Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden aufgrund des mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 15. März 2010 versehenen Teilurteils des Bezirksgerichts Graz vom 17. November 2006, AZ 24 C 1713/04a, die Exekution durch Einverleibung ihres Eigentumsrechts ob den im
Spruch: dieser Entscheidung bezeichneten Miteigentumsanteilen des Verpflichteten. Das Rekursgericht gab dem vom Verpflichteten erhobenen Rekurs Folge und wies den Exekutionsantrag der Betreibenden ab. Auch ... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer bestimmten Liegenschaft zu Gunsten des Betreibenden einzuwilligen. In seinem Exekutionsantrag vom 2. April 2010 beantragte der Betreibende, ihm die Exekution nach § 350 EO „durch die Einverleibung seines Eigentumsrechts an 1/1-Anteilen der verpflichteten Eigentümerin“ der Liegenschaft zu bewilligen. Dem Exekutionsantrag waren der Ex... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch als Vorsitzende und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth, Dr. Roch, Dr. Glawischnig und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Grundbuchsache des Antragstellers Josef S*****, geboren am *****, vertreten durch Waltl & Partner, Rechtsanwälte in Zell am See, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts (ua) ob der EZ 53 GB ***** und anderer Grundbuchshan... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von im Instanzenzug ergangenen vollstreckbaren - und mittlerweile auch rechtskräftigen (E des OGH vom 13. Jänner 2009, AZ 5 Ob 224/08i) - Urteilen des Landesgerichts Salzburg und des Oberlandesgerichts Linz bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien antragsgemäß ob einer Liegenschaft des Verpflichteten die Ersichtlichmachung der Aufschrift „Wohnungseigentum" und die Einverleibung des Wohnungseigentumsrechts zu 218/390 Anteilen für die erstbetreibende... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Erstgerichts vom 6. Februar 2008 gegenüber der Betreibenden verpflichtet, in folgende Lösungserklärung einzuwilligen und diese beglaubigt zu unterfertigen: „Auf der Liegenschaft EZ 23 Grundbuch *****, Eigentümerin ... (Betreibende) ..., haftet unter C-LNR 1 zu Tagebuchzahl 414/1965 die Dienstbarkeit hinsichtlich Grundstück 50/1 des Durchgangs und der Durchfahrt in der Winterzeit gemäß Punkt 8 littera d de... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Grundbuchsantrag begehrt die Antragstellerin als Legatarin nach dem verstorbenen bücherlichen Eigentümer der Liegenschaft EZ 438 Grundbuch ***** die Einverleibung der Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechts auf dieser Liegenschaft. Zur Anspruchsbegründung legte sie eine Amtsbestätigung des Bezirksgerichts Bregenz vom 23. 4. 2008 mit Rechtskraftbestätigung vor, welchem Beschluss allerdings nicht zu entnehmen war, auf welcher Liegenschaft die Di... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser Johann Adolf G***** ist am ***** 2005 verstorben. Das Erstgericht erließ am 7. 3. 2006 einen Einantwortungsbeschluss zugunsten des erbl. Neffen Johann K*****, der sich aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers unbedingt zum gesamten Nachlass erklärt hatte. Darin verwies das Erstgericht unter anderem auf § 15 Tir GVG und stellte fest, dass der Erbe zum Kreis der gesetzlichen Erben zähle. Anlässlich der Tagsatzung vor dem Gerichtskommissär vom ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbetreibende ist zu 133/160, der Zweitbetreibende zu 27/160 Anteilen Eigentümer der in einer näher genannten Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 30, die u.a. das Grundstück (GSt) 390 (Wald) umfasst. Die beiden Verpflichteten sind je zur Hälfte Eigentümer der in derselben Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 21, die u.a. aus dem GSt 372/1 (bau- und landwirtschaftlich genutzte Fläche, Wald und Gewässer steh. und Sonstige) besteht. Im Verfahren AZ 7 ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht zur Hereinbringung von 50.000 EUR sA der betreibenden Partei bewilligte Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten. Rekurs hatte eine Verbotsberechtigte erhoben, zu deren Gunsten mit einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c zweiter Fall EO ein Belastungs- und Veräußerungsverbot auf der Liegenschaft des Verpflichteten angemerkt worden war. Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht zur... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** ist das Eigentum der Republik Österreich (Bundesgebäudeverwaltung) einverleibt. Zu dieser Liegenschaft gehören die Grundstücke 1740/7 (26.109 m²) und 1740/13 (1.129 m²). Die Antragstellerin begehrte auf Grund der Amtsbestätigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 16 BundesimmobilienG vom 15. 7. 2004 ob der Liegenschaft EZ ***** die Abschreibung des Grundstücks 1740/13 vom Gutsbestand, die Zuschreibung dieses Grundstücks zu... mehr lesen...
Begründung: Rechtsgrundlage der begehrten Eintragung ist § 13 iVm § 16 BundesimmobilienG, BGBl I 141/2000. Rechtsgrundlage der begehrten Eintragung ist Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 16, BundesimmobilienG, Bundesgesetzblatt Teil eins, 141 aus 2000,. Das Erstgericht bewilligte lediglich die Vormerkung des Eigentumsrechts der Antragstellerin und wies das Einverleibungsbegehren ab, weil keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Erwerbsvorgang vorgelegt wurde; das Rekur... mehr lesen...
