung erzeugt, stehen für die Anfechtung einer zu Unrecht bewilligten Einverleibung des Eigentumsrechtes gemäß § 62 GBG in Verbindung mit § 1479 ABGB dreißig Jahre zur Verfügung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §372ABGB §431GBG §62
Rechtssatz: Der Naturalbesitzer des in Wahrheit gar nicht veräußerten, dem Gutsbestand einer anderen Liegenschaft nur irrtümlich zugeschriebenen Grundstücks kann vom Buchbesitzer die Herausgabe verlangen, weil dieser - mangels gültigen Rechtstitels für den Erwerb - gar nicht Eigentümer geworden ist. Ein solcher Mangel des Erwerbstitels hindert den Übergang des Eigentums und hat zur Folge, daß sich jedermann auf d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte in seiner gegen die Verlassenschaft nach seinem Onkel gerichteten Klage vor, der am 6.Juli 1989 verstorbene Erblasser habe am 16.März 1978 und am 30.März 1988 je ein Testament errichtet, in dem er zwei verschiedene Personen als Erben eingesetzt habe. In beiden Testamenten habe er aber ihm (Kläger) als Vermächtnis ein Haus hinterlassen. Beide als Erben eingesetzte Personen hätten Erbserklärungen abgegeben. Dem im zweiten Testament eingesetz... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte ist zur Häflte, der Zweit- und der Drittbeklagte sind zu je 1/4 Eigentümer der Liegenschaft EZ 826 KG S*****, bestehend aus den Grundstücken 301 Baufläche, 499/2 Baufläche und 529/15 Garten; südwestlich schließt an die Grundstücke 301 und 529/15 das Grundstück 499/1 Baufläche, EZ 335 KG S***** an, welches früher der Erstbeklagten und Mag.Rudolf P***** je zur Hälfte gehörte. Auf diesem Grundstück stand ein Kino. Südwestlich von diesem Grundstück liegen di... mehr lesen...
Norm: ABGB §431GBG §62
Rechtssatz: Gutgläubig ist ein Erwerber nur dann, wenn er ohne jedes Verschulden, also auch nicht fahrlässig handelt. Guter Glaube kann daher nur angenommen werden, wenn keine Umstände vorliegen, die bei gehöriger Aufmerksamkeit Zweifel an der Richtigkeit des Grundbuchsstandes erweckten. Entscheidungstexte 4 Ob 523/92 Entscheidungstext OGH 07.04.1992 4 Ob 523/9... mehr lesen...
Norm: ABGB §431GBG §61 AGBG §62
Rechtssatz: Ist der Erwerber (Dritte) nicht gutgläubig, dann bleibt dem durch die unrichtige Eintragung Beschwerten das Recht zur Löschungsklage während der 30-jährigen Verjährungsfrist offen. Entscheidungstexte 4 Ob 523/92 Entscheidungstext OGH 07.04.1992 4 Ob 523/92 6 Ob 2078/96y Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Die am 29.10.1959 verstorbene Juliana Helena K***** setzte in ihrem Testament ihren Sohn Wolfgang K***** zum Alleinerben ein und verfügte weiters ".... Meine Schwiegertochter Berta K*****, darf niemals auf meine Liegenschaft die mein Sohn Wolfgang K***** erbt, als Besitzerin angeschrieben werden. Das heißt auch nach dem Tode meines Wolfgang nicht. Die Liegenschaft gehört allein nach dem Tod meines Sohnes Wolfgang meinen Enkelkindern Magda, Wolfgang usw. Berta K***** darf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §158GBG §62
Rechtssatz: Handelt es sich bei der Einverleibung des Substitutionsbandes um keine unzulässige, möglicherweise aber um eine materiell unrichtige Eintragung, weil kein gültiger Titel für sie vorlag, kann nicht davon ausgegangen werden, daß sie ohne weiteres gegenstandlos ist, weil die Möglichkeit der Verschweigung der Löschungsklage nach wie vor gegeben ist. Daß ein Erbe die Richtigkeit einer bücherlichen Eintragung zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaften EZ 193 (bestehend aus dem Grundstück 772/7) und EZ 9 (bestehend aus dem Grundstück 137) KG Andritz. Klementine L*** (zur Hälfte) und Christine L*** sowie der Nebenintervenient (zu je einem Viertel) sind grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 192 KG Andritz, bestehend aus den Grundstücken 772/4 und 209. Der Kläger schloß am 18.12.1974 mit dem Beklagten eine schriftliche "Vereinbarung"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin von 410/18.240 Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ 210 II KG Kaltenbach Haus 6272 Kaltenbach 130, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an der Einheit top. Nr. 18 verbunden ist. Am 23.Oktober 1972 wurde zwischen dem Beklagten als Treugeber und der klagenden Partei als Treunehmerin ein Treuhandvertrag abgeschlossen, der die genannten Miteigentumsanteile betraf. Mit der am 7.April 1987 beim Erstgericht eingebracht... mehr lesen...
