Norm
GBG §62Rechtssatz
Die absolute Nichtigkeit des der grundbücherlichen Eintragung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts kann dem Buchberechtigten gegenüber zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden; § 16 Abs 5 TirGVG bezieht sich nur auf eine Löschung nach den Abs 3 oder 4 dieser Gesetzesstelle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0060726Dokumentnummer
JJR_19890207_OGH0002_0050OB00508_8900000_002