Norm: BIG-Gesetz §16GBG §33
Rechtssatz: Eine Erklärung in der mit dem Eintragungsgesuch vorgelegten Amtsbestätigung, es sei das Einvernehmen mit dem/den objektnutzenden Ressort (Ressorts) gemäß §16 Bundesimmobiliengesetz hergestellt worden, ist vom Grundbuchsgericht nicht nachzuprüfen; sie erfüllt die Eintragungsvoraussetzung. Entscheidungstexte 5 Ob 75/02v Entscheidungstext OGH 09... mehr lesen...
Begründung: Zur
Begründung: ihres Einverleibungsbegehrens legte die Bundesimmobiliengesellschaft mbH dem Grundbuchsgericht eine mit dem Amtssiegel versehene Amtsbestätigung des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 17. 5. 2001 mit folgendem Wortlaut vor: "Ob der Liegenschaft ***** bestehend aus den Grundstücken *****, ist das Eigentumsrecht zur Gänze für die Republik Österreich (Bundesgebäudeverwaltung) einverleibt. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit bestätigt hi... mehr lesen...
Begründung: Der (führenden) betreibenden Partei wurde mit Beschluß vom 11.Oktober 1995 die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten bewilligt. In der Versteigerungstagsatzung vom 9.Mai 1996 erhielt der Meistbietende um 1,041.000 S den - schließlich in Rechtskraft erwachsenen - Zuschlag. Nach dem Meistbotsverteilungsbeschluß vom 28. Oktober 1996 wurden einem im Verhältnis zur (führenden) betreibenden Partei vorrangigen Simultanpfandgläubiger, dem der Beitritt zur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Verbücherung der Abhandlungsergebnisse gemäß § 33 Abs 1 lit d GBG iVm § 436 ABGB die Vorlage einer mit einer Rechtskraftbestätigung versehenen Einantwortungsurkunde bzw Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG voraus (SZ 5/114; SZ 25/15; vgl auch Hoyer in JBl 1994, 645 ff). Die Gerichtskundigkeit der Rechtskraft (etwa weil die Amtsbestätigung ohnehin vom selben Gericht stammt) reicht hi... mehr lesen...
Norm: Tir FLG §84 Abs2Tir FLG §84 Abs3GBG §33GBG §136
Rechtssatz: Im Zuge agrarischer Operationen außerbücherlich eingetragenen Rechtsänderungen können nur dann zur Berichtigung des Grundbuches führen, wenn sie offenkundig oder durch öffentliche Urkunden nachgewiesen sind (hier: Nachweis erforderlich, daß alles von Amt der Tiroler Landesregierung angeregten Grundbuchseintragungen durch die Anordnung der vorläufigen Übernahme und die dadurch ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §7AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C1aAußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2d8EO §78EO §350GBG §33GBG §126 Abs2ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Seit der WGN 1989 sind die Vorschriften des § 78 EO und des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO teleologisch dahin zu reduzieren, dass sie auf Grund ihres nunmehr überschießend gewordenen Wortlautes auf Exekutionsführungen nach § 350 EO nicht mehr anzuwenden sind. Die dadurch entstandene Lücke ist durch analoge Anwendu... mehr lesen...
Norm: GBG §33ZPO §292ZPO §310
Rechtssatz: Bei Vorliegen einer öffentlichen Urkunde (hier: Anmeldungsbogen) ist es nicht Sache des Gerichtes zu überprüfen, ob der unterfertigende Beamte nach Maßgabe der inneren Bestimmungen der einschreitenden Behörde zur Ausstellung der Urkunde berechtigt war. Entscheidungstexte 5 Ob 65/93 Entscheidungstext OGH 29.06.1993 5 Ob 65/93 ... mehr lesen...
Norm: GBG §33
Rechtssatz: Durch den Einleitungssatz des § 33 Abs 1 lit d GBG ist klargestellt, daß das Grundbuchsgericht in den dort angeführten Fällen nur zur Vollziehung des behördlichen Ausspruches berufen ist; die Bewilligung der Einverleibung fällt nicht in seine Kompetenz. Entscheidungstexte 5 Ob 39/91 Entscheidungstext OGH 11.06.1991 5 Ob 39/91 Veröff: SZ 64/74 = NZ... mehr lesen...
Begründung: Ernestine A verstarb unter Hinterlassung eines Testamentes vom 16.6.1970 am 2.1.1981. Im Punkt Drittens dieses Testamentes setzte sie die Pfarrkirche ST. C in Wien 3 zum Alleinerben ein. Punkt Zweitens enthält die Anordnung verschiedener Vermächtnisse, darunter zugunsten der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, der nunmehrigen Rekurswerberin und der Gemeinde B am Ossiachersee. Ernestine A vermachte ihren Hälfteanteil an dem Haus samt Grund ... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litbGBG §33
Rechtssatz: Das Fehlen einer Aufsandungserklärung in einer öffentlichen Urkunde (hier: gerichtlicher Vergleich) ist kein Grund zur Abweisung des Grundbuchsgesuches. Entscheidungstexte 5 Ob 176/60 Entscheidungstext OGH 18.05.1960 5 Ob 176/60 Veröff: EvBl 1960/211 S 356 3 Ob 50/67 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §178AußStrG 2005 §182 Abs3GBG §33
Rechtssatz: Die Voraussetzung der Eigentumseinverleibung auf Grund einer abhandlungsbehördlichen Bestätigung nach § 178 AußStrG ist deren Rechtskraft. Entscheidungstexte 1 Ob 309/23 Entscheidungstext OGH 03.05.1923 1 Ob 309/23 SZ 5/114 1 Ob 649/85 Entscheidungstext OGH 09.10.1985 1 Ob ... mehr lesen...