Norm: GBG §62TirGVG §16
Rechtssatz: Die absolute Nichtigkeit des der grundbücherlichen Eintragung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts kann dem Buchberechtigten gegenüber zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden; § 16 Abs 5 TirGVG bezieht sich nur auf eine Löschung nach den Abs 3 oder 4 dieser Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 5 Ob 508/89 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 5 Ob 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Grundstück Nr. 1360/3 (Weide) der EZ 234 KG St. Lambrecht steht im Eigentum des Beklagten. Westlich schließen daran die Grundstücke Nr. 1354/9 (Wiese), Nr. 1359 (Wald) und Nr. 1360/1 (Wiese) an, welche die EZ 514 (früher EZ 236) der KG St. Lambrecht bilden. Das Grundstück Nr. 1360/1 wurde aufgeforstet. Auch auf dem Grundstück Nr. 1359 befindet sich ein Jungwald, der jedoch nicht durchgehend bis zur Grenze des Grundstücks 1354/9 verläuft: Während er nämlich... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei errichtete auf ihrer Liegenschaft EZ 429 II KG Aurach mit dem Grundstück 1158/3 ein Wohnhaus mit 4 Wohnungen, die sie als Eigentumswohnungen anbot. Der Beklagte, der deutscher Staatsangehöriger ist, beabsichtigte, die südseitig gelegene Wohnung top.Nr. 1 im Parterre links zu erwerben. Um dem Beklagten den Erwerb unbeschadet der Bestimmungen des Tiroler Grundverkehrsgesetzes zu ermöglichen, kaufte Berta M*** von der klagenden Partei mit Kaufvertrag v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Maria H war Eigentümerin der Liegenschaften EZ 3 und 153 KG Kranach, deren einzelne Grundstücke unter anderem vor allem die Grundlage für einen Weinbaubetrieb darstellten. Zu erwähnen ist, daß zur Liegenschaft EZ 3 auch mehrere Überlandflurstücke der KG Labitschberg gehörten, wobei es sich um ein als Acker und mehrere als Garten ausgewiesene Parzellen handelte. Maria H war ferner Eigentümerin der Liegenschaft EZ 38 KG Labitschberg, bestehend aus den Grundstücken... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 27. 5. 1981, ON 2, wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 54 KG G bewilligt. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist auf Grund des notariellen Übergabsvertrages vom 9. 7. 1963 für Ferdinand S unter COZ 151 (und zwar nur "auf die Hälfte des Verpflichteten BOZ 8") die Reallast der Wartung und Pflege und unter COZ 152 (auf der ganzen Liegenschaft) die Dienstbarkeit des ... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer mehrerer Liegenschaften der KG W, die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ X dieser KG, in deren Lastenblatt unter COZ 1 auf Grund eines Ansuchens des "Wiener Cottagevereines" seit 19. 5. 1879 auf Grund des P IV des Kaufvertrages vom 29. 4. und 13. 5. 1879 eine als "Cottageservitut" bezeichnete, näher umschriebene Dienstbarkeit einverleibt ist. Die Kläger begehrten die Feststellung, daß eine von den Beklagten geplante Bauführung auf ... mehr lesen...
Norm: ABGB §431GBG §62GBG §64
Rechtssatz: Eine ohne gültigen Titel erfolgte Dienstbarkeitseinverleibung kann von den in ihren bücherlichen Rechtes Verletzten mit Löschungsklage bekämpft werden. Haben diese jedoch innerhalb der Verjährungszeit keine Löschungsklage eingebracht, dann haben sie sich ihres Löschungsrechtes verschwiegen. Entscheidungstexte 3 Ob 13/72 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: GBG §62 ffGBG §130
Rechtssatz: Eine unzulässige Eintragung kann (zum Unterschied von einer materiell unrichtigen) niemals durch Zeitablauf wirksam werden. Entscheidungstexte 5 Ob 115/71 Entscheidungstext OGH 09.06.1971 5 Ob 115/71 Veröff: JBl 1972,208 3 Ob 18/82 Entscheidungstext OGH 28.04.1982 3 Ob 18/82 Verö... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §1487GBG §62
Rechtssatz: Durch die Verbücherung einer listig erschlichenen Aufsandungserklärung tritt kein Eigentumserwerb ein. Die Löschungsklage gegen den unmittelbaren bücherlichen Nachfolger verjährt in einem solchen Falle in 30 Jahren. Entscheidungstexte 5 Ob 180/68 Entscheidungstext OGH 18.09.1968 5 Ob 180/68 1 ... mehr lesen...