RS OGH 1989/2/7 5Ob508/89, 6Ob2078/96y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.1989
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Norm

GBG §62
TirGVG §16

Rechtssatz

Die absolute Nichtigkeit des der grundbücherlichen Eintragung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts kann dem Buchberechtigten gegenüber zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden; § 16 Abs 5 TirGVG bezieht sich nur auf eine Löschung nach den Abs 3 oder 4 dieser Gesetzesstelle.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0060726

Dokumentnummer

JJR_19890207_OGH0002_0050OB00508_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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