Norm: ABGB §431GBG §62
Rechtssatz: Die Einverleibung ohne Titel bewirkt keine Eigentumsübertragung. Dazu bedarf es noch der Verschweigung der Löschungsklage. Entscheidungstexte 5 Ob 14/68 Entscheidungstext OGH 13.03.1968 5 Ob 14/68 Veröff: JBl 1968,475 = MietSlg 20035 5 Ob 153/68 Entscheidungstext OGH 11.09.1968 5 Ob 153/68 ... mehr lesen...
Valentin Sch. war Eigentümer der EZ. 12 Katastralgemeinde F. (Wesek - Keusche). Mit den Kaufverträgen vom 26. November 1926 und 4. Jänner 1927 verkaufte Valentin Sch. durch seinen mit beglaubigter Vollmacht ausgestatteten Machthaber, den Kläger, die Wesek - Keusche mit einer Reihe von Parzellen an Lukas K., während auf Grund eines Nachtrages vom 1. Februar 1927 zu den genannten Verträgen für die verbliebenen Grundparzellen die neue Grundbuchseinlage EZ. 233 Katastralgemeinde F. eröffn... mehr lesen...
Norm: ABGB §431GBG §62
Rechtssatz: Ein Eigentumserwerb durch Verschweigung der Löschungsklage kommt nur in Betracht, wenn die Verjährungszeit verstrichen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 44/55 Entscheidungstext OGH 02.02.1955 7 Ob 44/55 Veröff: SZ 28/31 4 Ob 523/92 Entscheidungstext OGH 07.04.1992 4 Ob 523/92 Vgl auch; Beisatz: Er... mehr lesen...